Beiträge von 96David96

    In Hannover haben wir bereits eine Aufforderung dazu erhalten, ein Bild einzureichen, damit es entsprechend hinterlegt werden kann.


    Folgend die Info unseres KSO zum DSA:


    „wie ihr eurem derzeitigen Schiedsrichterausweis entnehmen könnt, wird mit dem Ende dieser Saison die Gültigkeit dieses Ausweises ablaufen. Aus diesem Grund hat der DFB Anfang des Jahres eine Projektgruppe gegründet, mit dem Ziel ab der Saison 2021/2022 einen „Digitalen Schiedsrichterausweis im DFBnet“ (DSA) zu entwickeln und pünktlich zum Saisonstart umzusetzen. Das heißt, dass Deutschlandweit zukünftig nur noch dieser DSA auf eurem Handy zur Anwendung kommen wird (eine Beispiel Darstellung ist als Anlage beigefügt).

    Die Vorteile dafür sind mannigfaltig; nicht nur dass mit dieser Darstellungsform ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung gegangen wird, sondern auch für den einzelnen Schiedsrichter/-in ergibt sich zukünftig eine komfortable Handhabung (bspw. ist man stets auf dem aktuellen Stand, keine Extrawege für die Verlängerung, es entsteht keine Wartezeit durch einen erforderlichen Neudruck zu Saisonwechsel, man hat den Ausweis immer dabei, er kann nicht verloren gehen bzw. vergessen werden, verbraucht keinen Platz im Portemonnaie, usw.)


    ...sobald die Daten der Schiedsrichter/-innen von den KSO`s in den Kreisen im DFBnet aktualisiert und letztlich mit einem Foto freigegeben werden, steht dem sofortigen Einsatz des DSA in der DFBnet-App ab der neuen Saison 2021/22 nichts mehr im Wege! (in der Folge kann ein Schiedsrichter/-in dann zukünftig auch selbstständig sein Foto im DFBnet aktualisieren, quasi analog zu der Adresspflege)

    Ohne Frage gibt es sicherlich vereinzelt auch Schiedsrichter/-innen, die mit der modernen, notwendigen mobilen Technik (Smartphone und DFBnet-App) noch nicht so vertraut sind bzw. nicht die Möglichkeit haben sich den DSA dort anzeigen zu lassen. Aus diesem Grunde wird der NFV auch diese Kameraden berücksichtigen und mit einem Schiedsrichterausweis in Papierform versehen. Die NFV-Verwaltung würde für eine noch festzulegende Zeit einen unkonventionellen NFV-Ausdruck mit offiziellem Stempel für diese AUSNAHMEN erstellen. Für diejenigen Schiedsrichter/-innen die dieses Verfahren in Anspruch nehmen wollen, bitte ich, mir ebenfalls bis zum 02.05.2021 ihr aktuelles Foto zuzusenden (inkl. Begründung), damit ich das für sie einscannen, im DFBnet hochladen und dem NFV die Andruckmeldung zusenden kann.

    Wenn der Spieler tatsächlich in einer spieltypischen Aktion versucht den Ball noch zu erreichen und ihn dann dabei in die Pampa schießt, ist es meiner Ansicht nach tatsächlich "Pech" für den, der getroffen wurde.



    Wenn das Spiel aber bereits unterbrochen wurde, der Ball ruhte oder zwischen dem Versuch den Ball zu erreichen und dem Wegschlagen des Balles eine "größere" Zeitspanne liegt, dann handelt es sich eben nicht um eine spieltypische Aktion und muss entsprechend sanktioniert werden.



    Hier kann man denke ich wenige Grenzen ziehen, die man grundsätzlich zur Geltung bringen kann, da die Dynamik immer eine andere ist, in der die Situation geschieht.


    Wenn der Spieler im Vollsprint zum Ball rennt und der Ball dann eben schon 1m außerhalb ist, als er ihn schießt, dann gehört es zur ersteren Beschreibung.

    Wenn der Spieler aber quasi schon steht, der Ball liegt neben ihm 1m außerhalb und er schießt ihn an den Kopf des Gegners, dann ist diese Situation eben in der zweiten Kategorie einzuordnen.

    Passierte Oktober/November 2019 in der Bundesliga. SR war Herr Aytekin. Torwart rutschst beim Abstoss aus, trifft Ball jedoch mit den unteren Schienbein. Bevor der gegnerische Stürmer an den nach vorn rollenden Ball kommen kann, schiesst der fallende Torwart den Ball mit den Fuss über die eigene Torlinie (zwischen Tor- und Strafraum).

    Was ist die korrekte Entscheidung?


    Wiederholung des Abstoßes, da der Ball nicht korrekt mit dem Fuß ins Spiel gebracht wurde.

    Die Spieler dürfen auf dem Feld bleiben und der Schiedsrichterball ist mit dem Torwart der verteidigenden Mannschaft auszuführen.

    Alle anderen müssen mindestens vier Meter Abstand halten.


    Seit der Regeländerung letztes Jahr, erfolgt der SR-Ball im Strafraum mit dem jeweiligen Torwart, wenn der Ball im Strafraum war oder dort zuletzt berührt wurde.

    In allen anderen Fällen, also wenn der Ball außerhalb des Strafraums war, wird der SR-Ball mit einem Spieler des Teams durchgeführt, das zuletzt am Ball war.

