Beiträge von KozKalanndok

    Der Fall Latte -> Gegenseite Tor ist tatsächlich nicht geregelt. Von daher würde ich auch im Sinn des Fußballs auf Wiederholung entscheiden.

    Bei Torwart -> Gegenseite Tor kommt es darauf an, wie der Torwart abgewehrt hat. Wenn er ihn mit dem Fuß rüber ins andere Tor drischt, dann Anstoß, wenn er ihn mit der Faust reindrischt, dann Abstoß.

    Die spannende Frage ist ja, wo man auf einem Kreisliga-Rasenplatz (In Fachkreisen auch Acker genannt) die größe des Tores messen möchte.

    Hmm...

    Ich würde ja rein aus gutachterlicher Sicht die Messung am linken Pfosten, am rechten Pfosten, in der Mitte und an allen anderen dazwischenliegenden Positionen vornehmen :)

    Würde sich aus eurer Sicht eigentlich was ändern, wenn der Stürmer gar nicht mehr schießt, sondern mit einem nicht strafbaren Handkontakt den Ball ins Tor bringt und der Verteidiger noch mit einem Handspiel versucht den Ball aufzuhalten.

    Das wäre ein Vergehen des Stürmers, da der Versuch des Handspiels des Verteidigers nicht strafbar ist.


    Wenn aber (was Du vermutlich eher meinst) der Versuch des Verteidigers erfolgreich ist, würde ich ebenfalls auf mindestens Strafstoß entscheiden. Evtl. sogar auf Vorteil, je nachdem ob die Unmittelbarkeit gegeben ist oder nicht.


    Begründung:

    1. Stichpunkt: Der Ball geht nach dem Handkontakt des Stürmers nicht direkt ins Tor sondern wird vorher noch vom Verteidiger berührt. Diese Bedingung ist also nicht erfüllt.

    2. Stichpunkt: Der Ball wird nach dem grundsätzlich erlaubten Handspiel vom Verteidiger mit der Hand abgelenkt. Das ist ein Handspielvergehen des Verteidigers, welches erfüllt ist, bevor der Handkontakt des Stürmers zu einem Handspielvergehen geworden ist. Und da haben wir das gleiche Problem wie im anderen Fall. Geht der Ball nach dem Handkontakt des Stürmers noch unmittelbar (im Original: immediately) nach dem Handkontakt des Stürmers ins Tor? Meiner Meinung nach hier genauso wie im Ursprungsfall nicht. Ob der Handkontakt des Stürmers oder der Handkontakt des Verteidigers ursächclich dafür war, dass der Ball am Ende im Tor war ist nicht feststellbar und damit ist der Ball nicht unmittelbar nach dem Handkontakt des Stürmers ins Tor gegangen. Damit wäre die Vorteilsauslegung eine vertretbare Lösung.

    Grundsätzlich bin ich auch der Meinung von amfa. Hier stimmt irgendwas nicht, wenn die Sperre für Beleidigung genauso hoch ist wie für Beleidigung in Tatmehrheit mit Schlagen (waren ja wohl zwei unabhängige Vergehen).


    Aber war da nicht mal was, dass ein Spieler sich bei einem Verband zivilrechtlich eine Rehabilitationsmöglichkeit nach spätestens 2 Jahren eingeklagt hatte? Wenn man das als Maximum annimmt, ist man mit 1 Jahr 4 Monate schon recht weit oben auf dem Tacho...


    Ich sehe hier in erster Linie die "nur Beleidigung" als zu hart bestraft an. Wobei man da natürlich auch wissen müsste, was es genau für eine Beleidigung war.

    Also rein regeltechnisch sehe ich hier einen nicht ausgeführten Strafstoß, der mit einer Disziplinarstrafe zu versehen und zu wiederholen ist. Genaugenommen ist der Strafstoß nicht zu wiederholen sondern sogar überhaupt erstmalig auszuführen.


