DFB ermittelt gegen Ibertsberger und Jancker

  • Der DFB hat soeben mitgeteilt, dass gegen die 2 Hoffenheimer Spieler Anderas Ibertsberger und Christoph Jancker ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Beide sollen gegen § 9, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien in Verbindung mit § 8, Nr. 3 a, der DFB-Rechts-und Verfahrensordnung sowie Artikel 2.3 des WADA-Codes verstoßen haben.


    Beide kamen 10 Minuten zu spät, da sie erst zu einer Mannschaftsbesprechung sollten. Allerdings müssen sie sofort zur Untersuchung, was sie nicht getan haben.


    Mönchengladbach hätte gemäß § 17, Nr. 5 a DFB-RuVO Einspruch einlegen können, da ein gedopter Spieler im Spiel mitgewirkt oder sich ein Spieler schuldhaft geweigert hat, sich einer Doping-Kontrolle zu unterziehen. Dies wurde aber bisher nicht gemacht.


    Beiden Spielern könnte nun wegen dem Vorfall eine Sperre von 1 Jahr drohen, allerdings will der DFB-Kontrollausschuß erstmal den Ablauf abwarten.

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  • Der Hoffenheimer Janker schreibt sich aber ohne "c".
    Irgendwie scheint Hoffenheim im Moment die Seuche zu haben.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich fand das ein wenig bescheuert. Sie sind 10 Minuten zu spät gekommen und haben dann die Proben doch gemacht. Wenn sie nichtgekommen wären ,dann wär es ok.

  • Aber wegen 10 Min son Affen zu machen ist schon ein Skandal! Was sollten sie in den 10 Minuten machend as Doping ausschwitzen? Wobei ich der MEinung bin das Doping im Fussball nicht unbedingt der Bringer ist! Aber wer hat ihnen den gesagt das sie zuerst zu Mannschaftsitzung sollen? Der hat ja den eigentlichen Fehler gemacht!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zeitlimit ist Zeitlimit


    und


    deadline ist deadline !


    Da gibbet garkeine Diskussion.


    Wenn die Dopingkontrolleure 10 Sekunden nach der Deadline Ihre Tasche packen und gehen - ist der Drops gelutscht.


    Das sie 10 Minutén nach Abgabefrist die Proben überhaupt noch abgenommen haben - ist ausschließlich "good will".


    Wenn man Fristen versäumt - muss man mit den Konsequenzen leben.


    ... und wenn Vereinsverantwortle die Spieler wegen einer "unaufschiebbaren Mannschaftsbesprechung" die Spieler daran gehindet haben - dann sollte man die mal auf ihren Geisterszustand untersuchen lassen.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Zitat von Matze;88093

    Ich fand das ein wenig bescheuert. Sie sind 10 Minuten zu spät gekommen und haben dann die Proben doch gemacht. Wenn sie nichtgekommen wären ,dann wär es ok.


    Zitat von tillongi;88102

    Aber wegen 10 Min son Affen zu machen ist schon ein Skandal! Was sollten sie in den 10 Minuten machend as Doping ausschwitzen? Wobei ich der MEinung bin das Doping im Fussball nicht unbedingt der Bringer ist! Aber wer hat ihnen den gesagt das sie zuerst zu Mannschaftsitzung sollen? Der hat ja den eigentlichen Fehler gemacht!


