Danke für eure Antworten, bestätigt mich darin, dass es nicht so klar geregelt ist.
Ich greife euren Input in meinen folgenden Ausführungen gerne auf.
Und ja, bei der Regelfrage ging es um verbale Beleidigungen.
Meine Überlegung betraf zunächst den Abschnitt aus 12.4
"Wenn bei laufendem Spiel [...] ein Teamoffizieller ein Vergehen gegen einen gegnerischen Spieler [...] außerhalb des Spielfelds begeht [...],
wird das Spiel mit einem Freistoß an der Stelle auf der Begrenzungslinie fortgesetzt, der dem Ort des Vergehens/der Beeinträchtigung am nächsten liegt."
Hier gibt es Bedingungen, die bei meinem Beispiel unterschiedlich nicht erfüllt sind, wodurch der Absatz eigentlich nicht angewendet werden kann.
- "gegen einen gegnerischen Spieler" ist bei a) und c) nicht erfüllt
- bei "außerhalb" ist semantisch nicht eindeutig, ob sich der gegnerische Spieler außerhalb des Spielfelds befinden muss. Falls ja, wäre es bei b) nicht erfüllt. Wenn sich das "außerhalb" nur auf den Täter bezieht, wäre b) klar geregelt.
Wenn dieser Absatz nicht gilt, stellt sich die Frage, wo die Spielfortsetzung dann geregelt ist. Und in der Tat gibt es den allgemeinen Satz: "Alle verbalen Vergehen werden mit einem indirekten Freistoß geahndet".
Dieser bietet dann für a) und b) eine Lösung, c) bleibt offen.
Allerdings ist dadurch noch nicht klar, an welcher Stelle der Freistoß ausgeführt wird.
In 13.2 gibt es den Satz "Wenn ein Spieler jedoch außerhalb des Spielfelds ein Vergehen begeht, wird das Spiel mit einem Freistoß an der Stelle auf der Begrenzungslinie fortgesetzt, die dem Ort des Vergehens am nächsten liegt."
Der Trainer ist aber kein Spieler, wodurch der Satz hier wohl nicht anwendbar ist.
Insofern komme ich auch zu dem Schluss von meinem Vorredner, dass der Freistoß eigtl. am Ort des Vergehens, also außerhalb, ausgeführt werden müsste. Kann natürlich nicht so gewollt sein.
Noch eine Anmerkung: Der erste Satz in Regel 13 lautet: "Bei einem Vergehen eines [...] Teamoffiziellen wird dem gegnerischen Team ein direkter oder indirekter Freistoß zugesprochen."
Dies macht den Lösungsansatz SR-Ball in allen 3 Fällen unwahrscheinlicher.
Und auch die Variante "Weiterspielen, pers. Strafe in der nächsten Unterbrechung" lässt sich nicht so richtig mit diesem Satz in Verbindung bringen.
Die Frage, ob überhaupt unterbrochen werden muss, hatte ich gar nicht bedacht, aber in der Tat scheint dies nicht wirklich eindeutig geregelt zu sein, wenn man mal von diesem ersten Satz der Regel 13 absieht.
Also insgesamt wieder mal keine konsistente Logik in den Regeln und somit nahezu unmöglich daran die korrekte Lösung abzuleiten - außer wir interpretieren hier etwas falsch.
Weiß denn jemand abgesehen von der Textanalyse, was hier die korrekte Lösung ist? Vielleicht sogar mit Quellenangabe?