    Da der Ball nicht mit dem Fuß gespielt wurde, ist er nicht im Spiel und es kann nicht unterbrochen werden. Um wegen eines Vergehens des Schützen unterbrechen zu können, muss der Ball aber im Spiel sein.


    Das deckt sich auch mit anderen Spielfortsetzungen. Im Regelfall gilt, dass solange eine Spielfortsetzung nicht in der Form ausgeführt wurde, dass der Ball im Spiel ist, diese nicht durch ein Vergehen der begünstigten Mannschaft zu einer Spielfortsetzung des Gegners werden kann (aus einem direkten Vorteil darf kein Nachteil werden). Einzige Ausnahme ist hier der Einwurf.


    Demnach würde ein regelwidriges Antäuschen, bei dem man bewusst am Ball vorbeitritt, lediglich eine gelbe Karte zur Folge haben (Verweigerung der Ausführung), mehr aber auch nicht. Nur wenn man den Ball auch mit dem Fuß spielt und dieser sich eindeutig bewegt, kann man überhaupt unterbrechen. Und dann ist der Ball im Spiel und der Strafstoß eben verwirkt.

    Wobei es in Manfreds verlinktem Bericht nicht um zu große Tore sondern um zu große (würde ich als zu breit/zu tief und nicht als zu hoch interpretieren) Pfosten.

    Allerdings ist der Bericht da nicht ganz eindeutig, ob es um die Größe des Tores geht oder nur um die Größe des Pfostens.


    Aber ein zu großer Pfosten lässt sich meiner Meinung nach schon recht schnell und einfach erkennen (Torpfosten ragt über die Linie hinaus -> unzulässig).

    Man sollte ein Vergehen, das zu einem direkten Freistoß führt, nicht anhängig davon machen, was erst anschließend passiert.

    Tut man doch gar nicht.

    Der Handkontakt des Stürmers ist nämlich gar kein Vergehen. Das Vergehen ist es, wenn der Ball nach einem solchen Handkontakt unmittelbar ins Tor geht.

    Aber das tut er nicht mehr, weil der Ball erst nach direkter mittelbarer Beeinflussung durch einen anderen Spieler ins Tor geht.


    Über die Schiene des Verschuldens könnte man auch noch zu dieser Lösung kommen: Kann es ein Vergehen des Stürmers sein, wenn der Verteidiger durch seine Einflussnahme auf die Flugbahn des Balles diesen überhaupt erst in das Tor lenkt? Meiner Meinung nach nicht.

    Es geht jetzt nur darum, ob es


    a) Strafstoß (ohne pers. Strafe weil keine DOGSO) gibt oder

    b) durch den Hand-Kontakt des Verteidigers die Unmittelbarkeit aufgehoben wird, das Abfälschen den kalten Ball wieder heiß werden lässt und damit die Vorteilsregelung anzuwenden wäre.


    Um das zu erörtern könnte vielleicht die Betrachtung einer etwas anders gelagerten Situation helfen (habe da auch keine konkrete Lösung für, aber vielleicht finden wir da eine und können die auf die 2x-Handspiel-Situation übertragen):


    Ein Angreifer schießt auf das Tor.

    Ein Verteidiger (nicht der Torwart) fängt den Ball reflexartig mit den Händen auf der Torlinie und hält ihn deutlich fest.

    Noch bevor der Schiedsrichter die Situation abpfeift, realisiert der Verteidiger seinen Fehler und wirft den Ball ins eigene Tor.

    Wie wäre hier zu entscheiden?

    Oder würdest du sagen, dass wenn der TW einmal noch den Ball mit den Fingerspitzen berührt das unmittelbare weg ist und das Tor zählt?

    Beim direkt draufgezimmerten idF zählt das Tor doch auch, wenn der Torwart reflexartig die Fingerspitzen dran gehalten hat, oder?


