Beiträge von KozKalanndok

    Der Zeitpunkt der Unterbrechung ist hier

    ...irrelkevant. SRB gibt es dort, wo der Ball zuletzt von einem Spieler oder Spieloffiziellen berührt wurde. Der Ball ist nämlich nach 9.1 (unter der Annahme, es wäre die Einleitung eines aussichtsreichen Angriffs) bereits mit der Berührung des SR aus dem Spiel.


    Tatsächlich bin ich aber der Meinung, dass durch das Abseits kein aussichtsreicher Angriff eingeleitet wird und idF richtig wäre.

    Die eigentliche Intention war doch bestimmt, dass man nicht vorher wirklich mit 12 Mann gespielt hat, weil z.B. ein ausgewechselter Spieler das Spielfeld nicht verlassen hat

    Das kann nicht die Intention der neuen Regel gewesen sein, weil das Eingreifen des 12. Mannes ohnehin schon verboten war.

    Die Regel wurde ausdrücklich geschaffen um den 12. Mann, der eben gerade nicht mitspielt zu sanktionieren.

    Ich war ja auch tendenziuell am Eckball (über die Vorteilsregelung...wenn die Unterbrechnung dem Täter zum Vorteil gereicht und die Nicht-Unterbrechung der anderen Mannschaft einen Vorteil verschafft, soll nicht unterbrochen werden).

    Aber eigentlich ist das die wortgetreue Anwendung von "Ball im Spiel und aus dem Spiel".

    Er ist erst aus dem Spiel, wenn gepfiffen wurde oder er über die Linie ist.

    Als ich mir vor ein paar Tagen die (richtige :) ) Spielzusammenfassung Gladbach gg Bayern angeguckt habe, ist mir etwas aufgefallen, was ich doch etwas komisch finde.

    Ich habe mich gefragt, was das für komische Linien im Anstoßkreis sind:


    In Regel 1 sind die nicht aufgeführt und sind damit unzulässige Markierungen. (Auf dem Spielfeld dürfen nur die in Regel 1 genannten Linien angebracht werden.)

    Ob das damit wohl darzustellende Peace-Zeichen regeltechnisch in die Kategorie "Logos und Embleme" fällt, da kann man drüber streiten. Es ist ja kein Logo einer Körperschaft.

    Es ist aber (auch wenn es eine positive ist) meiner Meinung nach eine politische Botschaft, also eigentlich auch etwas, was auf dem Fußballplatz nichts verloren hat.


    Ist der Anstoßkreis seit kurzem von Regel 1 ausgenommen?

    Darf man den künftig auch in Regenbogenfarben lackieren?

    Was macht man, wenn in der Kreisklasse ein Platzwart Leonardo da Vinci's Mensch in den Anstoßkreis zeichnet (mit Verweis auf die Bundesliga)?

    Finde nur ich diesen Platzaufbau regelwidrig und dadurch der höchsten deutschen Spielklasse unangemessen?

    Lutz Wagner hat für die Entscheidungen in einem Turnier, in dem der DFB gerade mal Teilnehmer ist, ebensowenig zu melden.

    Und auch für Fußballspiele im DFB-Bereich hat er nicht die Kompetenz deren Regeln zu ändern (das Ändern der Regeln des Fußballspiels ist nur in ganz engen Grenzen zuilässig...steht so in den Regeln auf Seite 2 :) ). Wenn der DFB nach anderen Regeln spielt, ist es halt kein Fußballspiel mehr sondern irgendetwas anderes, was dem Fußball zum verwechseln ähnlich ist.

    Collinas Erben sahen hier eine Fehlentscheidung, die jedoch nicht rewievfähig wäre.

    Ok...das lese ich aus dem VAR-Protokoll anders.

    Es geht um ein Vergehen des angreifenden Teams beim Erzielen eines Tores, dass vom SR entweder übersehen oder (wenn nicht übersehen) klar und offensichtlich falsch entschieden wurde. Meines Erachtens hätte der VAR das sogar melden müssen. Ich gehe aber auch davon aus, dass der VAR das selbst übersehen hat.