    Also, wer nur ein wenig die Doping-Fälle und -Methoden in anderen Sportarten in den Medien verfolgt hat, weiß, dass man binnen 10 unbeobachteten Minuten ggf. problemlos den "gedopten" Urin aus der Blase des Sportlers entfernen und durch "sauberen" Urin ersetzen kann. Vor diesem Hintergrund ist die jetzige einwandfreie Probe der Hoffenheimer nichtssagend und unbrauchbar. Dass sie dies durch eigene Dummheit verschuldet und wahrscheinlich gar nicht gedopt haben, wird sie m.E. nicht vor der 1-Jahres-Strafe retten und das leider aus Gerechtigkeits- und Abschreckungsgründen völlig zu recht.
    Der Gipfel der Dreistigkeit ist aber, heute Ibertsberger wieder von Beginn an auflaufen zu lassen, wodurch man u.U. sogar für das heutige Spiel Punktabzüge riskiert. Bisher waren mir die Hoffenheimer ja sehr sympathisch, aber jetzt fangen sie an, übermütig zu werden. :flop:

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  • Tatsache ist, dass es feste Regeln und Vorschriften im Fußball wie in allen anderen Sportarten gibt, die das Doping betreffen. Tatsache ist noch viel mehr, dass wer gegen die Regeln verstößt, bestraft wird. Und am meisten Tatsache ist, dass es vor kurzem einen Präzedenzfall gab, nach dem man sich jetzt wohl oder übel richten muss.
    Im Übrigen sehe ich es wie almiko, da lässt sich nix hinzufügen. Der Zeitpunkt ist nicht so festgelegt, weil die Prüfer früher nach Hause wollen, sondern um Manipulationen bei der Probe zu verhindern.

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Na gut aber dann guck ich besonders genau auf den Schniepel das er nicht betrügen kann! Die Tricks sind doch bekannt und in 10 Minuten kann ich meine Blase wohl entleeren und gleich wieder auffüllen! Aber egal und solange du schuldig bist bist du unschldig!

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  • Zitat von tillongi;88135

    solange du schuldig bist bist du unschldig!


    Ahja, jetzt wird mir alles klar:confused:


    In Italien kamen die Herren übrigens 30 Minutenzu spät. Sicherlich sind 10 Minuten nicht die Welt, aberes ist nunmal drüber, wenn das Gesetz dort eine Strafe vorsieht, dann ist die von den zuständigen Instaznen zu vollstrecken.

  • Zitat von chaotix;88111

    Zeitlimit ist Zeitlimit


    Wenn man Fristen versäumt - muss man mit den Konsequenzen leben.


    ... und wenn Vereinsverantwortle die Spieler wegen einer "unaufschiebbaren Mannschaftsbesprechung" die Spieler daran gehindet haben - dann sollte man die mal auf ihren Geisterszustand untersuchen lassen.


    Zitat von benny_lu;88124

    Tatsache ist, dass es feste Regeln und Vorschriften im Fußball wie in allen anderen Sportarten gibt, die das Doping betreffen. Tatsache ist noch viel mehr, dass wer gegen die Regeln verstößt, bestraft wird.


    "Es wird sicherlich zu einer Strafe kommen", so das Originalzitat meines "Freundes der Sonne" Stefan Effenberg.
    Er findet aber die Strafe von 1 Jahr ( analog zur Vorgehensweise in Italien ) zu hoch, denn es könnte die Karriere des Sportlers gefährden.


    Hallo ???
    Wenn ich nicht sofort, sondern erst nach 10 minuten zur Untersuchung komme, somit den Verdacht einer Manipulation im Raum stehen lasse, ist dies ein vorsätzlicher Täuschungsversuch.
    Da habe ich als Berufs-Fußballer meine Hausaufgaben nicht gemacht und
    muß mit den Konsequenzen, ggf. mit längerer Beurlaubung / Karriere-Ende rechnen.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Das schlimme ist doch einfach nur das die Verantwortlichen den Fehler gemacht haben und nicht die Spieler! Mal sehen was passiert!

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  • Ein Fußballprofi muß wissen, dass er unmittelbar nach Spielende zur Dopingprobe muß, da ist er selbst für verantwortlich und muß ggf. den "Verantwortlichen" widersprechen, wenn die ihn erst in die Kabine lotsen wollen.

