Schützt die 5min Zeitstrafe?

  • Hallo Kollegen, gestern sprach ich eine 5min Zeitstrafe gegen einen B-Jugendlichen aus. Er verließ das Feld auf der Seite der Gäste (Ersatzspieler, Trainer, Betreuer, etc) und verwickelte sich in eine Diskussion mit dem Gäste-Trainer. Hier soll der Spieler dem Gäste-Trainer den Stinkefinger gezeigt haben. Ich habe es nicht gesehen, wobei auch andere keine Anstalten machten das es so gewesen sein sollte. Also habe ich weiter spielen lassen.


    Mir kam aber die Frage, was wäre denn wenn es so gewesen wäre und ich es gesehen hätte. Kann man die rote Karte während der 5min. Zeitstrafe zeigen?

  • Erstmal, Sven hat Recht. Aber darauf wollte ich nicht hinaus. Wenn ich einen Spieler mit 5-min Runterstelle, dann behlte ich ihn solange im Auge, bis er auf der Mannschaftsbank Platz genommen hat.
    Somit kann er nichts machen. Aber ich habe da eine andere Frage, über dich ich schon lange nachdenke und bei der mir noch nieman eine klare Antwort geben konnte. Ab wann stoppe ich die 5-min?
    1. Ab dem Aussprechen.
    2. Sobald der Spieler das Spielfeld verlassen hat.
    3. Sobald der Ball wieder im Spiel ist.
    Ich habe bis jetzt immer einen Mischmach angewendet je nach dem was er gemacht hat.

  • Ich halte es auch so wie mein "Vorschreiber". Man bedenke wie schnell die Zeit z.B. bei einer gleichzeitigen Verletzungsunterbrechung rum sein könnte.

  • Bei der Aussprache einer persönlichen Strafe ist der Pfiff zur Spielfortsetzung vorgeschrieben
    Sobald der Ball gespielt wurde beginnt die Zeitstrafe.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Wie ist eure Meinung zu folgender Situation: Ein Juniorenspieler wird mit einem FaZ belegt. Eine Minute nach dem Beginn seiner Strafzeit verletzt sich ein Spieler, so dass eine 3-minütige Unterbrechung des Spiels notwendig ist.


    Verlängert sich nun die Strafzeit um drei Minuten wegen der Unterbrechung oder hat der Spieler/die Mannschaft Glück gehabt, und die Strafzeit verkürzt sich auf effektive zwei Minuten?


    Vor Jahren wurde bei uns mal gelehrt, es solle im Falle einer laufenden Zeitstrafe verlorene (Nach-)Spielzeit sofort angezeigt werden, damit auch die Zeitstrafe entsprechend verlängert werden könne. Gilt das noch bzw. wie ist das bei euch geregelt?

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • Mir ist es so gelehrt worden ( wobei im SWFV die Zeitstrafe abgeschafft wurde ),
    dass sich die Zeitstrafe um die verlorene Zeit entsprechend verlängert, d.h. die tatsächliche Spielzeit maßgebend ist.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Ich habe das sos gelernt:


    Beispiel: 29. Minute:


    Foulspiel, FaZ für den Spieler, Unterbrechung bis zur 31. Minute, dann wird der Spieler in der 36. Minute wieder aufs Spielfeld gelassen, egal was dazwischen passiert... So ist das mir in Erinnerung geblieben ;)