Nebenbei: Ist eine Grätsche nicht immer gestrecktes Bein? Die meisten seitlichen Grätschen "zielen" ja nicht auf den Körper sondern auf den davorliegenden Ball, wenn der gespielt wird stolpert der Angreifer dann über das ausgestreckte Bein. (Wenn Ball und Körper in einer Linie sind ist es viel eher gefährliches Spiel oder bei Kontakt strafbares Treten.) Sollte dann "gestrecktes Bein" ein Beurteilungsgrund für uns sein? Aus meiner Sicht nur wenn er "durch den Ball" auf den Gegner geht, was bei einer normalen Grätsche nicht der Fall ist.
Das ist so ne Sache mit dem gestreckten Bein. Wenn der ballführende Spieler mindestens einen halben Meter entfernt ist, dann lass ich dein Argument gelten. Wenn er das Bein aber nur deswegen nicht mit der Sohle/ den Stollen trifft, weil der Ballführende ausweicht oder hochspringt, dann ist das für mich ein Foulspiel. Meist wird der Gegenspieler dann auch mit dem anderen Bein (Fuß oder Knie) getroffen und dann ist es auch zweitrangig, ob zufällig mit dem anderen Bein der Ball gespielt wurde. Das Grätschen am Mann mit der Sohle voraus sollte m. M. nach immer als Foulspiel gewertet werden und bei einem Körperkontakt zwingend mindestens , da einfach der Nutzen und die "Attraktivität" in keinerlei Relation zum Verletzungsrisiko stehen.
Wie mal eine zeitlang früher umgesetzt, sollte das mit der Sohle voraus von hinten wieder konsequenter mit geahndet werden. Großzügiger ausgelegt natürlich bei Aktionen aus dem Stand heraus.
Ein korrektes Grätschen am Mann ist für mich von der Seite mit nur einem Bein (das andere angewinkelt) und dem Spann voraus, sodass es allenfalls zu einem Beinstellen von vorn (Spann trifft Spann oder Schienbeinschoner) kommt.