    Insgesamt bin ich ja durchaus der Meinung, dass die Entscheidung das Tor zu geben absolut gerecht war. Auch wenn sie nicht nur vom Regeltext abweicht sondern sogar der Intention der Regel in einem Maße zuwiderläuft, der die Regel selbst obsolet macht.

    Danke. Das ist genau der Grund, warum ich mir schwertue mich vom Regelbuch zu lösen.


    Da ist jemand, der bekommt gesagt "das sind die Spielregeln, nach denen wir gespielt". Das wird verinnerlicht und am Ende ist da noch ein ominöser Sinn der Regeln zu hinterfragen, welcher aber aus den Regeln in keinster Weise ableitbar ist.

    Jemand, der das Regelbuch hat, hat überhaupt nicht die notwendige Information um die Entscheidung zu treffen, ob denn das Torwart-Wirft-Direkt-ins-Tor exakt so beabsichtigt ist oder eben nicht. Er hat noch nichtmal einen Anhaltspunkt an der geschriebenen Regel zu zweifeln.

    Wobei um das zu veranschaulichen die "Tor mit zusätzliche Spielern auf dem Feld"-Regel viel geeigneter ist. Wenn ein Spieler ins Spiel eingreift, ist zu unterbrechen. Weil man es unfair fand, dass man mit einem Spieler mehr auf dem Feld ein Tor erzielen konnte, wenn dieser nicht eingreift, wurde definiert, dass eben genau in diesem Fall das Tor aberkannt wird (das war die Intention der angepassten Regel!). Dann passierte genau das im WM-Finale. Und die Begründung dafür, dass das Tor zählt ist plötzlich "ja die haben ja nicht eingegriffen und das widerspricht ja der Intention der Regel". Wie soll man noch halbwegs vernünftig nachvollziehen geschweige denn Entscheidungen treffen können, wenn man sich für eine Entscheidung noch nicht mal mehr auf die Intention einer Regelanpassung berufen darf?


    Also entweder sind die Intentionen der Regeln für die Spielregeln selbst relevant, dann gehören sie ins Regelbuch rein (durchaus auch im Sinn eines Verweises auf externe Quellen, aber die sollten verfügbar sein). Oder das Dokument, was sich "Laws of the Game" nennt ist zur Definition der Spielregeln ungeeignet weil unvollständig.

    So...ich hatte den Fall mal beim IFAB angefragt, auch unter der Berücksichtigung, dass der Strafstoß hier widersinnig erscheint (ja, er erscheint auch mir widersinnig, aber eben auch zumindest nicht regelwidrig:(

    Zu beachten ist hier, dass man hier nicht die korrekte sondern lediglich die fairste Lösung genannt hat. Welche jetzt korrekt ist und welche nicht, darauf wurde nicht eingegangen.


    Insbesondere den letzten Absatz der Antwort werde ich aber künftig stärker berücksichtigen müssen.

    Damit wird aber selbst für wörtlich exakt normierten Fälle (hier Towart faustet in Tor oder auch WM-Finale...Ersatzspieler auf dem Platz bei Torerzielung) eine sinngemäße Auslegung anhand der Regelbegründung notwendig ohne dass die Regelbegründungen auch Teil des Regelwerks werden. Im Zweifel müsste man alle Begründungen für Regeländerungen seit Einführung der Fußballregeln kennen und anwenden (und übrigens: auch lehren!) um eine faire Entscheidung treffen zu können. Das ist eingentlich ein Anzeichen für ein miserables Regelwerk.

    Wobei Dein Aspekt aus 17.2 keine neue/spezialisierende Regel ist sondern einfach nur eine redundante Regelung eines Sachverhalts, der bereits abschließend geregelt ist.


    Das Berühren des selbst ausführten Eckstoßes mit der Hand im eigenen Strafraum ohne dass ein anderer Spieler dazwischen dran war sind ganz einfach zwei gleichzeitige Vergehen, von denen das schwerwiegendere zu bestrafen wäre. Das wäre in dem Fall das Handspiel.

