Seite 86 oben, Vergehen gegen Torhüter, zweiter Punkt
Beiträge von almiko
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Der FSA hat bereits in seinen Anweisungen und Hinweisen für das Spieljahr 2008/2009 in Anlehnung an Weisungen des NOFV und des DFB angewiesen, dass Rassismusdelikte immer als sicherheitsrelevantes Vorkommnis einzustufen sind und einen Spielabbruch rechtfertigen.
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...und so etwas nennt sich Freundschaftsspiel. Bloß gut, dass Milan nicht in Indien spielt, sonst würden sie jetzt 2 Jahre gesperrt.
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Das Regelzitat von redrefer verlangt, dass der Spieler bestraft wird, d.h. eine persönliche Strafe muss es geben, ein bloßer Freistoß reicht nicht aus. Ob es Gelb, FaZ (so vorgesehen) oder Rot gibt, kommt auf den Einzelfall an und liegt im Ermessen des SR, natürlich unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben, wann welche persönlichen Strafen anzuwenden sind.
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Hier meine Gedanken als Nicht-Bayer zu dem Rundschreiben und der Aktion:
1. Wenn ich frühere Postings richtig verstanden hatte, wurde zwischenzeitlich auch in Bayern das DFBnet eingeführt, wieso hat dann die Verbandsleitung nach eigenen Angaben keinen Zugriff auf alle aktuelle SR-Daten inkl. Emailadressen?
2. Wenn die Beantwortung freiwillig ist, warum bekommen dann nur diejenigen SR, die antworten, die Auswertung der Aktion? M.E. haben alle SR das Recht, die Ergebnisse zu erfahren, und es sollte kein Druck zur Teilnahme ausgeübt werden.
3. Auch wenn uns immer was von Meinungsfreiheit erzählt wird, würde ich mir sehr gut überlegen, ob bzw. was ich schriftlich äußere. Kürzlich habe ich in einer Email mal meine Meinung relativ vorsichtig aber doch unmißverständlich zum Thema Verharmlosen von Gewalt gegen SR geäußert, da hat es gerade mal 24 Stunden gedauert, bis telefonisch von höchster Stelle, die gar nicht Empfänger meiner Email war, sehr kritische Nachfragen kamen. Das kann mich als SOP zwar nicht erschüttern, aber die schweigende Mehrheit weiß leider, warum sie lieber schweigt. -
Es liegt die Zustimmung zum Eintritt des Spielers, aber nicht zum Werfen auf das Spielfeld vor.
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Rein theoretisch zählt aber der Wurf ins Spielfeld als Betreten des Spielfeldes, womit die Auswechslung vollzogen wäre und die Mannschaft nur mit 10 Mann weiterspielt.
Der Wurf zählt als UNERLAUBTES Betreten, somit ist die Auswechslung NICHT vollzogen.
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Bei den Fragen 3 und 9 bleibt es aufgrund der Abseitsstellung beim Versuch einer Unsportlichkeit und der ist, bis auf die im Regelwerk explizit geregelten Ausnahmen (z.B. Versuch der Torerzielung durch absichtliches Handspiel), nicht strafbar.
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Bei Foulspielen, die rücksichtlos oder grob sind, muss die persönliche Strafe kommen, auch wenn der Gefoulte Abseits stand, weil das Vergehen unabhängig von der Spielsituation strafbar ist. Wird hingegen ein Angriff unmittelbar vor dem Abseitspfiff durch ein taktisches Foul- oder Handspiel unterbunden, hat sich das unsportliche Handeln nicht verwirklicht, daher keine GK. Ein rücksichtsloses Handspiel kennt das Regelwerk nicht.
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Ich finde diesen Fall nicht so eindeutig wie meine Vorredner: Wenn man es als Abwehr einer Flanke bewertet, ist es zwar Abseits, geht man aber von einer Abwehr eines Torschusses aus, ist es m.E. kein Abseits. Daher finde ich beide Entscheidungen vertretbar bzw. im Zweifelsfall soll ja auf Tor entschieden werden.
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Für mich auch klar Rot.
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Die Termine und TV-Übertragungen wurden fixiert:
26.02. 19:00 Stuttgart-Bochum
26.02. 20:30 Offenbach-Wolfsburg (ARD)
27.02. 19:00 Mainz-Freiburg
27.02. 20:30 Bayern-Dortmund (ARD) -
Allofs hat soeben bestätigt, dass HECKING als neuer Trainer kommt.
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Ich finde wir SR sollten Jogi Löw zitieren: "Teile der Kritik ermüden mich!"
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Unmittelbar nach der roten Karte habe ich zu meinem Sohn (Bayern-Fan) gesagt, ich wette darauf, dass Ribery (nur) 2 Spiele Sperre bekommt, damit er ggf. im Finale mitspielen kann.
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BTT: Ich würde mich sowohl als Überzeugungstäter als auch als Perfektionisten einstufen.
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Bisher hatte ich gedacht, nur die Funktionäre in Bayern hätten erschreckende Verharmlosungstendenzen, aber nun hat es uns auch erwischt:
http://www.volksstimme.de/nach…en-ist-dann-bespuckt.html -
Besserwisser
Dem Abteilungsleiter Fußball wurde im Rahmen einer Sperrstrafe meines Wissens untersagt, sein Amt auszuüben. Hintergrund war der Einsatz von gesperrten Spielern unter falschem Namen. -
Wenn ein Kreissportgericht einen Abteilungsleiter Fußball sperren kann, warum sollte ein DFB-Sportgericht einen Geschäftsführer nicht sperren können?
@BRiT
Warum SR absteigen, wird bei uns aus guten Gründen nicht einmal auf Kreisebene veröffentlicht, warum sollte man bei BL-SR, die absteigen müssen, den Medien die Gründe zum Fraß vorwerfen?