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    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Der Unterschied zu den Amateuren, die sonst von solchen Strafen betroffen sind ist, dass die 1 Jahr Berufsverbot kriegen würden. Die Gerichte der EU würden sich darüber totlachen, und die Sperre sofort aufheben. Was ich nciht richtig finde ist, dass hier Spieler bestraft werden sollen, die nicht gedopt haben. Sie sind nur 10 Min. zu spät gekommen. Die Strafe für Doping wäre genauso hoch. Da paßt etwas von der Relation nicht.

  • Udo, die Spieler haben es durch ihr Verhalten unmöglich gemacht, objektiv festzustellen, ob sie gedopt haben, da kannst Du nicht einfach unterstellen, dass sie nicht gedopt haben. 10 Minuten Verspätung ist bei den heutigen Manipulationsmöglichkeiten letztlich nicht anders zu bewerten, als wenn sie gar nicht zur Dopingkontrolle gegangen wären, und dafür muß es eine harte Strafe geben. Die Sperren der italienischen Spieler wurden vom internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigt, das ist ein Präzedenzfall, der auch den Hoffenheimern wenig Hoffnung lässt.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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  • Tut mir leid, ist doch Bullshit. Es kommt einem Berufsverbot gleich, und da wird kein Gericht der Welt, erst Recht nicht eins der EU intessieren, was ein Sportgerichthof sagt. In der Buli ist noch keiner wegen Dopings erwischt worden. Und in dem Protokoll steht auch drin, dass die Spieler bei der Mannschaftssitzung waren. Da kann doch keiner ernsthaft glauben, dass dort manipuliert wurde, vor 20 Zeugen. "Normale" Gerichte berücksichtigen doch auch strafmildernede Sachen.

  • Die Spieler wussten aber, dass sie unverzüglich zur Kontrolle kommen sollten. Denn sie müssen ja bestätigen, dass sie die Richtilinie gelesen haben und sie sich daran halten.


    Es ist klar geregelt das sie sofort kommen müssen. Denn in § 7 der DFB-Anti Doping-Richtlinie heißt es:

    Zitat von § 7 der Anti Doping-Richtlinie des DFB

    Jeder betroffene Verein ist dafür verantwortlich, dass seine zur Kontrolle bestimmten Spieler von einer bezeichneten befugten Person (Begleitperson) unmittelbar nach Spielende direkt vom Spielfeld zum Raum für die Doping-Kontrolle gebracht werden. Die entsprechende Pflicht besteht für des Feldes verwiesene und ausgewechselte Spieler. Jeder Spieler ist persönlich dafür verantwortlich, sich unverzüglich bei der Dopingkontrollstation zu melden, wenn er benachrichtigt wird.

    Und


    Weiterhin heißt es unter § 9 Nr. 1

    Zitat von § 9 Nr. 1 der Anti Doping-Richtlinie des DFB

    Falls ein Spieler die Abgabe einer Urinprobe verweigert oder nur eine geringere als die in § 10 Nr. 3 vorgeschriebene Menge abgibt, muss er die Gründe dafür schriftlich darlegen. In jedem Fall ist der Doping-Kontrollarzt verpflichtet, dies zu vermerken und die Anti-Doping-Kommission umgehend wissen zu lassen.

    Und daran haben sich beide Spieler nicht gehalten.


    Die Spieler haben übrigens Glück, denn wenn sie wirklich gedopt waren schreibt die RuVO des DFB unter § 8 Nr. 3a folgende Strafe vor:

    Zitat von DFB Rechts- und Verfahrensordnung § 8 Nr. 3a

    Im Falle des Nachweises von Doping gemäß § 6 Nr. 2., Sätze 1 und 2, der Weigerung gemäß § 6 Nr. 3., sich einer angeordneten Dopingkontrolle zu unterziehen, der Manipulation oder des Versuchs der Manipulation einer Dopingkontrolle sowie im Falle des Besitzes, Gebrauchs oder versuchten Gebrauchs von Substanzen aus verbotenen Wirkstoffen oder der Anwendung verbotener Methoden ist gegen den Spieler eine Sperre von zwei Jahren, im Wiederholungsfall auf Dauer, zu verhängen.


