Ermittlungen gegen Podolski durch Staatsanwaltschaft

  • Die Handgreiflichkeit von Lukas Podolski hat nun zum Eingreifen der Staatsanwaltschaft Köln geführt. Sie werde den Fall an München weitergeben, da die Tat in Cardiff stattfand, sodass deshalb der Wohnort des Täters in Frage kommt. Der Staatsanwalt bestätigte das eine Strafanzeige gegen Podolski vorliegt. Ob nun ermittelt wird, liegt davon ab, ob ein "Öffentliches Interesse" seitens der Staatsanwaltschaft besteht. Nach der anzeigenden Person besteht diese wohl. Ob allerdings diese erfolgreich verlaufen wird, ist unklar. (dpa)

  • Also prinzipiell ist das ja nicht falsch, das Podolski ein vorbild ist etc. aber deswegen eine Strafanzeige zu stellen finde ich persönlich nahezu lächerlich..er hat ja nicht auf ihn eingeprügelt.
    Das Thema wurde in den Medien diskutiert..und damit ist doch für uns gut..wie der DFB das intern klärt kann uns ja Wurst sein.

  • Eigentlich ja - aber die Staatsanwaltschaft muss sich halt auch einschalten, auch wenn es keinen Kläger gibt - dafür aber wohl dank den Medien 82 Mio Zeugen :D


    Aber ich denke nicht, dass Poldi was Schlimmeres zu erwarten hat - vllt. eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 € (+/- , keine Ahnung wie viel sowas kosten kann). Und ich denke nicht, dass ihm die weh tuen...

  • Zitat von Markus;93562


    Aber ich denke nicht, dass Poldi was Schlimmeres zu erwarten hat - vllt. eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 € (+/- , keine Ahnung wie viel sowas kosten kann). Und ich denke nicht, dass ihm die weh tuen...


    Nach einem Blick auf seinen Kontoauszug wird Podolski wahrscheinlich über diese Strafe lachen, und Ballack noch weitere Ohrfeigen verpassen.:D

    :hsv1: IN DUBIO PRO RAUTE! :hsv1:


    25.05.1983 - Die Helden von Athen:


    Uli Stein - Bernd Wehmeyer, Holger Hieronymus, Dietmar Jakobs, Manfred Kaltz - Wolfgang Rolff, Jürgen Groh, Felix Magath, Jürgen Milewski - Horst Hrubesch, Lars Bastrup (ab 61. Min. Thomas von Heesen)


    Trainer: Ernst Happel



    Nicht selten sind wir nach dem Spiel so richtig deprimiert,
    wir freuen uns schon wenn unser Team zumindest nicht verliert.
    Es ist schwer - wir sind Fans vom HSV!

  • Weh tun wird ihm das Ganze mit Sicherheit nicht. Sein Image ist schon angekratzt, von daher auch da kein großer Schaden.
    Jetzt ist aber die Frage, ob sich die Behörden überhaupt wirklich dafür interessieren. Als Kahn damals Brdaric gewürgt hat, wurde auch so eine Anzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft musste das zwar zur Kenntnis nehmen, hat aber die Anklage fallen gelassen, da tatsächlich kein öffentliches Interesse bestand. Zudem gibt es ja auch viele Zeugenaussagen (Ballack, Poldi, Bierhoff), die sagen, dass die Sache intern geklärt wurde -> außergerichtliche Einigung, keine Grundlage für eine ernsthafte Anzeige.

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Ich habe heute von dieser Sache im Kölner EXPRESs gelesen. Das Ganze wurde aber sofort entkräftet, da bei der Attacke von Tim Wiese damals ebenfalls diese so genannte Klage im Sande verlaufen ist. Ich glaube, da wollte sich eher wieder einer wichtig machen und hat den Antrag gestellt.
    Trotz allem gehört sich sowas natürlich nicht von Podolski, aber diese Angelegenheit ist ja nun hinlänglich diskutiert worden, ich persönlich habe für diese "Anzeige" nur ein müdes Lächeln übrig!


    J.R.

    "Ein J.R. Ewing hat keine Magengeschwüre! Ein J.R. Ewing verursacht sie!"
    J.R. lebt! In memorarum an Larry Hagman (1931 bis 2012). Danke für die tolle Zeit bei DALLAS!!!