    Der Tatbestand "Handspiel des Stürmers" ist erst erfüllt vollständig erfüllt, wenn der Ball wirklich im Tor ist. Da ist auch nichts mit Rückwirkung. Solange der Ball nicht im Tor ist, hat sich der Stürmer nicht strafbar gemacht. Man muss hier gedanklich den Handkontakt vom Handspielvergehen trennen. Das Handspielvergehen ist in diesem Fall nicht zeitgleich mit dem Handkontakt erfüllt sondern erst später.

    Bevor dieser Tatbestand aber erfüllt ist, begeht ein Verteidiger selbst ein Vergehen, aufgrund dessen zu unterbrechen ist.

    Das Spiel läuft gar nicht lange genug als dass der noch nicht strafbare Handkontakt des Stürmers zu einem Handspielvergehen werden könnte.


    Es geht jetzt nur darum, ob es


    a) Strafstoß (ohne pers. Strafe weil keine DOGSO) gibt oder

    b) durch den Hand-Kontakt des Verteidigers die Unmittelbarkeit aufgehoben wird, das Abfälschen den kalten Ball wieder heiß werden lässt und damit die Vorteilsregelung anzuwenden wäre.


    Und da bin ich persönlich eher bei b) (in Analogie zum idF), auch wenn ich a) nicht ganz unplausibel finde.


    Aber eine wunderbare Grenzfallfrage, die Mark sich da ausgedacht hat :)

    Ich wäre bei Anstoß.

    Die Situation ist meiner Meinung nach vergleichbar mit einem idF, den der Schütze voll draufrotzt und vom Torwart mit den Fingerspitzen berührt wird.


    Ein strafbares Handspiel wäre es, wenn der Ball entweder direkt ins Tor oder bei einem Schuss, dem ein erlaubter Handkontakt vorausgeht unmittelbar ins Tor geht.

    Direkt nach dem Handkontakt ins Tor denke ich brauchen wir nicht zu diskutieren, liegt hier nicht vor.

    Unter unmittelbar verstehe ich "geht ohne einen weiteren Kontakt durch irgendwen direkt ins Tor". Auch das liegt hier nicht vor. Der Ball geht erst durch den verbotenen Handkontakt des Verteidigers ins Tor. Ob er ohne den Handkontakt ins Tor gegangen wäre, lässt sich nicht sicher feststellen (plötzliche Orkanböe).

    Das Handspiel des Verteidigers ist strafbar, aber da der Ball nach dem unerlaubten Handkontakt ins Tor geht ist hier auf Vorteil zu erkennen.

    Eine DOGSO ist es nicht, da es erst durch den Handkontakt zu einer Torchance wurde.

    Evtl. könnte das Handspiel unsportlich gewesen sein. In dem Fall wäre aber aufgrund der Vorteilsanwendung um eine Stufe zu reduzieren, so dass es in allen Fällen ohne persönliche Strafe gegen den Verteidiger bleibt.


    Hätte er die Flossen weggelassen und der Ball wäre ins Tor gegangen, wären wir bei dF für die Verteidigung.


    PS: Ich habe da übrigens noch eine andere Argumentationskette, die vielleicht sogar einfacher nachzuvollziehen ist...


    Der Handkontakt des Stürmers wird erst dann zum strafbaren Handspiel, wenn der Ball auch tatsächlich im Tor gelandet ist.

    Im Moment des Handkontakts des Verteidigers ist dies noch nicht Fall.

    Der Handkontakt des Verteidigers ist allerdings im soweit normalen Spielverlauf ohne dass es einen sonstigen Unterbrechungsgrund gibt als Handspielvergehen zu betrachten, welches aber durch die Vorteilsauslegung ohne Unterbrechung bleibt.

    und bei so manchen Torhütern hätte sich das auch keiner getraut.

    Und dann sind wir an dem Punkt, dass ein Spieler aus Angst vor einer Verletzung am Spielen des Balles gehindert wird. Klingt das irgendwie vertraut?


