Beiträge von zettelbox

    Naja, ich habe auch mein erstes SR-Jahr in einer Kluft von Dragon Sport gepfiffen. Qualitativ kann ich über Dragon Sport nichts schlechtes sagen. Es wird halt dann problematisch, wenn Du Deine ersten Spiele im Gespann pfeifst, denn dann merkst Du, dass sich Dragon Sport (und andere Marken) nur relativ schlecht mit adidas (was ja praktisch der Standard bzw. kleinste gemeinsame Nenner ist) kombinieren lässt.


    Aber wenn man im Gespann pfeift, ist man auch schon (je nach Kreis natürlich) einige Klassen / Jugenden aufgestiegen und hat damit ein dauerhaftes Interesse an der SR-Tätigkeit signalisiert. Die Vereine sind dann häufig bereit, nochmal in die Tasche zu greifen. In jedem Fall sollte man das aber von Beginn an mit dem Verein absprechen.

    Ich finde, weniger die Härte der Strafe ist überdenkenswert, als vielmehr die Konsequenz der Durchsetzung dieser Strafen. Ich halte die Strafen für Straftaten in Deutschland für angemessen - die Diskussion über eine Verschärfung der Jugendstrafen hatten wir ja in jüngster Vergangenheit bereits mehrmals - und finde nicht, dass der Ruf nach härteren Strafen hier zielführend ist. Immerhin müssen - und das hat auch oben schon jemand erwähnt - alle Strafen im vernünftigen Verhältnis zu einander stehen: Ein schlimmeres Verbrechen bedarf selbstverständlich einer härteren Strafe.


    Ich kenne die Details hier nicht, doch wenn es zum Abbruch der Hallenmeisterschaften geführt hat, lagen sicherlich einige Straftaten (Körperverletzungen, Nötigungen, Hausfriedensbruch...) und noch vielmehr Ordnungswidrigkeiten vor. Wenn diese alle und konsequent mit den vorhandenen Strafen sanktioniert würden, wären wir einen großen Schritt weiter. Stattdessen kommen aber die Übeltäter und Idioten wieder (größtenteils) ungeschoren davon - was natürlich zum Großteil am Mangel an Beweisen liegt, sicherlich aber auch an der Inkonsequenz der Verfolgung und Vollstreckung.


    Drakonische und übertriebene Maßnahmen gegen Einzelne bringen nur die Gefahr mit sich, dass die Allgemeinheit sich an diesen Einzelmaßnahmen aufreibt und das Verständnis verliert. Insbesondere innerhalb der Gruppe verschärft man die ablehnende Haltung gegen Exekutive (und das ist bereits ein existentes und großes Problem, denn nahezu alle Ultra-Gruppierungen haben anscheinend einen "Pauschalhass" gegen jeden Polizisten) und Judikative so noch mehr. Stattdessen befürworte ich die konsequente Bestrafung aller Beteiligten aufgrund der von ihnen persönlich begangenen Straftaten, sofern Beweismittel und/oder Zeugenaussagen das hergeben.


    Den Ruf nach sofortigem lebenslangen Stadionverbot halte ich für sehr bedenklich - einerseits können auch hier Fehlentscheidungen passieren (gerade bei Straftaten einzelner aus der Gruppe ist es häufig schwierig, die Täter sicher zu identifizieren), andererseits haben die meisten Ersttäter irgendwann eine zweite Chance verdient (und viele von ihnen werden nach 2 oder 5 Jahren Stadion-Abstinenz diese sicherlich auch nutzen. Ich bin absolut gegen Pauschalverurteilungen.).

    Das ist wieder mal landesverbandsabhängig, aber sicherlich ist es grundsätzlich nicht die Entscheidung eines Schiedsrichters, ob ein Spieler "verletzt" ist oder nicht. Wenn Dich die Betreuer nach dem Spiel um Meldung bzw. Aufnahme der Verletzung in den Spielbericht bitten, solltest Du dies in jedem Fall machen. Wenn Du nach dem Spiel nichts mehr hörst, ist es auch nicht Deine Pflicht, die Verletzung einzutragen - zumal Du die Schwere (bzw. überhaupt das Vorhandensein) der Verletzung gar nicht einschätzen kannst.


    In manchen Verbänden ist es üblich, dass die Schiedsrichter nach dem Spiel proaktiv die Betreuer nach Verletzungen fragen, in anderen wiederum gehen die Betreuer im Falle des Falles auf den SR zu und bitten um Eintragung. Grundsätzlich sollten aber dem SR gemeldete Verletzungen eingetragen, nicht gemeldete Verletzungen aber auch nicht selbständig durch den SR eingetragen werden.

