Verlängerter Arm des TW

  • Wenn ein Spieler im eigenem Strafraum mit seinem Schienbeinschützer wirft und dadurch den Ball abwehrt, auf das Tor kommt, zählt das ja als verlängerter Arm, ergo Handspiel.


    Wie sieht es jetzt aus, wenn der TW


    a) eine Flasche aus seinem Tor holt und dadurch den ins Tor fliegenden Ball abwehrt, oder
    b) seine Schienbeinschoner nimmt und selbes, wie in A geschildertes tut?


    Bei a) könnte ich noch argumentieren, dass der TW das Spielfeld unerlaubt verlassen hat, bei b) habe ich keine Ahnung, was ist, wenn der Schoner nicht in Richtung eines Gegenspielers fliegt, sondern klar auf den BAll geworfen wird, da dies ja eig. als verlängerter Arm gilt und der TW ja Hand nehmen darf... Ergo weiterspielen,aber macht das Sinn?

  • Hallo.


    In beiden Fällen bedient er sich aber eines unerlaubten Hilfsmittels, was so in den Regeln nicht vorgesehen ist. Und dadurch daß er dies tut, begeht er aus meiner Sicht eine Unsportlichkeit. Ebenso, wenn er statt der Flasche oder dem Schützer z. B. eine Schirmmütze, die er aufhat, abnehmen und werfen würde.


    Da ändert auch der Sachverhalt nichts daran, daß er eigentlich den Ball spielen darf. Also wäre es für mich indirekter FS und Gelb.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Man sagt zwar: " Den hätte ich mit der Mütze gefangen ", aber das bedeutet gleichzeitig eine Unsportlichkeit, was mit einem idF und Gelb quittiert werden muß.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Wenn der TW durch die Unsportlichkeit ein Tor verhindert, ist das idF + :rote_karte:
    "Notbremse" ist jedes Vergehen, das mit Frei- oder Strafstoß geahndet wird, also auch eine solche Unsportlichkeit!

  • Kann er aber nicht. Der Torwart kann nicht ein Tor verhindern, da er ja in seinem Strafraum den Ball in die Hand nehmen darf. Es ist aber eine Unsportlichkeit, daher indirekter FS und :gelbe_karte:.

  • Natürlich kann er. Es ist ja keine normalerweise erlaubte Handlung (wie beim unerlaubtes Handspiel beim Aufnehmen eines Rückpasses), sondern eine Unsportlichkeit, die für jeden Spieler überall auf dem Feld verboten ist! Also :rote_karte:

  • Ich gebe Daniel recht.
    Und zu deinem Beispiel: Was passiert denn, wenn der TW einen Ball, dem ihm ein Mitspieler zugespielt hat, nicht trifft, der Ball aufs leere Tor zu rollt, der TW aber nach hinten sprintet und den Ball doch noch mit den Händen erreichen kann?
    Dann hat er ein Tor verhindert, bekommt aber kein:rote_karte:

  • gelb + indir FS. denke ich das stimmt!


    Der TW darf den Ball ja "mit der Hand" spielen. Allerdings ist die Verlängerung der selben verboten ---> Unsportlichkeit.

  • Also, grundsätzlich hat Jack mit seiner Aussage Recht. Es ist ein Vergehen, das mit Freistoß zu ahnden ist und daher ist der Feldverweis möglich.


    Nur gebe ich folgende Punkte zu bedenken: Es geht aus der Schilderung nicht heraus, ob noch ein Spieler eingreifen könnte bzw. wo der TW den Ball genau trifft. Denn nur wenn es aus Sicht es SR wirklich eine eindeutige Torchance ist, ist auch der Feldverweis gerechtfertigt. Wobei dieser Fall insgesamt äußerst theoretisch ist.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Aber wie kann ein TW mit einem Handspiel in seinem Strafraum eine Torchance verhindern, was zur :rote_akrte: führt? :gelbe_karte: wegen Unsportlichkeit ist klar, aber niemals :rote_karte: wegen Handspiel in seinem Strafraum.

  • Es ist aber eine Unsportlichkeit, die einen Freistoß nach sich zieht:


    Regel 12, feldverweiswürdige Vergehen (S. 82 Regelheft Saison 2008/2009)
    - Vereiteln einer offensichtlichen Torchance für einen auf sein Tor zulaufenden
    Gegenspieler durch ein Vergehen, das mit Freistoß oder Strafstoß zu ahnden ist


    Also FaD wegen der Unsportlichkeit, nicht wegen Handspiels.

