Der DFB hat soeben mitgeteilt, dass gegen die 2 Hoffenheimer Spieler Anderas Ibertsberger und Christoph Jancker ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Beide sollen gegen § 9, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien in Verbindung mit § 8, Nr. 3 a, der DFB-Rechts-und Verfahrensordnung sowie Artikel 2.3 des WADA-Codes verstoßen haben.
Beide kamen 10 Minuten zu spät, da sie erst zu einer Mannschaftsbesprechung sollten. Allerdings müssen sie sofort zur Untersuchung, was sie nicht getan haben.
Mönchengladbach hätte gemäß § 17, Nr. 5 a DFB-RuVO Einspruch einlegen können, da ein gedopter Spieler im Spiel mitgewirkt oder sich ein Spieler schuldhaft geweigert hat, sich einer Doping-Kontrolle zu unterziehen. Dies wurde aber bisher nicht gemacht.
Beiden Spielern könnte nun wegen dem Vorfall eine Sperre von 1 Jahr drohen, allerdings will der DFB-Kontrollausschuß erstmal den Ablauf abwarten.
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