Für einen direkten Freistoß gibt es 10 Fälle, wenn einer dieser Fälle eintirtt ist ein direkter Freistoß zu verhängen. Die 10 Fälle sind:
- treten oder der Versuch
- schlagen oder der Versuch
- werfen/spuck oder der Versuch
- beinstellen oder der versuch
- anspringen
- rempeln
- absichtliches handspiel
- halten
- stoßen
- den Gegner bedrängen
Für einen Freistoß gitb es weiterhin 4 Vorraussetzungen, die erfüllt sein müsse:
- das Foulspiel/ die Regelübertretung muss sich auf dem Spielfeld ereignen
- der Ball muss im Spiel sein
- das Foulspiel/ die Regelübertretung muss am Gegenspieler erfolgen
- das Foulspiel muss fahrlässig, rücksichtlos oder mit übertriebener Härte begangen werden
Richtet sich das Foul nicht gegen einen Gegener oder es findet nicht auf dem Spielfeld statt, so kann es nur einen indirekten Freistoß geben. Einen Freistoß kann es nur geben, solange der Ball im Spiel ist.
Bei deiner Frage geht es sicherlich darum, dass der TW den Ball gefangen hat und nun ein Gegenspieler versucht dem TW den Ball aus den Händen zu schießen. Hier gibt es den indirekten Freistoß, da das Vergehen nicht am Gegenspieler stattgefunden hat, ich weiß hört sich blöd an. Sobald der Spieler den TW trifft wird aus dem indirekten Freistoß ein direkter. Hier wird aus gefährlichem verbotenes Spiel. Das gleiche gilt für das allseits bekannte "hohe Bein". Findet solch ein Vergehen im gegenerischen Strafraum statt, so ist bei einem "Treffer" natürlich auf Strafstoß zu entscheiden.