    Und auch hier gilt der vier Meter Abstand (für beide Teams!).

    Und so unterschiedlich wird es überall gehandhabt...


    In Niedersachsen (NFV) sind seit rund drei Wochen Testspiele mit 30 Personen erlaubt und werden auch in einer Vielzahl durchgeführt.


    Und nun sind seit Freitag insgesamt 50 sporttreibende Personen gestattet. Was also für die Fußballer volle Kadergröße am Spieltag bedeutet und nun auch die Footballer und Rugbyspieler wieder auf den Platz können.

    Ich kenne nicht jede Verordnung der Länder, aber zumindest in Niedersachen ist die Nutzung der Umkleiden und Duschen Mannschaften bzw. in Fitnessstudios gestattet.



    Und da ein Hygienekonzept aufgestellt werden muss, wie es in der oben stehenden Erläuterung des WFV steht, muss dort dann halt geregelt werden, wie mit Anlagen umgegangen wird, wo es nur einen Duschraum gibt für zwei Kabinen oder nur eine Kabine für zwei Teams etc.


    Lösungen sind hier sehr wohl möglich wie zB erst die Heim- dann die Gastmannschaft darf sich umziehen und duschen.


    nach dem Umziehen muss die Kabine verlassen werden und die Besprechung im Freien durchgeführt werden etc


    Alles sehr ungewohnt, aber nur so scheint es ja vorerst machbar zu sein

    Ich lese es eher so, als hätte der SR hier die Pfeife absichtlich so nah an das Ohr gebracht, um ihn durch die Pfeife „zum Schweigen zu bringen“.


    Denn wenn hier von 10-20-30cm gesprochen wird, ist das schon deutlich näher, als bei den „Unfällen“ die wir hier so kennen.


    Aber leider ist das aufgrund der Berichte nicht wirklich herauszubekommen, wie die ganze Szenerie wirklich war.

    das T-Shirt bzw. der Ärmel ist auf der Grafik normal lang.

    Aber die Bezeichnung "T-Shirt" Linie ist hier eher irreführend, da es eher nur die obere Hälfte des Shirt-Ärmels ist, die straffrei bleibt.

    Ich bezweifle sehr stark, dass das überhaupt bis vor's Gericht kommt.
    Im schlimmsten Fall würde ich einen Strafbefehl erwarten.. aber eher noch dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.


    Passenderweise hatten wir genau das Thema gestern auf der Halbzeittagung.

    Er wird vielleicht nicht strafrechtlich belangt (zivilrechtlich kann man zudem noch über Schmerzensgeld reden), aber die Anzeige ist dennoch in der Akte vermerkt. Und irgendwann erwischt es einfach jemanden, bei dem dann das Fass überläuft und das nicht der erste Eintrag gegen ihn war. Und solche Leute haben dann auch nichts mehr auf unseren Sportplätzen verloren. Aber solange da niemand anzeigt, kann auch nichts passieren. Und eine Anzeige ist schnell gemacht - geht im übrigen auch online.

    Schlagzeile bei Bild+.de weiß jemand etwas genaueres


    Es wird von einem Fall aus September berichtet, bei dem ein Spieler zwei Gegenspieler in der Nachspielzeit der zweiten Hälfte würgte und Tritte verpasst hat.


    Der Spieler sah die fällige rote Karte und wurde von Mitspielern vom Platz gebracht.


    Daraufhin gingen die "attackierten" Gegner vom Feld und weigerten sich aufgrund des Vorfalls weiterzuspielen, was lt. Sonderbericht des SR aber möglich gewesen wäre. Und da die Nachspielzeit noch nicht zu Ende war, setzte der SR eine Frist um sich die Weigerung weiterzuspielen zu überlegen. Diese ließen sie verstreichen und daher brach er das Spiel ab.


    Das Sportgericht wertete also den Spielabbruch gegen die Mannschaft, die attackiert wurde mit 0:2 statt dem 4:4 zum Zeitpunkt des Abbruchs.

    Dies ist der besagte "Skandal".


    Der Täter wurde in einem separaten Verfahren für zwei Jahre gesperrt und zur Teilnahme an einem Anti-Gewalt Seminar verdonnert.

    Ein Auswechselspieler kann nur eine gelbe oder rote Karte erhalten.


    Sollte der Spieler bereits verwarnt sein, erhält er auch bei einem Vergehen das verwarnungswürdig ist, eine rote Karte und ist ausgeschlossen. Das muss dann natürlich im Bericht entsprechend vermerkt werden.

    Wobei „Fuß hinhalten“ für mich eher nach anschießen klingt, als nach einer kontrollierten Aktion. Also genauso, wie wenn der Ball von der korrekt postierten Mauer abgefälschter wird. Dadurch würde das Abseits ja auch nicht aufgehoben werden.


    Deswegen würde ich hier eher auf Variante A setzen.

    Ich kann ehrlich gesagt nicht herauslesen, weshalb das Spiel überhaupt für irgendjemanden gewertet werden sollte?


    Es gibt keine Hinweise zum Spielstand, zur Spielminute oder was auch immer. Bis auf die Tatsache, dass die Trainer sich mit dem SR auf einen Abbruch verständigt hätten.