Beiträge von Airbag

    Generell wollte ich hier in die Diskussion noch ein paar Gedanken einbringen.


    Selbst mit einer Wertung "Schlechtester SR der Bundesliga" ist damit noch kein Vergleich mit dem "Besten SR der 2. Bundesliga" gegeben. Das ist ja nur ein relativer Vergleich unter den SR der 1. Liga und keine Aussage über das absolute Leistungsniveau das selbst die "schlechtesten SR" leisten.


    Über die einzelnen Gründe, warum gewisse SR von jemandem als gut oder schlecht bewertet werden, ist in Umfragen bei denen nur Namen genannt werden können natürlich kein Wort zu finden. Diese werden einerseits von den Kontakten abhängen die derjenige mit dem SR hatte. Eine Fehlentscheidung gegen seinen Lieblingsverein wird bewusst oder unbewusst stärker Eindruck hinterlassen als eine zugunsten "seines" Vereins. Ein SR wird ihn eher danach bewerten, wie gut er alle Regeln anwendet. Bei einem Fan wird eher ein SR gut abschneiden, der das Spiel bei "Kleinigkeiten" laufen lässt als einer der laufend (berechtigte) Pfiffe tätigt.


    Dem generellen "Wir kommentieren keine schlechten SR(-Leistungen)" kann ich nicht wirklich zustimmen. Wenn es nur darum geht sachlich und ohne Beleidungen/Herabwürdigungen und ohne Häme/Spott Fehler anzusprechen sollte das durchaus möglich sein. Nicht bei jedem einzelnen Fehler, und immer in Hinblick auf das konstant hohe Leistungsniveau, welches ein SR gezeigt haben muss, um überhaupt in diese Regionen vorgestoßen zu sein. Sicher ist, das es viele Entscheidungen gibt die der "38. Zeitlupe sowas von klar sind", um solche "Fehlentscheidungen" geht es mir hier nicht. Aber es gibt da schon andere Fehler, die aber bei Weitem nicht so häufig sind!

    In den Regularien ist geregelt, dass:


    Zitat

    Artikel 21
    Konsequenzen für die Mannschaft
    21.01 Kontrolle der Mannschaft
    Wenn mehr als ein Mitglied einer Mannschaft von einem Verstoss gegen Antidoping-Vorschriften gemäss dem vorliegenden Reglement in Kenntnis gesetzt wurde, führt die UEFA-Administration über die gesamte Wettbewerbsdauer gezielte Kontrollen bei dieser Mannschaft durch.
    21.02 Konsequenzen für die Mannschaft
    Wenn mehr als zwei Mitgliedern einer Mannschaft ein Verstoss gegen Antidoping-Vorschriften zur Last gelegt wird, kann die betreffende Mannschaft in Übereinstimmung mit der UEFA-Rechtspflegeordnung aus dem laufenden und/oder künftigen Wettbewerben ausgeschlossen werden.


    Meines Wissens gibt es aber keine Auflage, dass diese Vergehen beim gleichen Test sein müssen. Und es wurden bei der gesamten ZSKA Mannschaft vor dem letzten Spiel Dopingkontrollen im Training durchgeführt. Sollte da nochmal ein Spieler auffällig gewesen sein, dann wird das meiner Meinung nach schon als 21.02 untersucht werden können.

    Zitat von gebi;120682

    Ich lass mich gern von jüngeren Kollegen belehren, nur finde ich in den BFV-Richtlinien keinen Hinweis auf den DFB. Hier der entsprechende Auszug aus den Hallenregeln:


    § 4
    Rechtliche Grundlagen


    Fußballspiele in der Halle werden nach den Spielregeln der FIFA, den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des BFV und nach diesen Richtlinien durchgeführt.


    Da lohnt meines Erachtens das (indirekte) weiterlesen:


    Zitat

    ... Ordnungen des BFV ...


    und da steht in der Spielordnung:



    Zitat

    § 1 Grundregel


    (1) Die Fußballspiele der Mannschaften im Bayerischen Fußball-Verband e.V. werden nach den vom Deutschen Fußball-Bund e.V. verbindlich ausgelegten internationalen Fußballregeln der FIFA und nach Maßgabe der unter Beachtung der vom Deutschen Fußball-Bund vorgegebenen Rahmenrichtlinien erlassenen nachfolgenden Bestimmungen durchgeführt.


    Daher würde ich die DFB-Regeln generell als einbezogen Annehmen, außer sie sind durch eine spezielle Regel ausdrücklich nicht anzuwenden.