Aussage VSA Bayern:
ZitatEbenso klar, aber auch für unseren Bereich neu, ist die Regelauslegung bei einem Handspiel eines Verteidigers bei direktem Torschuss eines Stürmers. Schießt der Stürmer den Ball Richtung Tor und begeht ein Abwehrspieler ein absichtliches Handspiel, wobei aber dadurch keine eindeutige, glasklare Torchance unterbunden wird, ist dieser Verteidiger mit der gelben Karte zu bestrafen.
Als bestes Beispiel sei hierzu der Fall `direkter Freistoß` aufgeführt. Wenn beim Schuss ein Verteidiger in der Mauer (egal ob im Strafraum oder außerhalb) durch den nach oben gestreckten Arm ein absichtliches Handspiel begeht, ist neben der Spielstrafe eine Verwarnung auszusprechen. Dies alles gilt aber nur bindend bei einem Schuss, der direkt auf das Tor gerichtet ist. Wird durch das Handspiel eine klare Torchance verhindert, muss der Feldverweis auf Dauer erfolgen.