Beiträge von tarzun

    Ich halte die momentane Regelung für durchaus eindeutig. IMHO muß dem Wortlaut der Regeln nach wirklich erst ein Schuß ausgeführt worden sein bevor gewechselt werden kann. Ich könnte mir aber vorstellen (und fände es deutlich praxisnäher und gerechter) wenn man "bei der Ausführung" geschrieben aber "vor und bei der Ausführung" gemeint hat.


    Evtl. würde eine Änderung des Passuses in den Regeln Klarheit schaffen. Antwortet Kollege Strigel nicht auch auf Regelfragen? Fragt ihn doch mal nach der offiziellen Regelauslegung. Offensichtlich *ist* der Wechsel ja erlaubt, denn ansonsten hätten wir beim Frauenpokalfinale ja nen Regelverstoß erlebt...

    Zitat von SCHIRI-FT.de;15845

    Versuche es mal zusammenzufassen:
    [...]
    2. Wechsel des TW mit einem ETW, sofern eine Verletzung des TW vorliegt und das Auswechselkontingent noch nicht erschöpft ist
    ( vor oder während der Strafstoßausführung )


    Danke. Ich habe den regeltechnisch "heiklen"/wichtigen Part mal markiert. Wenn Du jetzt noch Quelle für das "vor der Strafstoßausführung" hättest könnte ich ruhig(er) schlafen... :)

    Könn(t)en wir uns noch darüber verständigen wie regeltechnisch der Zeitraum zwischen Schlusspfiff und ersten Strafstoß zu bewerten ist? Darf eine Mannschaft, deren Auswechselkontingent noch nicht erschöpft ist in dieser Zeit den verletzten TW auswechseln? Das ist aus meiner Sicht der entscheidende Punkt zur Beantwortung der Frage und entscheidet über "Alles OK!" oder "Regelverstoß"...

    Zitat von Thomas;15727

    Zwar ein "dummes" Beispiel. Aber der TW kann sich doch auch verletzt, wenn das Spiel unterbrochen/beendet ist. [...] Dann hat der eine Verletzung und kann auch nicht weitermachen. [...]


    Richtig, dann kann er eben nicht weitermachen. Dann muß halt einer der verbleibenden (zehn Feld)Spieler ins Tor. Gewechselt werden darf in der Situation ja (exclusive Ausnahmen) nicht mehr. Wenn ein Feldspieler sich nachm Schlußpfiff das Bein bricht darf der ja auch nicht ersetzt werden. Muß man eben etwas mit der Regel tricksen. Neben der schon genannten Variante (Strafstoß mit verletztem TW so ausführen das er wiederholt werden muss, dann wechseln) könnte man auch einen Feldspieler ins Tor stellen, der (Ex-)TW wird der "Elfte Schütze", tauscht nach dem ersten Schuß den Platz mit dem "Interims-TW", dabei knickt er "leider unglücklicherweise" so um, daß er ausgewechselt werden muß, was *hier* jetzt wieder regelgerecht möglich ist... :)

    Falls der Wechsel tatsächlich nach Schlusspfiff und *vor* Beginn der "Schüsse von der Strafstoßmarke zur Ermittlung eines Siegers" (vulgo Elfmeterschießen) stattfand, dann könnte hier in der Tat ein möglicher Regelverstoß vorliegen. Wie in den zitierten Quellen (Regelheft und FAQ) erwähnt wird, ist es möglich, den TW auszuwechseln. Wenn er sich verletzt hat. Und das Auswechselkontingent noch nicht erschöpft ist. Aber jetzt kommts: Wenn er sich "bei der Ausführung" (Regelheft) bzw. "beim Elfmeterschießen" (FAQ Daniel) verletzt.


    In der Ausgangsfrage findet der Wechsel offenbar *nach* dem Schlusspfiff, aber noch *vor* dem Elfmeterschießen statt. Das ist möglicherweise nicht statthaft, da der TW sich *während* des Elfmeterschießens verletzen muss und erst dann ausgewechselt werden kann... Denn die Verletzung wird ja nicht*während*/*beim* Elfmeterschießen sondern *davor* gemeldet/sich zugezogen/whatever.


    IMHO hätte man also mindestens einen Strafstoß ausführen lassen müssen um den Wechsel des (verletzten) TW regelrecht durchführen zu können. Ich habe das Spiel aber nicht gesehen sondern nur die Frage von Ansgar gelesen. Man hätte das natürlich "tricksen" können, indem der erste Strafstoß auf "wiederholungswürdig" ausgeführt werden muss und genau dabei verletzt sich der TW dann nun eben unglücklich... :)

    Also daß keiner von uns bewußt irgendjemanden bevorteilt oder benachteiligt ist ja sicher selbstverständlich. Bzgl. unbewußten Dingen würde ich weniger auf "Heim" gegen "Gast" abstellen.