    @SCHIRI-FT: Das ist sinnentstellendes Zitieren. Das "Dieser" bezog sich im Originalposting offensichtlich auf den Spielertypen, in Deinem Zitat aber auf den Spieler. Du verdrehst Nummer4's Aussage und unterstellst ihm dann unlogische Argumentation.

    Eine harte, aber wohl vertretbare Entscheidung. Jetzt muss der DFB allerdings auch weiterhin Tätichkeiten, die der SR nicht gesehen hat und die durch die Fernsehbilder aufgedeckt werden, konsequent bestrafen. Das ist in der Vergangenheit nicht konsequent geschehen.

    Zitat von Nummer4;177145

    Mir zu Schwarz-Weiß. In dem Fall haben aus meiner Sicht eben 2 Mannschaften am Abbruch eine Mitschuld, die, die das Feld nach dem Angriff verlassen hat sowieso, aber auch die, die diesen illegalen Angriff eben zugelassen hat.


    ... und deswegen belohnt man nun eine der beiden Mannschaften, indem diese das Wiederholungsspiel gewinnen und im Pokal eine Runde weiterkommen wird?


    AZ hat den Spielabbruch verschuldet, damit muss das Spiel für AZ als verloren gewertet werden. Kommt das Sportgericht zur Ansicht, dass auch Ajax am Spielabbruch schuld ist, muss das Spiel auch für Ajax als verloren gewertet werden - unabhängig davon, dass man nun eine Nachrückermannschaft für den Pokal braucht. Jede Nachrückermannschaft hätte ein Weiterkommen trotz Niederlage sicherlich mehr verdient als eine des Spielabbruchs schuldig gesprochene.


    Zitat von Nummer4;177145

    Kannst es mit einem Autounfall vergleichen wo beide eine Teilschuld haben, auch wenn die Teilschuld von AZ bisschen größer ist, ist wenn die Wahl zwischen 100%-0% und 50%-50% eben 50-50 fairer.


    Wenn beide Fahrer die Verkehrsregel grob verletzt haben, verlieren auch beide Fahrer den Führerschein.

    Aus dem Regelheft (10/11), S. 115 (Auslegung der FIFA):



    • Während des Elfmeterschießens darf ein Spieler, der sich verletzt, nicht ersetzt werden (Ausnahme: Torhüter)

    • Wird der Torhüter während des Elfmeterschießens des Feldes verwiesen, muss einer der teilnahmeberechtigten Feldspieler an seiner Stelle ins Tor.



    Dazu folgende zwei Annahmen von mir (solltet ihr diese als falsch ansehen, widersprecht mir):
    zu 1): Ein Torhüter darf, wenn er sich während des Elfmeterschießens verletzt, durch einen Spieler auf der Auswechselbank ersetzt werden.
    zu 2): Der Feldspieler, der die Position des Torhüters einnimmt, gilt fortan als Torhüter und hat dieselben Rechte und Pflichten.


    Nun die konkrete Situation: Ein Torhüter wird während des Elfmeterschießens des Feldes verwiesen (z. B. weil er den Schützen vor Ausführung des Schusses beleidigt). Nun muss also (wegen 2)) ein teilnahmeberechtigter Feldspieler die Torhüterposition einnehmen. So weit, so gut.


    Nun hat die Mannschaft allerdings noch einen (ausgebildeten, guten, was auch immer) zweiten Türhüter auf der Bank. Den möchte sie nun irgendwie ins Spiel bringen, doch dieser ist für das Elfmeterschießen natürlich nicht zugelassen (stand bei Abpfiff nicht auf dem Spielfeld). Da fällt dem Feldspieler, der nun die Position des Torhüters eingenommen hat, folgender Schachzug ein: In einem ungesehenen Moment (und im konkreten Fall noch vor Ausführung des Schusses nach FaD gegen den ursprünglichen TW) vertritt er sich und verstaucht sich seinen Knöchel, sodass er nicht mehr weiterspielen kann. Gemäß 1) und 2) dürfte er als Türhüter ja jetzt durch den Ersatztorwart auf der Bank ersetzt werden.


    Muss / darf der SR dies zulassen? Hat er eine Möglichkeit, dieses (offensichtlich unsportliche) Vorgehen zu unterbinden, ohne dabei einen Regelverstoß zu begehen? Oder muss er dies sogar unterbinden, aber wenn ja, auf welcher Regelgrundlage?