    Es ist aber mehrfach klargestellt worden, dass ein Handspiel in der eigenen Spielhälfte nicht mehr "unmittelbar" im Sinne der Regeln ist.

    Wir reden beim Torwart, der den Ball ins gegnerische Tor faustet aber nicht mehr über "unmittelbar nach einem Handkontakt"-Tatbestand sondern über den "direkt ins gegnerische Tor"-Tatbestand. Und das hat im Sinn des Fußbals eine andere Bedeutung als "unmittelbar" (ansonsten hätte der Regelgeber ja nicht unterschiedliche Begriffe zu verwenden brauchen).

    Oder ist für Dich ein indirekter Freistoß, der aus dem eigenen Strafraum direkt ins gegnerische Tor geht plötzlich in Ordnung, weil so viel Distanz dazwischen war?


    Dass beim Abschlag (oder auch hinlegen und reinschießen) das Tor zu zählen hat, habe ich ja auch nie bestritten. Da greift nämlich (abgesehen von der Interpretation der Unmittelbarkeitm, die ich durchaus auch anerkenne) ohnehin das Torwartprivilleg (dort ist der Torwart nämlich nicht ausdrücklich als möglicher Täter benannt).

    Du sagst also, es ist nicht gewünscht, dass ein Handkontakt zum Tor führt. Da gehe ich noch mit.

    Jetzt hast Du aber genau den geregelten Fall, dass ein ansonsten straffreier Handkontakt direkt ins Tor geht und plötzlich soll genau das, was gar kein Fußballbebeisterter sehen will plötzlich nicht verboten sein? Das ist paradox.

    Zumal der Regelgeber den Torwart bei dieser Regel ausdrücklich mitgemeint hat, ansonsten hätte er sich die Erwähnung ja wohl sparen können.

    Alle Regelergänzugen dienten daher auch immer nur dazu den oben beschriebenen Zeilkonflikt zu konkretisieren bzw. aufzulösen.

    Der Teil, um den es Manfred aber hier geht, wurde vom Regelgeber aber unmissverständlich und ausdrücklich außerhalb des Zielkonflikts "Absicht oder nicht" definiert. Nämlich mit den exakten Worten "ob absichtlich oder nicht". Es ist damit ein neuer Tatbestand absolut ohne Berücksichtigung der Absicht. Die Kriterien zur Erfüllung dieses neuen Tatbestandes sind für den Fall des direkt ins Tor nur objektiv ermittelbare Fakten (beim zweiten Teil unmittelbar nach Handkontakt ist wieder Interpretationsspielraum).


    Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wenn der Regelgeber ausdrücklich eine Klarstellung schon direkt in den Regeltext aufnimmt (egal ob das "hier geht es nicht um Absicht" oder "ja, auch der Torwart"), dass er das dann auch genau so meint. Da gibt es eigentlich gar nichts auszulegen. Der Regelgeber schreibt unmissverständlich "Absicht ist nicht relevant" und "Auch der Torwart". Wenn er das nicht gewollt hätte, warum hat er es dann geschrieben?

    Springt ihm, im gegnerischen Strafraum stehend, der Ball versehentlich an die eigene Hand, bevor er ihn im Winkel versenkt (mit dem Fuß natürlich), zählt das Tor genausowenig, als wenn es dem Feldspieler passiert.

    Eine derartige Selbstverständlichkeit ausdrücklich in eine Regel reinzuschreiben?

    Beim normalen Handspiel steht doch auch nicht dabei, dass das auch für Feldspieler im eigenen Strafraum gilt...

    Ich fürchte eine Handhabe dagegen gibt es nicht.


    Aber ich hätte wohl spätestens beim 8er auf idF nach rechts entschieden.

    Der 8er spielt den Ball nämlich eindeutig mit dem Fuß und versetzt ihn in Bewegung. Damit ist der Ball im Spiel und es kam zur Doppelberührung :)

    Ein Anpfiff ist nicht zwingend notwendig, da das Spiel nicht wegen einer Verwarnung unterbrochen wurde.

