Spielstrafe bei Ausrüstungsmängeln möglich?

  • Ein Spieler hat Schwierigkeiten mit seinem Schuhwerk. Er lässt sich ein anderes Paar Schuhe zuwerfen und beginnt, diese auf dem Spielfeld zu wechseln. Der SR unterbricht deswegen das Spiel.


    Aus meiner Sicht kann es nur SR-Ball geben???

  • Das ist meiner Meinung nach richtig. Der SR hätte das Spiel nicht unterbrechen dürfen, da es zulässig ist, die Schuhe auf dem Spielfeld zu wechseln. Daher SR-Ball als Spielfortsetzung. Allerdings muss der SR vorher eine Schuhkontrolle durchführen. Hat er das Spiel nicht unterbrochen, findet die Schuhkontrolle in der nächsten Spielunterbrechung statt.

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • Da würde ich ja eher auf ind. Fr. wo Ball gehen!

    Das beste Zitat von allen: "Dass er mir den Ball weggenommen hat und mich dabei umgestoßen hat, konnte ich ja noch akzeptieren, aber, als er mich dann beim Weglaufen einen "PARDON" nannte, musste ich einfach nachtreten!":D


    (Didi Hamann zur Rechtfertigung einer :rote_karte: wegen Nachtretens)

  • Da würd mich die Begründung interessieren. Ein Verbot gibt es in der Regel 4 nicht.

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • Ganz einfach: Unerlaubtes Benutzen von unerlaubten Ausrüstungsgegenständen! Oder?

    Das beste Zitat von allen: "Dass er mir den Ball weggenommen hat und mich dabei umgestoßen hat, konnte ich ja noch akzeptieren, aber, als er mich dann beim Weglaufen einen "PARDON" nannte, musste ich einfach nachtreten!":D


    (Didi Hamann zur Rechtfertigung einer :rote_karte: wegen Nachtretens)

  • Schuhe sind aber kein unerlaubter Ausrüstungsgegenstand, wenn wir jetzt davon ausgehen, dass es sich bei dem neuen Paar Schuhe auch um zulässige Schuhe handelt. Die Regel 4 schreibt das Verlassen des Spielfeldes aber eben nur bei unerlaubten Gegenständen vor, und selbst dann soll der SR das Spiel nicht unterbrechen, sondern nur den Spieler entweder im laufenden Spiel rausschicken oder - wenn das nicht machbar ist - die nächste Spielunterbrechung abwarten.


    Die Spielstrafe kommt in der Regel 4 erst dann ins Gespräch, wenn der Spieler im laufenden Spiel auf das Spielfeld zurückkehrt, ohne die in Ordnung gebrachte Ausrüstung kontrollieren zu lassen. Dann: ind. Fr. und VW.

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • Schuhe sind also unerlaubte Ausrüstungsgegenständen?? Neeee...


    Der Spieler darf nicht auf dem Feld seine Ausrüstung wechseln.


    Einfach weiterlaufen lassen, Spieler in der nächsten Unterbrechung runterschicken und Ausrüstung komplettieren lassen. Wenn er bis dahin schon fertig ist, dann n klarer Satz und fertig...


    Wenn der SR unterbrochen hat, gibts SR-Ball...

  • Hallo.


    Gehen wir doch der Reihe nach vor:


    Es ist ein Verstoß gegen die Regel 4, die Ausrüstung ist nicht vollständig. Muß das Spiel unterbrochen werden? Nein, man kann aber.


    Gut, das Spiel wurde unterbrochen ohne daß der Spieler ins Spiel eingegriffen hätte. Eine Verwarnung darf erst mal nicht ausgesprochen werdne (wenn er sich nicht weigert sondern auf Verlangen das Feld verlässt). Also liegt erst mal kein Vergehen vor, das mit indirektem Freistoß zu ahnden wäre. MTK, das von Dir beschriebene "Vergehen" könnte man höchstens als Unsportlichkeit werten, ist aber gemäß Regel 4 so nicht genannt. Ergo wurde das Spiel ohne Vergehen durch den SR unterbrochen - und damit ist die Spielfortsetzung SR-Ball wo Ball bei Unterbrechung.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Zitat von schiri-h03;127655


    Der Spieler darf nicht auf dem Feld seine Ausrüstung wechseln.


    Diese Aussage ist so schlicht falsch! Im Text der Regel 4 heißt es u.a.:

    Zitat

    ...wird der fehlbare Spieler vom SR aufgefordert, das Spielfeld zu verlassen, um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen, muss der Spieler das Spielfeld verlassen, sobald der Ball nicht mehr im Spiel ist, sofern der Spieler bis dann seine Ausrüstung noch nicht in Ordnung gebracht hat


    Es gibt ja auch zahlreiche Regelfragen, in denen die Lösung ausdrücklich angibt, dass das Wechseln von Schuhen oder Schienbeinschonern auf dem Spielfeld zulässig ist.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich würde das Spiel unterbrechen und den Spieler zum verlassen des Feldes auffordern, da er ja 2-Paar Schuhe bei sich hat. Spiel würde ich mit idF wo der Spieler ist fortsetzen. Bei der nächsten Spielunterbrechnung dürfte er sich bei mir zur Kontrolle vorstellen.

  • Wir müssen 2 Sachen unterscheiden:


    1. Der Spieler wechselt die Schuhe auf dem Spielfeld (er bekommt sie rauf geworfen)
    - Weiterspielen, erlaubtes vorgehen. In der nächsten Spielunterbrechung hat der SR eine Schuhkontrolle durchzuführen.


    2. Der Spieler verlässt das Spielfeld um an der Seitenlinie die Schuhe zu wechseln, anschließend läuft er wieder aufs Spielfeld.
    - Unter beachtung der Vorteilsregel Spiel unterbrechen, Gelbe Karte wegen unerlaubten Betreten des Spielfeldes, Schuhkontrolle, idf. wo Ball bei Pfiff


    Zu Punkt 1 gab es mal eine Regelfrage in der SR-Zeitung 05/2006. Das Original finde ich online leider nicht, nur die Regelfragen http://www.srg-freising.de/PDF…test-dfb-0506-loesung.pdf Da hat sich seitdem nichts dran geändert.


    Wenn der SR aus unkenntnis das Spiel dennoch unterbrochen hat, ist es mit SR-Ball fortzusetzen, da es ein Fehler des SR war. Hier greift die Regelung, wenn man fälschlicherweise unterbrochen hat, dann gibts idf(Wie z.B. bei unerlaubten Torwartwechsel), nicht!