    Auf eure Meinungen gespannt,
    zettelbox

    Ein wirklich beeindruckender Bericht, ganz großen Respekt auch von mir, wie souverän und selbstbewusst Du mit Deinem Handicap umgehst. Wirklich klasse und sicherlich ein tolles Vorbild für viele andere gehörlose oder auf andere Weise eingeschränkte Menschen. :top::top:

    Zitat von flitzpiepe;176337

    Du bist aber dazu verpflichtet sie auf die Folgen hinzuweisen.


    ... und eben das habe ich nicht gemacht - ganz einfach war mir nicht bewusst, dass dies meine Aufgabe ist und ich selbst wusste (und weiß) nicht, welche Folgen ein solcher Spielabbruch mit sich bringt.


    Zitat

    Ausserdem weiß ich nicht, warum du hier gepostet hast, wenn du eh nur bestätigt haben wolltest, dass du alles korrekt gemacht hast.


    Ich möchte nicht bestätigt haben, dass ich alles korrekt gemacht habe - vielmehr zeigt sich ja gerade, dass gerade das Gegenteil der Fall ist. Ich wollte nur wissen, welche Alternativen zum Abbruch ich gehabt hätte. Die Mannschaft aufzufordern, geschlossen den Platz zu verlassen, um einen Spielabbruch herbeizuführen, halte ich nämlich nicht für zufriedenstellend. Die Vorgehensweise, die almiko beschrieben hat, wäre allerdings sicherlich die bessere gewesen und würde ich, wenn ich wieder in dieser Situation wäre, so handhaben. Eine solche Frist in Verbindung mit der deutlichen Ansage, was für Konsequenzen ein solcher Spielabbruch haben könnte, wäre vermutlich sogar wirksam gewesen und hätte die Mannschaft vielleicht dazu bewegt, das Spiel fortzusetzen.


    Wie dem auch sei, ich kann es nicht mehr ändern. Ich habe mich mittlerweile mit meinem KSO abgesprochen und die genauen Umstände dem Staffelleiter geschildert. Alles weitere nimmt jetzt seinen Lauf.

    Zitat von Manfred;176327

    Ein SR darf eine Entscheidung doch nur zurücknehmen, wenn seine Entscheidung auf einem Irrtum basiert. Das ist hier aber nicht gegeben.


    Wenn ich ein verwarnungswürdiges Vergehen sehe und sanktioniere, aber ein vorhergehendes feldverweiswürdiges Vergehen nicht warnehmen konnte, handelt es sich im Grundsatz doch gerade um einen Irrtum, oder? Da wäre es wirklich interessant, wie das korrekte Vorgehen wäre, wenn ich anschließend von meinem neutralen SRA auf das (nicht wahrgenommene, aber vorhergegangene und schwerwiegendere) Vergehen aufmerksam gemacht werde, den Spieler aber zuvor mit gelb-rot des Feldes verwiesen hätte.


    Ich denke aber, ich würde die gelb-rote Karte nicht zurücknehmen, aber die Beobachtung meines SRAs im Spielbericht schildern.

    Zitat von flitzpiepe;176248

    Davon ab wäre mein Vorgehen gewesen, beide Spielführer ranzuholen, den Spielführer der Gäste darauf hinzuweisen was es für Folgen geben kann (Sportgericht) und hätte ihm die Entscheidung überlassen.


    Nunja, ich bin aber doch nicht verantwortlich für die Aktionen der Spieler und letztendlich weiß ich auch gar nicht, was das Sportgericht aus diesem Abbruch macht - wenn überhaupt.


    Der Spielführer kam ja insgesamt dreimal mit der Bitte, das Spiel abzubrechen. Zweimal habe ich es geschafft, die Mannschaft zum Weiterspielen zu motivieren, doch beim dritten Mal hat der Spielführer und auch der Spielertrainer dann deutlich gemacht, dass die Mannschaft nicht weiterspielen wird. Ich habe nochmal gefragt, ob sie sich wirklich sicher sind und mehrere Spieler, natürlich auch Spielführer und Spielertrainer, haben nochmal bestätigt, dass sie sich ihrer Sache sicher sind.


    Was soll ich denn da machen? Zu grob unsportlichem Verhalten animieren, indem sie Verletzungen vortäuschen? Zum Weiterspielen zwingen? Ihnen nahezulegen, geschlossen das Spielfeld zu verlassen, wäre wohl die beste Alternative gewesen, doch diese ist mir in dem Moment nicht in den Sinn gekommen.


