Wenn ein Spieler im eigenem Strafraum mit seinem Schienbeinschützer wirft und dadurch den Ball abwehrt, auf das Tor kommt, zählt das ja als verlängerter Arm, ergo Handspiel.
Wie sieht es jetzt aus, wenn der TW
a) eine Flasche aus seinem Tor holt und dadurch den ins Tor fliegenden Ball abwehrt, oder
b) seine Schienbeinschoner nimmt und selbes, wie in A geschildertes tut?
Bei a) könnte ich noch argumentieren, dass der TW das Spielfeld unerlaubt verlassen hat, bei b) habe ich keine Ahnung, was ist, wenn der Schoner nicht in Richtung eines Gegenspielers fliegt, sondern klar auf den BAll geworfen wird, da dies ja eig. als verlängerter Arm gilt und der TW ja Hand nehmen darf... Ergo weiterspielen,aber macht das Sinn?