Angreifen = 1. Vergehen?

  • Ein Stürmer greift den 8 m vor seinem Tor stehenden Torwart an. Mit dem Ball in den Händen stößt der Torwart den angreifenden Spieler vor die Brust. Entscheidung?

  • Hat der Stürmer zuvor bereits etwas verbotenes gemacht?


    -Wenn JA wird dieses Vergehen mit FS oder indir FS oder was auch immer Bestraft. Der TW sieht :rote_karte:


    -Wenn NEIN, dann Strafstoß und :rote_karte: für TW.




    edit:


    Wobei hier auf folgendes zu achten ist:
    Wie genau meinst du "Angreifen" ?
    Berührt der Stürmer den TW mit der Hand? Bremst er seinen vollen Lauf am TW? Oder attackiert er den TW der den Ball bereits in der Hand hat?
    Je nach Heftigkeit dieser Attacke oder dieses Zusammenstoßes sollte vllt sogar auf die Rote verzichtet werden.


    Bzw sollte man unbedingt auch die Heftigkeit des "vor die Brust stoßen" in Betracht ziehen. So wie es geschrieben steht klingt es nach einer klaren Roten. Wenn er ihn allerdings nur leicht wegdrückt, dann kann man getrost weiterlaufen lassen. Diese Entscheidung ist aus einem Textbeispiel immer sehr schwer zu treffen. Man muss versuchen zu erahnen was genau passiert ist...

  • Ja. Ist richtig. Ich habe die Frage genau so bekommen. Für mich ist hier das "Angreifen" wichtig. In der Frage steht für mich nicht klar, dass der Stürmer etwas verbotenes macht. Er greift an. Das macht ein Stürmer auch, wenn er aufs Tor zuläuft. Daher ist aus meiner Sicht das Vergehen des Torwarts das erste Vergehen, welches zu bestrafen ist.

  • Man soll unterscheiden, ob es eine Abwehrhandlung des Torwarts ist, indem er den Aufprall des Angreifers verringern will, oder eine offensichtliche Tätlichkeit des Torwarts.
    Die Meinung des SR ist wichtig. Falls eine offensichtliche Tätlichkeit vorliegt, bekommt der TW :rote_karte: und Elfmeter.


    War das Spiel jedoch ruppig und der TW wurde bei jeder Gelegenheit attackiert, dann sehe ich es so, dass der TW sich vor einer Verletzung schützen will. Fortsetzung des Spiels, TW schlägt ab.

  • Die dargestellte Situation ist an und für sich eine Fangfrage. Es sollte dargestellt werden, wie schnell der Spieler auf den TW zuläuft oder stand er nur vor TW, und wie lange war TW im Besitz des Balls.


    Ich habe gerade mit 2 TW gesprochen wie sie reagieren würden.


    Wenn ein Spieler auf TW zurennt, ist die erste Handlung des TW, den angreifenden Spieler mit den Ball vor die Brust zu stossen, um sich selbst zu schützen.


    Wenn sich die gleiche Situation wiederholt, hebt der TW seinen Ellbogen. Das tut jemanden dann ziemlich weh.

  • Ich denke auch, dass man die Frage so und so auslegen kann. Rein aus dem Text heraus und ohne eine reelle Spielsituation kann man die Frage nicht 100% richtig beantworten.


    Meiner Meinung nach ist hier, rien auf den Text bezogen, Strafstoß und rote Karte die richtige Entscheidung.

  • Zitat von DieMacke;97516


    Die Meinung des SR ist wichtig.


    Aber doch nur hier oder?
    Ich meine, in anderen Fällen zählt die Meinung des SR nicht...oder wie darf ich das verstehen? :D

  • Hallo.
    Aus der Schilderung kann man herauslesen, daß der TW bereits mit der Hand im Ballbesitz ist, als der Stürmer ihn angreift (denn sonst könnte er ihn ja nicht mit dem Ball in der Hand stoßen). Und dies ist gemäß Regel 12, Zusatzanweisung, nicht statthaft, ist aber per se nicht mit einer persönlichen Strafe zu ahnden. Also liegt ein Vergehen des Stürmers vor. Unmittelbar danach begeht der TW aber eine Tätlichkeit.
    Da bei zwei unmittelbar folgenden Vergehen das schwerere die Spielfortsetzung festlegt, müsste die Entscheidung Strafstoß und Feldverweis gegen den TW sein, beim Stürmer persönliche Strafe abhängig von der Heftigkeit des Angriffs, wobei die Schilderung eine übermäßige Härte nicht hergibt (kein Zusatz wie "heftig"), also aus meiner Sicht keine persönliche Strafe.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Das mit den 2 unmittelbaren Vergehen gilt doch nur, wenn diese von dem gleichen Spieler begangen werden, oder ?!


    Der TW darf beim Abschlag nicht in seinem Bewegungsablauf gehindert werden. In diesem Fall würde ich also das erste Vergehen (des Angreifers) mit einer Spielstrafe (idF für TW), die danach folgende Tätlichkeit des TW mit Feldverweis für diesen bestrafen.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • In dem geschilderten Fall ist das erste vergehen zu Bestrafen. Das mit dem schwereren gilt "nur" wenn beide Fouls (oder was auch immer) vom selben Team/Spieler begangen werden. Das ist dann sozusagen nichts andres als ein Vorteil^^

  • Zitat von Falkao;97751

    Das mit den 2 unmittelbaren Vergehen gilt doch nur, wenn diese von dem gleichen Spieler begangen werden, oder ?!


    Der TW darf beim Abschlag nicht in seinem Bewegungsablauf gehindert werden. In diesem Fall würde ich also das erste Vergehen (des Angreifers) mit einer Spielstrafe (idF für TW), die danach folgende Tätlichkeit des TW mit Feldverweis für diesen bestrafen.


    Spielfortsetzung ist selbstverständlich Freistoß für den TW.
    Allerdings gibt es m.E. einen Ermessensspielraum, ob indirekt oder direkt:
    - indirekten FS gibt es, wenn der Stürmer "den TW hindert, den Ball aus seinen Händen freizugeben"
    - direkten FS gibt es, wenn der Stürmer den TW unfair "bedrängt"

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)