Schon im Jahre 2002(!) hat die ständige Konferenz der Sportminister der BRD eine Broschüre herausgegeben mit dem bezeichnenden Titel"Tore müssen fallen, nicht umfallen" Seitdem sind leider dennoch zu viele Tore umgefallen.
Der TÜV und die Gemeine Unlall Verordnung(GUV) schreiben demnach eine Sicherung gegen Umfallen von tragbaren Toren vor, die auch der DFB in seinem Regelwerk jetzt übernommen hat.
Dazu gibt es sogar seit Neuerem die DIN EN 748, also eine europäische Norm!
Diese macht auch verbindliche Aussagen über die verlangten Gewichte auf den hinteren Bodenquerstangen:
Jugendtor 5x2 m 1,0m Tiefe 200 kg
Jugendtor 5x2 m 1,5m Tiefe 125 kg
Jugendtor 5x2 m 2,0 mTiefe 100 kg
Trainingstor 7,32 x 2,44m 1,5m Tiefe 170 kg
Trainingstor 7,32 x 2,44m 2,0m Tiefe 100 kg
Hier sind also,auf vereinseigenen Plätzen die Vereine, auf gemeindeeigenen Sportanlagen die Gemeinden, in der Pflicht.
Ich meine auch sagen zu können, dass, zumindest in Hessen, die Anzahl der genormten, mit Sand und Wasser befüllbaren Beschwerungsvorrichtungen zugenommen hat.
Auch sieht man immer mehr rollbare Trainingstore die alleine schon dorch das Gewicht der Rollvorrichtungen dieser Norm entsprechen.
Auch sind die Tore nach dieser DIN kennzeichnungspflichtig mit Angaben zum bestimmungsgemässen Gebrauch ( Bürokratie muss in Deutschland sein).
Die Aufkleber gibt es kostenlos über den HFV oder die Hesische Sportstätten GMBH.