    Ich hoffe jedenfalls, dass ich mit der Unterschrift des Spielführers und des Spielertrainers aus der Sache raus bin. Ich fände es aber ehrlich gesagt auch sehr seltsam, wenn das unsportliche Verhalten der Spieler/Mannschaft hier am SR hängen bleiben würde.

    Zitat von Manfred;176121

    Sicher kann man auch auf Anforderung abbrechen, wobei dies in den Regeln nicht explizit vorgesehen ist. Allerdings ist es dann elementar wichtig, dass dieser Wunsch vor Zeugen (d.h. auch Spielführer Gegner) geäußert wird


    Mhm, ich habe mir den Abbruchwunsch vom Spielführer und (Spieler-)Trainer bestätigen lassen. Da sollte es doch wohl keinen Zweifel am Wunsch des Abbruchs mehr geben, oder wieso hättest Du noch den Spielführer des Gegners als Zeugen eingebunden?


    Zitat

    (wie geht das eigentlich beim Online-SB?).


    Hab ich mich auch gefragt und ich war (ausnahmsweise :) ) froh, einen SB in Papierform zu haben. Beim ESB wäre mir wohl als erstes die folgende Alternative eingefallen: Spielabbruch im ESB vermerken, zusätzlich auf einem Blatt Papier den Abbruchwunsch durch Unterschriften bestätigen lassen und dann zuhause entweder einscannen und als Dokument hochladen oder aber doch per Post an den Staffelleiter senden (vielleicht vorher besser noch kopieren für die eigenen Unterlagen, man weiß ja nie).

    Hallo zusammen,


    ich habe heute ein Spiel in der untersten Seniorenklasse gepfiffen. Das Spiel war von Beginn an sehr einseitig, zur Halbzeit stand es 4:0 für das Heimteam. In der zweiten Halbzeit zeigten die Gäste dann immer weniger Gegenwehr, sodass das Spiel zur Farce verkam. Die Gäste hatten den Ball nur noch bei Abstößen und Anstößen.


    In der 75. Minute beim Stand von 9:0 bat mich der Spielführer der Gäste, das Spiel abzubrechen. Ich wies ihn darauf hin, dass dies ohne Weiteres nicht möglich ist. Drei Minuten später, mittlerweile stand es 11:0 und es gab Eckball für die Heimmannschaft, baten mich Spielführer und Spielertrainer der Gäste erneut um den Abbruch, es habe "keinen Sinn mehr". Gleichzeitig kam es einige Meter weiter erneut zu Rangeleien zwischen Spielern beider Mannschaften und ich habe überhaupt keinen Sinn mehr in einer Fortsetzung der Partie gesehen.


    Ich wies die beiden daraufhin, dass ein Abbruch eigentlich erst vorgesehen ist, wenn weniger als 7 Spieler auf dem Feld stehen. Als Antwort bekam ich dann, dass ja die halbe Mannschaft Verletzungen vortäuschen könne und man dies ja eh nicht kontrollieren könne, ob die Spieler nun wirklich verletzt sind (die Mannschaft hatte auch keine Auswechselspieler). Bevor das Spiel dann durch eine solche Aktion völlig in die Lächerlichkeit gezogen worden wäre, entschied ich mich dann spontan, der Bitte nachzukommen und das Spiel rund 10 Minuten vor Ende abzubrechen.


    Mittlerweile zweifle ich aber daran, ob ich dieser Bitte habe nachkommen dürfen oder wirklich hätte warten müssen, bis weniger als 7 Spieler auf dem Feld standen. Ich habe mir den Wunsch des Abbruchs durch den Spielführer im Spielbericht bestätigen lassen (durch Unterschrift). Wie hättet ihr in diesem Fall gehandelt und war das Vorgehen korrekt?

    Zitat von dennosius;175877

    Einen Einwurf als falsch (mit der Folge Einwurf für den Gegner) abzupfeifen, der von der falschen Stelle ausgeführt wurde, ohne dass der SR die Stelle vorher einmal korrigiert hat, mag vom Regelbuch gedeckt sein, aber das ist nicht konsequent, sondern m.E. geradezu unsportlich. Hier (wie so oft) gilt, dass man nicht einfach jedem Spieler böswilligen "Landgewinn" unterstellen kann. Wenn (wie vielfach üblich) der Außenverteidiger 30m nach vorn kommt, um den Einwurf auszuführen, dann hat der vielleicht einfach nicht genau gesehen, wo der Ball ins Aus gegangen war.