    Ich könnte mir eher vorstellen, daß im Rahmen des uns zustehenden Ermessens- und Wahrnehmungsspielraums manchmal unbewußt Dinge wie


    - Generelles Auftreten und Verhalten der Mannschaften/Beteiligten insb. *vor* dem Spiel
    - Schiedsrichterbetreuung, Umgang des Vereins mit seinen Gästen
    - Vorfälle aus der Vergangenheit
    - Persönliche Bekanntschaften


    eine Rolle spielen *könnten*. ich hab mich selber schon erwischt wie ich nem meckernden TW (der diesbzgl. in unserer Liga "verschrieen" ist) ggü. vergleichsweise großzügig war während drei seiner kollegen vorzeitig duschen mußten. Mit denen hatte ich aber auch noch keinen Skat gekloppt...


    Als SR dürfte man auch eher zu "Dienst nach Vorschrift" geneigt sein, wenn man beim Verein als "notwendiges Übel" angesehen wird und das auch zu spüren bekommt und bspw. sogar ums "Halbzeit-Wasser" betteln muss wohingegen man bei nem Verein der einen freundlich empfängt, wo es na saubere Kabine gibt, wo vielleicht ne Kanne Kaffee aufm Tisch steht usw. man sicher ganz anders motiviert an das Spiel herangeht.


    Es geht mir hier jetzt weniger um Entscheidungen auf dem Platz (Strafstoß ist Strafstoß, da kann noch soviel Kaffee vorm Spiel dagewesen sein :) ) eher um so Dinge rundherum, man hört da bei nem Trainer vielleicht mal eher weg anstatt ihn gleich des Innenraums zu verweisen, mal so als Beispiel. Da wird vor der Gelben Karte vielleicht im Vorbeigehen nochmal eindringlich gewarnt, was man sonst wegläßtz oder sowas.


    Auf dem Platz kenn ich keine Freunde/Freunde, da spielt A gegen B und da ist es mir egal ob A mein Verein ist oder meine Mutter bei B im Tor steht. Aber man muß schon ehrlich sein, daß gewisse Dinge uns unbewußt beeinflussen *können*. Bzgl. persönlicher Bekanntschaften ist IMHO sogar so, daß das manchmal ganz gut ist, denn wenn man den Spieler (und sei es nur aus früheren Spielen) kennt und ihn einschätzen kann, dann ist die Entscheidung "Gelb" oder "Ermahnung" leichter und gerechter zu fällen, da man besser einschätzen kann ob denn ne Ermahnung noch ausreicht.


    Bspw. hatte ich kürzlich in nem Spiel ein heftigeres Foulspiels zu beurteilen, beließ es aber bei einer Ermahnung. Als Beobachter hätte ich mir da selbst prinzipiell nen Punkt abgezogen, es war schon verwarnungswürdig, aaaaber: Der Spieler hat es kapiert. Der hat die restlichen 70min des Spiels nicht aufgemuckt, ja nicht mal nen weiteren Freistoß verursacht. Also doch kein Punktabzug .-)


    naja, wie auch immer, daß unbewußt bestimmte dinge unsere Spielleitungen beeinflussen halte ich für möglich, allerdings denke ich auch, daß das eher "Ermessensentscheidungen" (Ermahnung statt Gelb) betrifft wo diese möglich sind. Regeltechnisch zwingend notwendige Entscheidungen müssen natürlich davon unberührt bleiben.

    Ich schließe mich der Pause sofort an, möchte aber darauf hinweisen das 1997 der entsprechende Absatz der Regel 5 in den FIFA-Statuten geändert wurde, der Halbsatz "soweit es um das Spielergebnis geht" wurde gestrichen... Insofern kann man der FIFA hier sicher unterstellen eine Unumstößlichkeit der SR-Tatsachenentscheidungen festgeschrieben haben zu wollen.


    Interessante Lektüre und zusammenfassund zu dem Thema im Übrigen das erste Kapitel aus http://www.sportrecht.org/studarbeiten/Videobeweis.pdf welches Tatsachenentscheidung/Regelverstoß mal schon auseinandernimmt.

    FIFA-Regelwerk, Regel 5, "Der Schiedsrichter": "Seine Entscheidungen über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, sind endgültig." Inwiefern ist die Entscheidung "Notbremse Ja/Nein?" keine mit dem Spielzusammenhängende Tatsache? Und inwiefern können die Statuten eines einzelnen Landesverbandes sich über die absoluten Grundregeln hinwegsetzen?

    Natürlich kenne ich den Kollegen nicht. Und natürlich mache auch ich manchmal Fehler (leider). Vielleicht sogar mal einen spielentscheidenden. Mir ist halt nur unklar, wie man auf die, mit Verlaub doch etwas merkwürdige, Idee kommt eine Hallenregel im Freien (und dann auch noch falsch!) anzuwenden. Das kann ich nicht nachvollziehen.


