Torverankerung

  • In so einer Situation muss das SPiel angepfiffen werden, denn dies ist "nur" ein Mangel am PLatzaufbau.

  • Da hätt ich gern mal eine Quelle dazu ! Ich kann von Deiner Äußerung nur abraten.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • Das ist kein Mangel am Spielfeldaufbau, sondern Lebensgefährlich !!!
    In Hessen gilt die ganz klare Anweisung, dass das Spiel ggf. ausfällt. Ich halte einen Anpfiff eines Spieles unter diesen Voraussetzungen für unverantwortlich.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Vor jedem Spiel schmeiß ich mich einmal mit aller Gewalt gegen beide Tore. :ironie:


    Aber ich ruckel einmal dran und schaue, ob das Tor fest verankert ist. Wenn nicht, Nachbesserung mit Zeitlimit, keine Besserung, dann Spielabbruch bzw. Spielausfall.

  • In Bayern ist es jetzt auch obligat geregelt. Neben der bisher schon bestehenden Verantwortung durch die Vereine ist nun auch der Schiedsrichter in der Pflicht die Verankerung, bzw. Befestigung der tragbaren Tore zu prüfen. Liegt eine solche Sicherung nicht vor und ist der Verein nicht willens oder in der Lage den Mangel zu beheben darf nicht gespielt werden.

  • Natürlich ist das so.
    Du musst das Spiel anpfeifen, es sei denn es hindert dich daran, ein regelgerechtes Spiel durchzuführen.

  • Woher weißt du, dass es in Schleswig-Holstein nicht anders ist ?
    Kennst du die Bestimmungen aller Landesverbände?
    Ich würde mich mit dem Herrn Oberlehrer mal etwas zurückhalten.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Man kann doch nur mal rein logisch überlegen (ohne die von tillongi so geliebten "Regelbuchpassagen / -textpassagen"): Es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass, wenn man ein Spiel anpfeift, das Tor nicht gesichert ist und während des Spiels umfallen kann.

  • Es ist aber nicht alles logisch. In Bayern z.B. war bis vor kurzem kein Spielausfall vorgesehen. Also kann man dem SR keinen Vorwurf machen, wenn er anpfeift.
    Somit Vorsicht mit der Verbreitung von Halbwissen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Alles klar, nur dann kommt es verwirrend, wenn hier jemand kommt, sagt dass man anpfeifen muss und dieses "einfach so in den Raum wirft". Dann kann man ja nur spekulieren, aber ich halte mich zu diesem Thema dann erstmal zurück, bis Klarheit geschaffen wurde.

  • Klarheit kann man nur im jeweiligen Landesverband schaffen, da es in der Regel nicht explizit steht. Du kannst nicht von jedem erwarten, dass er wie du den ganzen Tag im Forum verbringt und Regel- oder Satzungspassagen sucht.
    Wir sind ein Forum in dem eigentlich die Meinung der User gefragt ist. Wenn sie falsch ist kann man versuchen, sie zu berichtigen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Das im Forum User nicht den ganzen Tag über vertreten sind, ist mir klar (ich übrigens auch nicht), nur du hast ja eben selber gesagt (Thread: Handelfmeter), dass man vielen Jung-SR, die hier mitlesen, nichts Falsches auf die Nase binden soll, nur weil man z.B. Meinungen von anderen nicht akzeptiert.

  • Schon im Jahre 2002(!) hat die ständige Konferenz der Sportminister der BRD eine Broschüre herausgegeben mit dem bezeichnenden Titel"Tore müssen fallen, nicht umfallen" Seitdem sind leider dennoch zu viele Tore umgefallen.
    Der TÜV und die Gemeine Unlall Verordnung(GUV) schreiben demnach eine Sicherung gegen Umfallen von tragbaren Toren vor, die auch der DFB in seinem Regelwerk jetzt übernommen hat.
    Dazu gibt es sogar seit Neuerem die DIN EN 748, also eine europäische Norm!
    Diese macht auch verbindliche Aussagen über die verlangten Gewichte auf den hinteren Bodenquerstangen:
    Jugendtor 5x2 m 1,0m Tiefe 200 kg
    Jugendtor 5x2 m 1,5m Tiefe 125 kg
    Jugendtor 5x2 m 2,0 mTiefe 100 kg
    Trainingstor 7,32 x 2,44m 1,5m Tiefe 170 kg
    Trainingstor 7,32 x 2,44m 2,0m Tiefe 100 kg


    Hier sind also,auf vereinseigenen Plätzen die Vereine, auf gemeindeeigenen Sportanlagen die Gemeinden, in der Pflicht.
    Ich meine auch sagen zu können, dass, zumindest in Hessen, die Anzahl der genormten, mit Sand und Wasser befüllbaren Beschwerungsvorrichtungen zugenommen hat.
    Auch sieht man immer mehr rollbare Trainingstore die alleine schon dorch das Gewicht der Rollvorrichtungen dieser Norm entsprechen.
    Auch sind die Tore nach dieser DIN kennzeichnungspflichtig mit Angaben zum bestimmungsgemässen Gebrauch ( Bürokratie muss in Deutschland sein).
    Die Aufkleber gibt es kostenlos über den HFV oder die Hesische Sportstätten GMBH.

  • Dann solltest du mal Seite 7 lesen.

    Zitat

    Sicherheit
    Die Tore sind fest im Boden verankert. Tragbare Tore sind nur zulässig, wenn sie dieser
    Anforderung entsprechen.

  • Was das Anbringen der Gegengewichte bei mobilen Tore angeht, so widerspreche ich der Notwendigkeit nicht, ebenso wenig dem Nichtanpfeifen eines Spieles, wo diese Gewichte nicht vorhanden sind.
    Doch kann ich aus dem realen Spielbetrieb nur berichten, daß 50% der Jugendspiele/Kleinfeldspiele in Berlin deswegen ausfallen müßten. Viele Vereine bringen zwar das Geld für 5x2-Tore für die Jugend auf, für die Gewichte reicht es aber dann häufig nicht mehr. Jedenfalls sehe ich ständig Jugendspiele, die ohne die Gegengewichte laufen. Selbst die Eigenanfertigung von Sandsäcken als Ersatz habe ich sehr, sehr selten gesehen.

  • Es gibt auch die Möglichkeit, die Tore mit sogenannten "Häringen" zu verankern, und das Zeug kostet nun nicht die Menge.