Ich zitiere hier einfach mal aus den heute erschienen AM:
EINSTWEILIGE VERFÜGUNG:
In den Sportrechtsverfahren auf Veranlassung des Staffelleiters wegen der Vorkommnisse in den Spielen
- TFC Köln vs. Fatih Spor Köln vom 06.12.2009
- Heiligenhauser SV vs. TFC Köln vom 13.12.2009
- SSV Vingst 05 vs. TFC Köln vom 25.03.2010
- TFC Köln vs. CfB Ford Köln-Niehl vom 28.03.2010
und zuletzt
- TFC Köln vs. FC Pesch vom 11.04.2010
wird gem. §§ 43 Abs. 1 Buchst. b), Abs. 2 Buchst. g) RuVO/WFLV durch den Vorsitzenden der Bezirksspruchkammer 1 am 12.04.2010 folgende einstweilige Verfügung erlassen:
Die erste Mannschaft des Vereins TFC Köln wird bis zur mündlichen Verhandlung vor der BSK am 19.04.2010 von jeglichem Spielverkehr ausgeschlossen
Wie ich dann am Mittwochabend erfahren habe, hat der TFC Köln seine erste Mannschaft am 14.04.2010 aus der Bezirksliga zurückgezogen.
Erwähnenswert ist hier die Häufung der Vorgänge bei diesem Verein, über den es in meinem Bekanntenkreis unter den Schiedsrichtern häufig Beschwerden gab. Weiterhin finde ich die Geduld der Spruchkammer bemerkenswert, was darf sich eine Mannschaft so eigentlich alles erlauben bis zur Sperre? Vielleicht gehen die Uhren in Köln anders, aber soweit hätte es nie kommen dürfen. Ich kenne nicht alle Fälle und Zusatzberichte, weiß aber das beim Spiel gegen Ford Niehl der Schiedsrichter vom Torhüter des TFC Köln attackiert wurde (nach dem Gegentor rannte der Torwart hinter dem SR her und trat ihm heftig in den Hintern).
Bei einem Spiel des TFC war ich mal als 1. Assistent angesetzt, und der SR brach nach 85 Minuten ab weil die Spieler des TFC´s sich lieber mit dem Gegner schlagen wollten. Der Abbruch wurde meinem Freund und Kollegen vor der Spruchkammer um die Ohren gehauen, weil sich 8 (!!!) Zeugen nicht sicher waren, ob das Spiel abgePFIFFEN wurde....:(
Na ja, Schwamm drüber. Die Zeit gab meinem Kollegen Recht....