    Der Meinung bin ich uneingeschränkt, aber ...


    Zitat

    Richtig ist m.E., den Spieler zurückzupfeifen und die Stelle zu korrigieren. Möglichst natürlich bevor er wirft, notfalls aber auch nachträglich. Als "falsch" sollte ein Einwurf nur (dann allerdings konsequent) bewertet werden, wenn der SR die Stelle einmal korrigiert hat und der Spieler sich nicht daran hält. Regeltechnisch lässt sich diese Vorgehensweise mit dem vorletzten bullet point bei Regel 5 begründen, und fair ist sie allemal.


    Ich war bisher genau so vorgegangen: Wenn ich die Stelle angezeigt hatte oder vor Ausführung korrigiert hatte und der Spieler schafft es trotzdem noch, wieder einige Meter vorzulaufen, bevor er wirft, gibt es Einwurf für den Gegner. Wenn ich aber keine Absicht unterstellen kann und den Einwurfort auch nicht angezeigt hatte, hatte ich einfach zurückgepfiffen und die korrekte Stelle angezeigt - das konnte dann auch schonmal eine halbe oder eine Sekunde passieren, nachdem der Einwurf ausgeführt worden war.


    Bei einer Beobachtung wurde mir aber genau das zum Verhängnis: Ich habe zweimal in diesem Spiel die Einwurfposition korrigiert, kurz nachdem der Ball ins Spiel gebracht worden war - mein Pfiff kam also wirklich mit Ausführung des Einwurfs. Der Beobachter erklärte mir nach dem Spiel, dass dieses Verhalten regelwidrig ist und sagte mir, dass, sofern aufgrund der schnellen Ausführung des Einwurfs ich keine Möglichkeit habe, die richtige Stelle vor Ausführung anzuzeigen bzw. den Spieler zurückzupfeifen, zwingend auf "falscher Einwurf" zu entscheiden ist.


    Ich halte diese Vorgehensweise für unbefriedigend und keineswegs im Sinne des Fair Play. Die Reaktionen aller Beteiligten bei einer solchen Entscheidung sind entsprechend negativ, was ich voll und ganz verstehen kann. Darüber hinaus bin ich davon überzeugt, dass der nächste oder übernächste Beobachter in einer vergleichbaren Szene die Entscheidung auf "falscher Einwurf" kritisieren könnte - mit Recht, denn das bringt selbst in ein ruhiges und faires Spiel unter Garantie Unruhe.

    Dennoch hast Du den Fehler doch unmittelbar, also noch am selben Tag, angezeigt. Fehler können passieren, und gerade beim Online-Spielbericht passiert es schnell, dass ich im Dropdown-Feld den falschen Spieler markiere (zum Beispiel (DFBnet, aber bei euch ist es wohl ähnlich): Ich selektiere den korrekten Spieler, komme vor dem Klick auf Speichern noch versehentlich und unbemerkt auf die 4 im Num-Block - und schon ist der falsche Spieler markiert...) Du erkennst den Fehler und meldest ihn zügig nach Freigabe - wofür um alles in der Welt erhälst Du denn überhaupt eine Strafe? Ich würde mich auch bei 10 € schon ordentlich ärgern, aber 75 € sind bei diesen Umständen eine unglaubliche Summe.

    Zitat von Manfred;175064

    Ich verweise auf meinen Post #20. Natürlich dürfen wir abwehren, aber nicht angreifen.


    Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf aufmerksam machen, dass diese Aussage schlicht und ergreifend vollkommen falsch ist, bevor sich jemand diesen Satz zu Herzen nimmt.


    Wenn eine Person eine andere körperlich angreift oder das versucht, so ist die angegriffene Person befugt, sich angemessen zu verteidigen. Diese Verteidigung kann aber durchaus in Form von körperlichen Angriffen erfolgen. Krasses Beispiel: Eine Person zückt eine Schusswaffe und zielt auf einen Polizisten. Der Polizist reagiert,zückt nun seine Dienstwaffe und erschießt diese Person. Es handelt sich hierbei um Notwehr, für die der Polizist nicht zur Verantwortung gezogen wird, obwohl er ja letztendlich die angreifende Person war. (Etwas pauschalisiert, das gebe ich zu.)


    Zitat

    Dennoch sollten wir uns immer klar machen, dass wir stets in der Minderheit sind und die Grenze zwischen Notwehr und Angriff schmal ist - und im Zweifel 22 plus x Zeugen gegen uns aussagen.


    Traurig, aber unter Umständen wohl wahr. :(