Dunkelheit - Platz wechseln?

  • nochmal zur Regelung im NFV:


    Der Verbot eines Platzwechsels wird in einer Erläuterung des Verbandslehrwarts auf Bezug zu den Anmerkungen zu Regel 1 begründet:
    http://www.nfv-www.de/downloads/s_960/101208_Regel_5.pdf


    Wie auch immer man zu der Interpretation stehen mag, die SR im NFV bindet diese Regelung!

  • Hallo,


    In Bayern gibt es eine Spielordnung (BFV Homepage).
    Dort gibt es den §25 (8)


    Spiele sind auf Naturrasenplätzen oder Kunstrasenplätzen, die für den
    Spielbetrieb zugelassen sind, durchzuführen. Hartplätze, die für den
    Spielbetrieb zugelassen sind, können zur Vermeidung von Spielausfällen als
    Ausweichplätze zugelassen werden. Flutlichtspiele sind grundsätzlich erlaubt.
    Kann ein Verbandsspiel, das auf einem Spielfeld ohne Flutlichtanlage
    begonnen worden ist, wegen einbrechender Dunkelheit nicht mehr fortgesetzt
    oder ordnungsgemäß beendet werden, so kann es gegebenenfalls auch auf
    einem abgenommenen Platz auf dem Sportgelände mit Flutlichtanlage zu
    Ende geführt werden.
    Diese Maßnahme obliegt dem Schiedsrichter und kann
    von den beteiligten Mannschaften nicht abgelehnt werden.


    Gruß
    Foxi