Beiträge von tarzun

    - ein Spiel der Bezirksklasse wird abgebrochen nachdem das SR-Kollektiv nach Vergabe einer G/R-Karte von einem aufgebrachten Zuschauer attackiert und bespuckt wird


    - ein weiteres Spiel der Bezirksklasse wird abgebrochen nachdem ein Spieler nach Strafstoßentscheid und G/R gegen ihn den den Strafstoß signalisierenden SRA beim kurz darauf folgenden Wechselversuch mit einer Wasserflasche bewirft


    - ein Spiel der Kreisklasse wird abgebrochen nachdem der SR einem Spieler der Heimmannschaft einen angeblichen Strafstoß verweigert, dieser Spieler den SR beleidigt, Rot sieht und unmitttelbar darauf SR/SRA mit einem Gegenstand bewirft.

    So, heute kam das Sportgerichtsurteil heraus: Vorbehaltlich Einsprüche und Urteilen höherere Instanzen: Beide Mannschaften werden zum Zwangsabstig + Geldstrafe verurteilt... Ein hartes Zeichen gegen Mauscheleien!

    Der Wortlaut an sich ist doch völlig egal. Ist das Rufen unsportlich: idF + Gelb. Ist es das nicht: Weiterspielen. Spitzfindigkeiten, welcher Spieler nun welches Wort gerufen hat sind völlig unnötig. Wir stellen fest: War es unsportlich oder nicht? Fertig.

    Klar muß der SR berechenbar sein. Aber er darf auch nicht den Fehler machen, die Ahndung verbaler Äußerungen ausschließlich am Wortlaut festmachen. "Laß durch" ist ja auch je nach Situation entweder völlig OK oder hat idF+GK zur Folge.


    *Selbstverständlich* ist die konkrete Situation zu beurteilen und *dann* zu entscheiden "Nichts", Ermahnung, Gelb oder Rot. So einfach kan Fußball sein.

    Es gab da wohl zum einen "entlarvende" Gästebucheinträge auf der Webseite des Konkurrenten um Platz 1 der Staffel... Denen folgten entsprechende Diskussionen im lokalen Fussballforum. Obendrein wurde der (ehemalige) SR-Ansetzer [1] angerufen was zu tun sei und der hat nach seinem Besuch im Baumarkt einfach mal aufm Platz vorbeigeschaut...


    -kp


    [1] Der aktuelle war selber im Einsatz, nicht sofort erreichbar und konnte nur die Empfehlung "Einigung auf Sportfreund oder erneuter Ausfall" geben...

    Grandios: Zu einem bereits mehrfach (witterungs-/personalbedingt) ausgefallenen Spiel der "Betonliga" reiste der SR nicht an. Ein eventuell möglicher Ersatz-SR war nicht vor Ort. Die Mannschaften (Gäste Tabellenerster, bereits aufgestiegen, Heimmannschaft jenseits von Gut und Böse) sollen sich auf einen "geeigneten Sportfreund" einigen, damit das Spiel nicht zum drölfzigsten Male ausfällt.


    Was machen (glaubhaften Ausagen zufolge) die Brüder: Schreiben einfach ein 0:2 aufs Formular, tragen den Torschützenkönigkandidaten der Staffel als zweifachen Knipser ein und fahren nach Hause... Nu kommt der Kram vors Sportgericht und die beiden Teams haben durch die Teams sogar den Zwangsabstieg riskiert...

    Ich möchte nochmal drauf rumreiten, daß *selbstverständlich* *AUSSCHLIESSLICH* die Frage "Absicht oder nicht?" entscheidend ist. Regeltechnisch ist unabsichtliches Handspiel straffrei. Fertig. Das müssen wir als SR erkennen.