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    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ich denke das interpretierst Du falsch.


    Ein von Dir beschriebenes Vergehen setzt einen direkten Freistoß voraus - ergo im Strafraum einen Strafstoß.


    Da es aber für das Vergehen lediglich einen indirekten Freistoß geben kann - folglich im Strafraum auch keinen Strafstoß - hat Daniel völlig Recht.


    Einzig mögliche Entscheidung


    :gelbe_karte: ind. FS.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Na da nenn mir mal ein Beispiel ......

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  • Chaotix, der von mir zitierte Text ist der Originaltext im Regelheft. Und da steht lediglich Freistoß.


    Und als Beispiel: Der Verteidiger hindert durch einen Scherenschlag unmittelbar am Mann, daß der frei stehende Stürmer den Ball im Fünfmeterraum nicht einköpfen kann. Hierbei trifft er ihn jedoch nicht.

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  • Zitat von chaotix;85879

    Na da nenn mir mal ein Beispiel ......


    Wir bekamen so gegen Ende des letzten Sommers ein Rundschreiben, indem wir informiert wurden das folgende Situation mit "Rot + indir FS bestraft wird"


    Zitat

    Ein Verteidigender Spieler klärt den Ball mittels Fallrückzieher unmittelbar vor dem eigenen Tor während ein Spieler der angreifenden Mannschaft in Spielnähe steht


    Demnach ist auch indir+Rot möglich.
    trotzdem glaube ich, dass ich den TW nach diesem "handspiel" Vergehen NICHT des Feldes verweisen kann.

  • Zitat von jambala;85873

    Es ist aber eine Unsportlichkeit, die einen Freistoß nach sich zieht:


    Regel 12, feldverweiswürdige Vergehen (S. 82 Regelheft Saison 2008/2009)
    - Vereiteln einer offensichtlichen Torchance für einen auf sein Tor zulaufenden
    Gegenspieler durch ein Vergehen, das mit Freistoß oder Strafstoß zu ahnden ist


    Also FaD wegen der Unsportlichkeit, nicht wegen Handspiels.



    Er hält ja keinen Gegner unsportlich auf, sondern den Ball..


    Interessant wäre es evtl. noch aus der Regel 12 die Fifa-Anweisung zum Handspiel hinzu zu ziehen..


    "Vehindert ein Spieler durch ein absichtliches Handspiel ein Tor oder eine klare Torchance des gegnerischen Teams, wird er des Feldes verwiesen. Grund für diese Strafe ist nicht das absichtliche Handspiel an sich sondern die Tatsache, dass durch eine unerlaubte und unfaire Aktion ein Gegentor verhindert wurde."


    Nun kann man dem Torwart zwar kein Handspiel unterstellen, aber in dieser Situation sehr wohl eine unfaire Aktion.


    Ich würde also sogar :rote_karte: und Strafstoß geben!!

  • Die Regel spricht nur von der Vereitelung einer klaren Torchance.
    Wie diese vereitelt wird, ob jetzt durch Handspiel, Foulspiel oder eine andere, nicht regelkonforme Spielweise (wie eben einem Wurf) ist zweitrangig, für den Feldverweis ist maßgebend, ob dieses Vergehen mit einem Freistoß oder Strafstoß zu ahnden ist.
    Aber es handelt sich nicht um ein Vergehen, das explizit mit direktem Freistoß zu ahnden wäre. Daher wäre der Strafstoß nciht korrekt, der FaD, wenn ich der Auffassung einer Torverhinderung bin, hingegen schon.

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  • Ich gehe ganz klar mir der Argumentation :gelbe_karte: mit. Denn ein Torwart kann in seinem Strafraum kein Tor unsportlich verhindern und dafür die :rote_karte: erhalten.

  • Gut, Gegenbeispiel:
    Stürmer läuft alleine aufs Tor, hat nur noch den TW vor sich. Der Stürmer legt sich den Ball vor, ist schon fast auf Höhe des TW im Strafraum. Dieser merkt, daß der Stürmer zu schnell für ihn ist und stellt sich mit ausgestreckten Armen in den Laufweg des Stürmers, so daß dieser zum Ausweichen oder Abbremsen gezwungen wird, es kommt aber nicht zum Körperkontakt. Hierdurch ist der Stürmer aber nicht mehr in der Lage, den Ball, den er ohne diese Behinderung erreicht hätte, noch zu spielen. Erst, nachdem er sicher ist, daß der Stürmer langsam wird, bemüht er sich um den Ball.

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