    Fehler passieren, auch Regelverstöße. Als Beobachter seh ich da regelmäßig welche. Meistens sind es "Klassiker" wie falsche Spielfortsetzungen (Spielunterbrechung wg. USB, Verwarnung, SR-Ball...) seltener sogar spielentscheidende (Strafstoßwiederholung im normalen Spiel mußte von selben Schützen ausgeführt werden, 2x Gelb ohne G/R), die dann auch berechtigt zu einer Neuansetzung führen.


    Das ich mich nicht konkret über den Kollegen äußern *kann* hatte ich ja geschrieben. Ich möchte ihn auch nicht menschlich oder persönlich ab- oder überhaupt bewerten, ich kenne ihn ja überhaupt nicht. Ich meine auch nicht daß er deswegen jetzt sofort seine Pfeife abgeben soll. Aber ich halte es für legitim und erforderlich ihn bspw. in einer der nächsten Spielleitungen zu beobachten um festzustellen ob das ein, wenn auch "katastrophaler", aber vermutlich einmaliger Ausrutscher war ober ob hier tatsächlich Handlungsbedarf besteht.


    Ich habe mich halt nur über die gerade mal 2 Wochen "Denkpause" gewundert, bei uns gibts eine solche "Strafe" eben schon für weit geringere Vergehen. Aber naja, andere Länder, andere Sitten... Auf alle Fälle wünsche ich dem Kollegen in zukünftigen Spielleitungen ein etwas glücklicheres Händchen, aus Fehlern lernt man schließlich und letztlich ist es nur Fußball auf ner ziemlich niedrigen Ebene, also was solls :)

    Echt nur läppische 2 Wochen Sperre für so einen Klops? So viel Pause gibts bei uns schon, wenn man den Spielbericht zu spät oder unvollständig abschickt... Bei so nem Regelverstoß sollte man intensiv über die Eignung des SR für die Klasse wenn nicht gar für den Großfeldbereich überhaupt nachdenken.


    Warum wendet man eine *Hallen*regel überhaupt an? Das das Spiel nicht in der Halle stattfand sollte jedem beteiligten irgendwie aufgefallen sein. Und dann wurde die Regel auch noch falsch angewendet. Ich erleb auch ab und zu nen Regelverstoß eines SR, aber wenn so etwas bei uns passiert wäre, dürfte der Kamerad wohl entweder ne längere Denkpause oder die Gelegenheit zum Üben in ner niedrigern Einstufungsklasse bekommen.


    Aber ich war zugegebenermaßen nicht dabei, ich kenne den Kollegen nicht und will und kann mir daher kein echtes Urteil über ihn erlauben. Kann ja immer noch sein, daß es eigentlich kein hoffnungsloser Fall ist, sondern der SR nur einen (raben)schwarzen Tag erwischte...

    Zum zu entscheidenden Sachverhalt: Egal ob es objektiv eine Notbremse oder nicht, der SR hat offensichtlich entschieden daß es keine war. Tatsachenentscheidung. Punkt. Ende der Debatte. Sowas sollte ein/das Sportgericht wissen.


    Selbst wenn der SR hier selber zugibt, "Ja, eigentlich war es ne Notbremse, ich hatte nur nicht den Arsch in der Hose Rot zu zeigen", dann ist und bleibt es eine (falsche) Tatsachenentscheidung, aber KEIN Regelverstoß. Mir ist unklar, wie man hier zu einem anderen Schluß kommen kann. Wäre ja nicht das erste Mal daß man nach dem Spiel sagt "Naja, eigentlich hätte ich da Elfer pfeifen müssen" oder "OK, Abstoß statt Ecke wäre wahrscheinlich korrekt gewesen". Wenn man das weiter spinnt, dannmüßte es auch Neusansetzungen geben wenn


    - der SR einem bereits verwarnten Spieler nicht G/R zeigt, wenn dieser den Abstand zum Einwerfendeen nicht einhält
    - der SR einem gerade verwarnten Spieler, der die Karte beklatscht nicht G/R hinterher zeigt
    - der SR einen bereits verwarnten Spieler wg. versuchter Torverhinderung (Ball geht trotz absichtlichem Handspiels inds Tor) nicht G/R zeigt


    usw. usf. Das sind alles zwingende Verwarnungen die in Platzverweisen münden. Wenn sowas in Minute 55. passiert kann man aj auch locker in Einspruch gehen und ne Neuansetzung erzwingen, denn mit einem Mann mehr (der FaD war ja zwingend vorgeschrieben) hätte man ja noch das Ergebnis beeinflussen können...


    Das man als SR anderen Kollegen nicht (öffentlich) in den Rücken fällt, vorm Sportgericht aber bei der Wahrheit bleibt (nix erfinden, nix weglassen) halte ich für selbstverständlich und bedarf keiner weiteren Erörterung.