Ihr meint sogar dasselbe
Wenn irgendwas zur Anzeige gebracht wird, muss auf jeden Fall ermittelt werden, ob und welcher (Straf-)Tatbestand vorliegt. Wird die Anzeige von Dritten eingereicht - also nicht der Geschädigte und keine Selbstanzeige - wird zudem ermittelt, ob ein öffentliches Interesse daran besteht. Heißt also: Ist es ein schweres Vergehen (Einbruch in ein Haus während Besitzer in Urlaub ist, Mord, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung etc.), wird die Strafanzeige weiter verfolgt. Ist die Sache kleiner oder besteht eben keine Gefährdung für die Öffentlichkeit, wird die Anzeige nach dieser Erstermittlung fallen gelassen.
Ermittlungen gegen Podolski durch Staatsanwaltschaft
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Ich versteh bei der Tätlichkeit von "Poldi" nicht, warum er wegen der Tat nicht bekommen hat.
Ich denke der Schiedsrichter hat es offensichtlich gesehen. Schließlich stand er ja in unmittelbarer Nähe.
Hat jemand was dazu gehört?MfG O_town