Danke für die vielen Kommentare!
Also, wie hier schon richtig herausgearbeitet wurde: Das KSK-Urteil lautet Neuansetzung.
Wir haben uns ebenfalls bereits mit der von MrNice angesprochenen Problematik befasst. Wiegt der Regelverstoß des Schiedsrichters schwerer, als ein möglicherweise vorsätzliches Ausnutzen desselben. Ohne das Anmelden beim Schiedsrichter, hätte dieser den Spieler wohl nicht wieder auf den Platz gewunken. Insofern haben wir hier ein Henne-Ei-Problem. Gibt es Erfahrungen, wie in solchen bzw. ähnlich gelagerten Fällen bereits entschieden wurde?
Was im Urteil übrigens leider fehlt, ist die Urteilsbegründung. Nun kann man nur vermuten, was zum Urteil geführt hat, es wird wohl der Regelverstoß des Schiedsrichters gewesen sein.