  • Wenn man Strafanzeige gegen Podolski stellt, muesste man dann nicht auch wegen anderer Handgreiflichkeiten Anzeige stellen? zB fuer die Beinahe-Schlaegerei beim Deutschland-Argentinien Spiel bei der WM und dann der Kopfstoss von Zidane im Finale? :confused:

  • Richtig, denn solche Sachen sind wegen höherer Zuschaueranzahl und Medienpräsenz von weit größerem öffentlichem Interesse (Vorbild für Kinder etc.) als die Ohrfeige von Podolski. Aber wie es schon gesagt wurde: Es will sich jemand wichtig machen, der für die Moral der Nation kämpft und Poldi eine reinwürgen will. Nur könnte man dann eine ganze Menge Dinge vor Gericht bringen, aber ich denke, dass es mit einer Reaktion durch die betroffenen Verbände getan sein muss - sonst bräuchte man die nicht und könnte gleich Alexander Hold aufs Feld stellen :ironie:

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Zitat von kacy;93592

    Wenn man Strafanzeige gegen Podolski stellt, muesste man dann nicht auch wegen anderer Handgreiflichkeiten Anzeige stellen? zB fuer die Beinahe-Schlaegerei beim Deutschland-Argentinien Spiel bei der WM und dann der Kopfstoss von Zidane im Finale? :confused:


    Eigentlich sind ja für solche Sachen die Sportgerichte eingesetzt - um Sachen, welche auf dem Platz stattfanden nicht vor Gericht klären zu müssen. Das reicht zwar nicht immer - aber meistens doch.



    Aber noch zu der eventuell zu bezahlenden Strafe:
    Ich denke, es würden sich genügend Leute finden, die zusammenlegen
    .
    .
    .
    .
    .
    Wenn er es noch dieses Jahr bei den Bayern noch ein paar mal macht :D:D:D

  • Zitat von Markus;93598

    Eigentlich sind ja für solche Sachen die Sportgerichte eingesetzt - um Sachen, welche auf dem Platz stattfanden nicht vor Gericht klären zu müssen. Das reicht zwar nicht immer - aber meistens doch.


    Genau deshalb frag ich mich ja, weshalb man dann Straffanzeige gegen Poldi stellt und nicht einfach das Sportgericht reicht...das macht halt keinen Sinn, dass sein Vergehen einen größeren Stellenwert haben soll als die bereits erwähnten...

  • Naja - jetzt versetz dich mal in eine andere Lage:
    Du als SRin wirst von einem Spieler geschlagen - du brauchst medizinische Versorgung. Da wird es dir nicht viel nützen, wenn derjenige 5 Spiele gesperrt wird...
    Von daher kann ich schon verstehen, dass Sportgerichte teilweise nicht ganz ausreichen - aber in dem Fall entstand ja eigentlich keinem ein Schaden...

  • In dem Fall wurde aber kein Schiedsrichter geschlagen, genauso wenig wie in den Fällen, die ich schon angesprochen hab. Dort handelt es sich um eine Unsportlichkeit zwischen den Spielern, deshalb find ich es ein wenig übertrieben nun eine Strafanzeige gegen ihn zu erstatten, wenn man es bei den 1000 vorherigen nicht gemacht hat. (Jedenfalls habe ich nie von einer Strafanzeige gegen einen der Argentinier, Frings oder Zidane gehört)

  • Da hast du natürlich Recht - ich wollte nur ein Beispiel nennen, wo das Sportgericht eben nicht mehr ausreicht.


    Auch ein Vergehen gegen den SR das wohl selten ausserhalb des Sportplatzes noch zur Anzeige gebracht wird:
    Beleidigung
    Es gab schon genügend :rote_karte: wegen Beleidigung des SR (und natürlich auch ggü. Spielern) - aber ist da schon mal jemand öffentlich angeklagt worden?

  • Moment mal!
    Vor dem Gesetz sind alle gleich!


