Spezielle Regeln über die Zulässigkeit oder das Verbot von Alkoholkonsum kenne ich auch nicht. Ich würde es so handhaben:
1. Funktionäre / Zuschauer / Mannschaftsverantwortliche:
Grundsätzlich ist mir egal, ob und wieviel die getrunken haben. Wenn ihr Zustand oder dessen Folgen das Spiel beeinträchtigen oder sie mir nach dem Spiel auf den Wecker gehen, lasse ich sie entfernen.
2. Spieler:
Da schließe ich mich flitzpiepe an: Das ist solange Sache der Vereinsverantwortlichen bzw. der Mitspieler bis ich den Eindruck habe, dass der Spieler sich oder andere gefährdet. Meines Erachtens kann ich das dann auch nicht per machen, wenn ich dem Spieler kein rotwürdiges Vergehen vorwerfen kann. Allerdings wäre meine Entscheidung: Spielführer auffordern, den Spieler vom Platz zu bringen, kurze Frist setzen, ggf. Abbruch.
3. Schiedsrichter:
No go! Ein Schiedsrichter darf nicht sichtbar/hörbar/riechbar alkoholisiert sein. Das ergibt sich für mich aus seiner Vorbildfunktion und aus der besonderen Rolle innerhalb des Spielgeschehens. Im Übrigen braucht es dafür keine Vorschriften. Wem das nicht gefällt, der sollte zur Gruppe 1 wechseln. Außerdem macht die 3. Halbzeit viel mehr Spaß, wenn man sich schon zwei Halbzeiten lang auf's kühle Bierchen freuen durfte