Eins vorweg - es ist wieder einmal Länder- Verbands- und Kreisspezifisch.
Es geht um die Regel 4.7 der Hallenregeln des DFB
Zitat4.7 Zuspiel zum Torwart
Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt, ist es diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Berührt der Torhüter den Ball mit der Hand, nachdem er ihn direkt durch Einrollen eines Mitspielers erhalten hat, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen.
Wenn der Torwart den Ball länger als fünf bis sechs Sekunden in den Händen hält, hat der Schiedsrichter dies als unsportliche Verzögerung zu betrachten und durch einen indirekten Freistoß zu ahnden. Ein indirekter Freistoß ist auch dann zu verhängen, wenn der Torwart den Ball länger als fünf bis sechs Sekunden mit dem Fuß führt, aber noch berechtigt ist, den Ball in die Hand zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Torwart den Ball zunächst außerhalb des Strafraums mit dem Fuß angenommen hat.
Soweit so gut.
Nun muss man den erstmal in die Regeln des Kreises, Landes, Verbandes und überfeordneten Verbandes nachschauen, ob man da diesen Schwachsinn außer Kraft gesetzt hat.
Für Berlin wird das beispielsweise richtig lustig.
Frage: Hat jemand schonmal so einen Mist gepfiffen?