    Meiner Meinung erfüllt ein "Faust voran und nach mir die Sintflut" des Torwartes genau den folgenden Text:

    Als gefährliches Spiel gilt jede (und nicht nur manche) Aktion beim Versuch, den Ball zu spielen, durch die jemand verletzt werden könnte (einschließlich des Spielers, der die Aktion begeht), und schließt eine Aktion ein, durch die ein nahestehender Gegner aus Angst vor einer Verletzung am Spielen des Balls gehindert wird.


    Somit ist das Dein Beispiel vom Text her eigentlich ein klarer idF gegen den Torwart.


    Der Fall des Threaderstellers ist aber definitiv kein gefährliches Spiel. Da geht es nur noch drum, ob es erlaubtes oder verbotenes Spiel ist, also "weiter" oder "Strafstoß". Und das lässt sich ohne die Szene gesehen zu haben denke ich nicht beurteilen.

    Ich lese hier nur die Regeln. Und da steht nunmal (für mich zumindest) zweifelsfrei, dass es für ein rücksichtsloses Foul die Verwarnung nur bei dF zu geben hat, während bei allen anderen Tatbeständen in diesem Kontext ausdrücklich zwischen dF und Strafstoß differenziert wird.


    Woraus leitest Du ab, dass der Regelgeber in diesem einen einzigen Tatbestand den Strafstoß "mitgemeint" haben wollte, während er den Strafstoß bei allen anderen Tatbeständen eine ausdrücklich erwähnte Sonderbehandlung zukommen lässt? Für mich ist das ein glasklarer Indikator, dass er gerade hier den Strafstoß eben nicht mitgemeint haben wollte.


    Ok...wenn man die englischen Regeln liest ist es klarer und die Unklarheit geht zulasten der Übersetzer:

    commits in a reckless manner a direct free kick offence


    Bedeutet was ganz anderes als in der deutschen Formulierung.

    ein rücksichtsloses Vergehen begeht, das mit einem direkten Freistoß geahndet wird,

    Die bessere Übersetzung wäre wohl:

    ein rücksichtsloses Vergehen begeht, das mit einem direktem Freistoß (oder Strafstoß) zu ahnden ist.

    Offenbar ja doch...

    Ansonsten wäre ein rücksichtsloses Vergehen, welches mit Strafstoß geahndet wird doch wohl genauso detailiert als verwarnungswürdig deklariert, wie ein rücksichtsloses Vergehen, welches mit direktem Freistoß geahndet wird. Ich erkenne da durchaus einen Sinn in der Regelformulierung.


    Wenn Du an der Stelle nämlich den Begriff "direkter Freistoß" als "direkter Freistoß oder Strafstoß" interpretierst, dann musst Du diese Messlatte auch genauso auch an der Stelle anbringen, an der bei einer DOGSO nur beim Freistoß (wäre dann zu interpretieren als "Freistoß oder Strafstoß") rot gibt...und das ist ja ausdrücklich so nicht gewollt.

    Nach deiner wieder einmal wortwörtlichen Auslegung dürfte es die Verwarnung dann auch nicht nicht geben, wenn das Spiel mit Strafstoß fortgesetzt wird.

    Ist es aber nicht genauso?

    Bei einem Foulspiel, welches zu einem Strafstoß führt wird die pers. Strafe um eine Stufe reduziert. So wurde das zumindest in den Medien damals erklärt (Doppelbestrafungsrabatt).

    Dass eben der Fall "rücksichtsloses Vergehen, welches mit Strafstoß fortgesetzt wird" bei den verwarnungswürdigen Vergehen nicht enthalten ist, ist die regeltechnisch konsequente Umsetzung dieses Rabatts.


    Möglicherweise ist da dem Regelgeber dabei durchgerutscht, dass ein rücksichtsloses Vergehen auch so passieren kann, dass es weder mit einem dF noch mit einem Strafstoß weitergeht.

    Wenn der Ball im Aus ist und ein Spieler tritt einen anderen rücksichtslos, dann kann es keinen dF geben.

    Da es keinen dF gibt, ist eine Verwarnung wegen rücksichtslosem Treten nicht zulässig (wohl aber wegen anderer verwarnungspflichtiger Vergehen).