    Die Verwarnung wurde zwar in einer Spielunterbrechung gegeben. Zwingend ist der Pfiff zum weiterspielen aber nur, wenn wegen der Verwarnung unterbrochen wurde :)


    Also so als pragmatischen Ansatz...penibelst genau darauf achten, ob da nicht irgendein Verstoß gegen die Ausführungsbestimmungen vorliegt und eine solche Einladung dann dankend annehmen :)

    Der Fußball erwartet garantiert keine Strafstoß, wenn der Torhüter den Ball mit der Hand spielt oder ein Spieler nach einem eigentlich nicht strafbaren Handspiel den Ball aus über 80 m Entfernung ins gegnerische Tor trifft.

    Wenn der Fußball das nicht erwartet...warum steht dann wortwörtlich(!) im Fußball(!)-Regelwerk, dass es ein ein Handspielvergehen ist, wenn der Ball von der Hand direkt ins Tor geht?

    Die Tatsache, dass es ausdrücklich so beschrieben ist, ist für mich eher ein Indiz dafür, dass der Regelgeber genau das genau so und nicht anders haben wollte.

    Ich lege die Regel nicht aus, ich zitiere sie nur.

    Oder willst Du abstreiten, dass "direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter)" nicht ein Handspielvergehen des Torhüters abseits von seiner generellen Ausnahme definiert? Warum sollte der Regelgeber diesen Zusatz dahinpacken, wenn die Ausnahme des Torhüters von Handspielvergehen trotzdem greifen sollte?

    Dass das in 10.1 genauso klar, aber anders geregelt ist, mag sein (abgesehen davon, dass mein Beispiel nicht von 10.1 gedeckt ist, da es kein Wurf ist). Dann sind eben entweder beide Entscheidungen gleich richtig oder gleich falsch.


    Du hast außer "isso" noch kein Argument gebracht, warum entgegen des ausdrücklichen Wortlauts der Handspielregel der Torwart hier nicht mit einem Strafstoß bestraft werden sollte.


    Am sinnvollsten für die Herleitung warum das nicht strafbar sein sollte, finde ich da noch das Argument von Nr.23. Es ist zwar als Handspielvergehen definiert, aber der Torwart ist immer noch davon befreit. Dann muss man aber den Sinn des Klammerzusatzes hinterfragen. Der ist ja nicht irgendwann mal vergessen worden wegzumachen. Der ist explizit in der Überarbeitung der Regel aufgenommen worden.

    Rein nach dem Regeltext:

    Zitat

    Ein [Handspiel]Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:

    [...]

    ins gegnerische Tor trifft:

    - direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter),

    - unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht).

    Also eigentlich ja...

    Das macht aber eigentich Regel 10.1 überflüssig (hatte ich bisher nicht bedacht). Ändert aber nichts daran, dass dem Torwart hier ein mögliches Handspielvergehen im eigenen Strafraum in die Handspielregeln geschrieben wurde. Andererseits wäre der Zusatz mit dem Torwart überflüssig, wenn es nicht für den Torhüter im eigenen Strafraum gelten sollte. Weil da ist er ja was Handspiel angeht ohnehin nur ein normaler Spieler.


    Und bei einem Handspielvergehen mit Torverhinderung kommen wir eigentlich auch nicht umhin auf Feldverweis zu prüfen.

    Nein, das ist nicht mehr unmittelbar. Ansonsten dürfte auch ein direkt erzieltes Tor nach einem Abschlag durch den Torhüter nicht zählen.

    Das ist ja ein anderer Stichpunkt, bei dem der Torwart nicht explizit erwähnt ist und somit gilt die Ausnahme vom Handspielverbot noch.

    Nur beim "direkt von Hand ins Tor" ist der Torwart explizit unter Strafe gestellt.

    Aber das hatte ich ja bereits geschrieben. Liest Du eigentlich auch bevor Du antwortest?