    Dazu gibt uns das Regelheft eine Hilfestellung, wenn geschrieben wird daß es sich um absichtliches Handspiel handelt "wenn der Ball mit der Hand oder dem Arm gehalten, gestoßen oder geschlagen wird". Eine weiterer Hinweis ist das Anschießen des "normal gehaltenen Armes". Was normal ist oder nicht, daß entscheiden wir. Es handelt sich hier (im mathematischen Sinn [1]) um "hinreichende" Bedingungen für ein absichtliches Handspiel. "Notwendige" Bedingung ist aber die *Absicht* den Ball spielen zu wollen. Der absolute Rückschluß "Ball geschlagen --> Absichtliches Handspiel" ist falsch, denn er läßt die "Ballspielabsicht" außen vor.


    Für ein absichtliches Handspiel muß (oha!) eine Absicht den Ball mit der Hand spielen zu wollen vorliegen. *Wie* genau der Ball dann gespielt wird, das ist unerheblich. Baumelt der Arm durch den Schwung eines Sprungs in der Luft und berührt den Ball? Kein absichtliches Handspiel. Fällt ein Spieler und berührt den Ball beim Abstützen --> keine Absicht. Ein Spieler "wirft" sich in eine Flanke und hat dabei den Arm vor dem Körper angewinkelt --> Absicht. Letztlich ist es unsere Wahrnehmung und unser Ermessen was über Absicht oder keine Absicht entscheidet.


    Das Beispiel mit dem Freistoß passt sehr gut: Hält man die Hand vors Gesicht und der Ball wummert dann dagegen --> Absicht kann unterstellt werden. Schützt man aber erst seine Kronjuwelen und sieht dann die Kuller aufs Gesicht zu donnern und schützt sich reflexartig dann vor dem Einschlag --> keine Absicht bzw. "Schuß an den normal gehaltenen Arm", denn diese Abwehrreaktion ist normal.


    [1] Mathe war an der Uni (in der dargebotenen Form) nicht grad mein Steckenpferd, man möge mir einen eventuellen Fehler nachsehen :)

    Die Auslegung "Wenn Vorteil dann Pfiff" bei Handspiel ärgert mich und ich halte sie für falsch. Relevant für unsere Entscheidung ist lediglich, ob ein *absichtliches* Handspiel vorliegt. Ob der Spieler den Ball dadurch dem gegner, einem Mitspieler oder isch slebst perfekt vorlegt oder die Murmel in der Botanik verschwindet, unerheblich. Absicht? Dann Pfiff und dF. Keine Absicht? Weiterpsielen. Ganz einfach.


    Ein Feldspieler kann mit einem Handspiel sogar ein reguläres Tor erzielen, so etwa geschehen vor wenigen Jahren im Pokal. Der Spieler wollte nach einem Eckstoß köpfen, der Ball prallt von seinem Kopf an den Arm (welcher sich durch die "Sprungbewegung" ausgestreckt in Kopfhöhe befand) und von da ins Tor.


    Es gab in der jüngeren Vergangenheit auch eine Situation in der der Spieler im Strafraum(!) am Ball vorbeitritt und den Ball mit seinem Arm aus dem Strafraum "rauslöffelt", das allerdings hier auch durch die natürliche Schwungbewegung und offenbar ohne Absicht. Trotz des deutlich sichtbaren "Handspiels" korrekterweise kein Pfiff.


    Ob das Handspiel absichtlich oder unabsichtlich war liegt in unserem Ermessensspielraum, was "daraus wird" ist für unser Entscheidung aber nicht interessant.

    adriano2007: So gern ich Deiner Regelauslegung folgen würde (wobei ich einen gemäßigteren Tonfall auch bei gegensätzlichen Meinungen für angemessen halten würde...), so richtig ist der Verweis von Christoph auf die FIFA-FAQ, die aktuelle Version (www.fifa.com --> Fussballwelt --> Spielregeln --> Fragen und Antworten) gibt an der von Christoph referenzierten Stelle genau die Antwort, daß ein SR-Ball richtig wäre.

