Also ich tue mich (auch?) schwer damit, die IFAB-Antwort auf die Regelfrage mit dem Regeltext zusammenzubringen.
In den Regeln ist ja explizit definiert, wann eine Vergrößerung des Körpers unnatürlich ist, nämlich "wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann"
Ein solcher Reflex ist nach meinem Verständnis von dieser Definition unnatürlich, weil er in den meisten Fällen nicht mit der Körperbewegung des Spielers zusammenhängen dürfte.
Im konkreten Fall der Regelfrage ist das Handspiel durch den aus nächster Nähe heranfliegenden Ball gerechtfertigt, aber nicht durch die Körperbewegung des Spielers.
Insofern ist dann eigentlich nur noch relevant, ob der Körper vergrößert wurde*. Dies ist bei dem Beispiel aus der Regelfrage nicht der Fall, also wäre dies schon eine hinreichende Begründung, warum es kein Handspiel ist. Die Natürlichkeit braucht man dann doch gar nicht. Wenn ein Reflex den Körper vergrößert, wäre das Handspiel aber (ohne weitere Faktoren) regeltechnisch strafbar.
*Natürlich muss auch geprüft werden, ob das Handspiel absichtlich/deliberate war. Und hier war ich eigentlich bisher der Auffassung, dass auch Reflexe grundsätzlich als Absicht gelten. Also einem Verteidiger, der reflexartig einen Torschuss mit der Hand neben seinem Körper von der Linie wischt, unterstellen wir doch Absicht im Sinne der Regel, oder?
Wenn man Reflexe grundsätzlich als nicht absichtlich einstuft, würde man sich zudem eine neue Baustelle aufmachen, denn bei jeder Hand-zu-Ball-Bewegung, die bisher klar als absichtlich und strafbar bewertet werden würde, müsste man sich dann fragen, ob dies es eine bewusste oder Reflex-Bewegung war.
Insofern finde ich es überraschend, dass in der IFAB-Antwort der Aspekt der Absicht gar nicht berücksichtigt wird.
Kurzfassung: Die Situation aus der Regelfrage wäre mich allein schon deshalb keine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche, weil es kein Vergrößerung der Körperfläche ist. Fraglicher wäre für mich, ob diese Aktion ein absichtliches Handspiel darstellt oder nicht, worauf in der Begründung nicht eingegangen wird. D.h., für die konkrete Situation kenne ich jetzt die gewünschte Beurteilung, aber ich finde es schwierig daraus Schlüsse für die allgemeine Regelauslegung zu ziehen.