    Da interessiert es absolut nicht, ob es sich um einen Schiedsrichter, einen Spieler, einen Teamoffiziellen oder einen Dritten handelt. Vergehen ist Vergehen: In dem Fall von Podolski handelt es sich - auch gegenüber einem Mitspieler! - um Körperverletzung. Das gilt übrigens auch bei Beleidigungen!
    Jetzt hat eine Person (ich vermute, es war irgendjemand unbedeutendes, der sich wichtig machen wollte und Podolski nicht mag, ein "Fan"...) ihn angezeigt. Schon MUSS die Staatsanwaltschaft ermitteln. Da gibt es keine Wahl, das nennt sich Strafverfolgungszwang.


    Aber dass es letztendlich wohl nichts bringen wird... Das erscheint mir wahrscheinlich ;)


    Schließlich muss man im Fußball (in einer gewissen Größenordnung) damit rechnen, dass man gefoult wird, geschlagen wird usw.

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Natürlich ist vor dem Gesetz jeder gleich - wenn eine Anzeige erstattet wird. Dann muss die Staatsanwaltschaft natürlich der Sache auch nachgehen.


    Aber:
    Soetwas wird halt häufig auf den Plätzen und Sportgerichten belassen. Ich denke, dass nicht viele SR Beleidigungen auf dem Platz zur Anzeige bringen. Wie man hier liest, mussten ja schon einige mit :rote_karte: wegen Sätzen wie "Du bist ein Hu***sohn" gehen - aber von entsprechenden Anzeigen habe ich bisher kaum gelesen.


    Wo kein Kläger, da kein Richter - d.h. wenn hier niemand Anzeige gegen Podolski gestellt hätte, dann hätte es die Staatsanwaltschaft wohl wenig interessiert. Jetzt muss sie - zumindest bis zu einem bestimmtne Punkt - der Sache nachgehen.

  • Genau so ist es.
    Wobei wir ja mit der roten Karte bzw. dem Sonderbericht schon eine "Anzeige" fertigen, nämlich beim Sportgericht. Ich glaube, wir hatten irgendwo auch mal das Thema, dass die doppelte Gerichtsbarkeit (Sport- und öffentliches Gericht) eher selten der Fall ist?!

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
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    (Kurt Marti)

  • Ganz ehrlich, ich finde es mehr als lächerlich, dass sich da jemand wirklich die Mühe gemacht hat, wegen einer Ohrfeige Strafanzeige zu stellen.
    Von dem abgesehen ist es mehr als fraglich, ob bei einer so kleinen Ohrfeige bereits der Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt ist....

    SR seit 2008; Saison 2009/2010 bestandene Bezirksprüfung
    Es lebe der FCK! :top:

  • Zitat von Björn;93638


    Jetzt hat eine Person (ich vermute, es war irgendjemand unbedeutendes, der sich wichtig machen wollte und Podolski nicht mag, ein "Fan"...) ihn angezeigt.


    Ich tippe mal auf jemanden von einer Zeitung, eventuell sogar von der Zeitung, die als erstes davon berichtet hat - wäre eine Möglichkeit ;)


    Zitat von Björn;93638


    Schon MUSS die Staatsanwaltschaft ermitteln. Da gibt es keine Wahl, das nennt sich Strafverfolgungszwang.


    Zitat von Markus;93640

    Natürlich ist vor dem Gesetz jeder gleich - wenn eine Anzeige erstattet wird. Dann muss die Staatsanwaltschaft natürlich der Sache auch nachgehen.
    ~
    ~
    Jetzt muss sie - zumindest bis zu einem bestimmtne Punkt - der Sache nachgehen.


    Falsch!
    Die Staatsanwaltschaft muss der Sache nur nachgehen, wenn der Geschädigte die Sache selbst zur Anzeige bringt - das wird Ballack vermutlich nicht tun. Oder wenn ein erhebliches öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht - ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Staatsanwalt lächerlich machen will.


    Also: viel heisse Luft um nichts, die Boulevardpresse hat was zum Schreibseln und die Sache verläuft im Sand ;)

  • Natürlich, aber zuerst muss ja ermittelt werden, ob ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. ;)
    Und dazu ist die Staatsanwaltschaft nunmal verpflichtet.
    Im Grunde meinen wir das gleiche! :)

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    (Kurt Marti)