    @all: Es heißt tarzun :)


    Christoph: Vielen Dank für die Quelle [1]. Bis dato hieß es ja immer nur "Na, wer will mir denn was", was als Begründung eher dürftig ist, und mein Kenntnisstand (auch aus meiner Ausbildung) war "Einer muß schließlich angefangen haben, im Zweifel 'vom Tor weg'".


    Das hat sich soeben geändert. Ich lerne ja auch jederzeit und immer wieder dazu. Nichtsdestotrotz würde ich es persönlich wie Stefan halten. Es hat für mich ein "Gschmäckle" wenn der SR unterbricht (vor allen Dingen wenn keine persönliche Strafe erforderlich ist) und dann SR-Ball gibt.


    Aber ich selbst hab ja nach der regeltechnisch korrekten Antwort gefragt :) Achja: Und natürlich bekommt der nächste Kollege dann keinen Regelverstoß angekreidet. Wie gesagt, man lernt immer dazu.


    [1] Ausgerechnet für die FAQ war ich gestern abend zu faul, was mir den roten Kopf, den ich jetzt habe, erspart hätte :)

    Mich würde ja mal interessieren, wie die für einen SR-Ball votierenden Sportfreunde dies über "Is halt so, wer will mir denn was?" hinaus regeltechnisch begründen wollen. Meiner Meinung nach geben die Regeln einen SR-Ball einfach nicht her. Verbotenes Spiel --> dF. Fertig. Für wen? Das entscheidet die Wahrnehmung des SR, das erste Vergehen wird bestraft. Welche Spielfortsetzung es wann gibt ist klar geregelt. Und nach Foulspielen/Tätlichkeiten/Unsportlichkeiten *kann* es keinen SR-Ball geben.


    Einen in einer solchen Situation (zwei "gleichzeitige" Foulspiele, Unsportlichkeiten, Tätlichkeiten) gegebenen SR-Ball werde *ich* als Beobachter dem beobachteten SR als klaren Regelverstoß ankreiden. Und wenn man es wirklich nicht 100% genau gesehen hat, dann "entscheidet" man sich halt für die verteidigende Mannschaft. Das Beispiel mit dem Ausball nach Presschlag o.ä. kam ja schon.

    Die Frage ist ganz einfach: Hat der SR dem Verlassen des Spielfeldes (zu wasauchimmmer) zugestimmt oder hat er es nicht. Aus der Antwort auf diese Frage ergibt sichdie regeltechnisch notwendige Strafe. Ob man das persönlich gut oder "tat- und schuldangemessen" findet ist eine andere Frage...

    Das die meisten die Verwarnung nicht geben ändert nichts daran, das regeltechnisch für das unerlaubte Verlassen des Spielfeldes eine Verwarnung auszusprechen ist... Hier ist dann einfach festzustellen, ob das Verlassen denn "unerlaubt" war, mit Zustimmung des SR gibt es ja kein Problem...

    So richtig ergibt es keinen Sinn, da nicht klar wird wer hier Hand spielt und wer sich "beschwert". Am Ende lautet die Frage doch aber offensichtlich:


    ==
    Torverhinderung durch Handspiel eines Verteidigers. Der SR entscheidet auf Strafstoß. Persönliche Strafe: Verwarnung gg. den Verteidiger (alternativ: keine persönliche Strafe). Der Strafstoß wird verwandelt.


    [ ] Tatsachenentscheidung
    [ ] Regelverstoß
    ==


    Meine Meinung: Die Bemessung der persönlichen Strafe fällt unter Tatsachenentscheidung. Selbes Spiel wie im anderen Thread. Wäre es keine Tatsachenentscheidung, wären ansonsten auch nicht gegebene, regeltechnisch aber zwingend vorgegebene Verwarnungen (etwa durch zu geringen Abstand beim Einwurf...) ein Regelverstoß, der theoretisch zu Spielwiederholungen führen könnte...