    Was man in dem Fall aber auch überlegen muss ist, ob das nicht vielleicht eine Tätlichkeit war.


    Der Spieler, der rücksichtslos im Tiefflug angerauscht kommt, aber erst nachdem der Ball im Aus ist den Gegner trifft, ist rein nach Regeltext nicht zu verwarnen.

    Rein pragmatisch wird man aber entweder den Treffer wahrgenommen haben bevor der Ball im Aus war (dF, Verwarnung) oder aber den Beginn des Landeanflugs als der Ball bereits im Aus war (Einwurf, FaD).

    wenn der Spieler sich z.B. absichtlich auf den Ball setzt

    Gefährliches Spiel.

    Entweder durch den, der ihm den Ball unterm Hintern wegschießen will...

    ...oder aber durch den Hinsetzer selbst, wenn der, der ihm den Ball eigentlich unterm Hintern wegschießen wollte sich nicht traut aus Angst den Ballbesetzer zu verletzen :)

    Um die Frage wo das in den Regeln steht zu beantworten:


    Das klassische "Sperren ohne Ball" gibt es mittlerweile in zwei Variationen.

    Mit Kontakt ist das "Sperren des Gegners mit Körperkontakt" (S. 70, 12.1) und führt zu einem direkten Freistoß und dann nochmal als "einen Gegner behindert, ohne dass es zu einem Kontakt kommt" (S. 72, 12.2), was zu einem indirekten Freistoß führt.

    Danke für den Hinweis auf 12.4. Das stellt die Definition des Werfens aus 12.1 klar, auf die ich mich die ganze Zeit bezogen habe.


    Also bei laufendem Spiel werfen darf ja ohnehin nur der Torwart.

    Jeder andere hätte schon vorher für einen dF gesorgt.


    Ich denke mal strafbar wird das Anwerfen erst dann, wenn die Grenze zur Tätlichkeit überschriten ist.

    Im laufenden Spiel darf der Torwart also den Spielball werfen wohin und so fest wie er will, solange man es nicht als brutales oder übermäßig hartes Vorgehen betrachten kann. Und das muss man immer aus der Situation heraus sehen.

    Es ist unstrittig, dass wir bei vollzogenem Wurf ins Gesicht aus nächster Nähe so entscheiden, allerdings fehlt noch die exakte Begründung aus dem Regelwerk. Denn der Torhüter darf grundsätzlich aus taktischen Gründen den Spielball werfen und auch auf andere Spieler.

    Das ist noch einfach: Übermäßig hartes oder brutales Vorgehen gegen einen Gegner ohne Kampf um den Ball.


    Woraus leitest du/man ab, dass das Werfen des Spielballs überhaupt ein „Wurfvergehen“ sein kann, das mit dF bzw. 11m zu ahnden ist?

    Werfen eines Gegenstandes in Richtung [...] eines Gegners.

    Der Wurfvergehens-Tatbestand kennt weder eine Ausnahme für den Torwart noch eine Ausnahme für den Spielball (oder muss man interpretieren, ob der Spielball ein Gegenstand ist?).

    Wenn man den Regeltext auf die Goldwaage legt, dann darf der Torwart den Gegenstand Spielball nicht mal in die Richtung eines Gegners werfen ohne dass dieser dadurch einen direkten Freistoß bekommt (wobei das Vergehen in den meisten Fällen von der Vorteilsbestimmung gefressen werden dürfte).

    Marks Beispiel mit dem Anwerfen und wieder Fangen erfüllt dem Wortlaut nach den Tatbestand eines Wurfvergehens ohne eine Tätlichkeit zu sein. Genauso wie auch das Anwerfen um einen Abstoß zu provozieren.


    Also dann mal zurück an Mark: Welche Regel erlaubt es dem Torwart den Ball einem Gegner aus taktischen Gründen auf den Rücken oder sonstwohin zu werfen?