Im Schiedsrichterausschuss des Bayerischen Fussball-Verbandes wird folgende Ansicht vertreten:
Beim Torwartspiel muss man zwei Fälle unterscheiden:
1. wenn der Torwart den Ball im Spiel kontrolliert hat und dann abgespielt hat
in diesem Fall darf der Torwart den Ball in der gegnerischen Hälfte spielen; in der eigenen Hälfte darf er erst wieder spielen, wenn der Gegner den Ball berührt hat
2. nach einem Torabwurf
jetzt darf der Torwart den Ball erst wieder spielen, wenn ihn der Gegner berührt hat; hier gilt die Regelung mit der gegnerischen Hälfte nicht (Flying Goalkeeper geht also in diesem Fall nicht).