Zweitbundesligist Erzgebirge Aue hat beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Einspruch gegen die Wertung des Zweitliga-Spiels beim SC Freiburg am gestrigen Sonntag eingelegt, das der SC Freiburg mit 5:4 für sich entschieden hatte.
Aue begründet seinen Einspruch damit, dass Schiedsrichter Felix Brych (München) nach einem angeblichen Foulspiel an einem Auer Spieler weiterspielen gelassen habe, obwohl Auer Spieler in dieser Situation einen Pfiff des Unparteiischen gehört haben wollen. Kurz darauf erzielten die Freiburger den Treffer zum zwischenzeitlichen 3:2.