    Für die Mannschaft ist dies übrigens auch mit Konsequenzen verbunden.

    Zitat von DFB Rechts- und Verfahrensordnung § 17 Nr. 5a


    Hat in einem Spiel in einer Mannschaft ein gedopter Spieler mitgewirkt und ist dieser Spieler wegen Dopings bestraft worden, oder weigert sich ein Spieler schuldhaft, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen, so wird dieses Spiel für seine Mannschaft, falls sie das Spiel gewonnen oder unentschieden gespielt hat, mit 0:2 Toren als verloren gewertet. Für den Gegner bleibt die Spielwertung vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 bestehen. Von dieser Spielwertung kann bei Vorliegen besonderer Umstände zugunsten der Mannschaft des gedopten Spielers abgewichen werden. Es kann in diesem Fall alternativ erkannt werden auf:
    – Bestätigung der ursprünglichen Spielwertung;
    – teilweise Aberkennung der von der Mannschaft des gedopten Spielers mit dem Spiel gewonnenen Punkte unter Beibehaltung des Torergebnisses;
    – Spielwiederholung.


    In Abweichung von Absatz 1, Satz 2 wird das Spiel mit 2:0 Toren für den Gegner als gewonnen gewertet, wenn der Einsatz des gedopten Spielers den Ausgang des Spiels als unentschieden oder als für den Gegner verloren mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat. Sätze 3 und 4 des Absatzes 1 finden in diesem Fall keine Anwendung.

    Also sollte man schon schnell zur Dopingkontrolle gehen. Normalerweise dauert die auch nicht lange. Außerdem kann der Trainer noch mit seiner Ansprache warten, oder musste er dringend weg?

  • Daniel einige Spieler brauchen länge als ein Stunde um zu pinkeln!
    Zum einen hast du gerade ein Spiel hinter dir wo du schon ausgetrocknet bist und dann guckt dir noch einer beim Pinkeln zu!
    Einige Profis brauchen dann einige Getränke um endlich zu Pinkeln!
    Das ist mal nicht mit mal eben gemacht!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Gut, werden sie aber dort kriegen. OK, dann dauert es doch etwas. Dann haben die Spieler auch Münder. Die sind ja doch oft sprechfreudig wenn sie interviewt werden. Dann können sie auch den beiden sagen, was besprochen wurde.

  • Zitat von Udo;88234

    Tut mir leid, ist doch Bullshit. Es kommt einem Berufsverbot gleich, und da wird kein Gericht der Welt, erst Recht nicht eins der EU intessieren, was ein Sportgerichthof sagt.


    Sorry Udo, das Rinderexcrement liegt in diesem Fall bei Deinen Worten. Eine Dopingsperre hat mit Berufsverbot nichts, aber auch gar nichts zu tun. Es handelt sich hier um Berufssportler, zu deren Arbeitsbedingungen es gehört, dass Doping verboten ist. Doping ist nebenbei in vielen Ländern eine Straftat. Wenn ein Berufssportler gegen Dopingrichtlinien verstösst, muss er die Konsequenzen tragen. Das gilt für Fussballer ebenso wie für Radrennfahrer, Leichtathleten und Schwimmer. Wie viele Sporturteile gegen Radfahrer wurden beispielsweise wegen "Berufsverbot" von europäischen Gerichten aufgehoben?


    Ein Dopingsünder kann seinen Beruf während einer Sperre nach wie vor ausüben, nur eben nicht im Wettkampf.


    Aber es gibt auch legale Berufsverbote:
    Einem Lebensmittelhersteller, der gegen Hygienevorschriften verstösst, kann beispielsweise nach dem Gesetz untersagt werden, für einen gewissen Zeitraum seinen Beruf auszuüben.