Vor dem Spiel Tätlichkeit - im Spiel beim kleinsten Anlass rot?

  • Zitat von Udo;72919

    Jeder vernüftige Trainer würde den Spieler, der im Kabinengang tätlich wurde, nicht mehr spielen lassen. Würde der bei mir auflaufen, und holt nur zu tief Luft, oder Pubst, sieht er Rot. :D


    Ich greife noch einmal dieses Thema auf:
    Grundsätzlich halte ich es für verständlich (ähnlich, wie es begrüßen würde, dass man schon vorher irgendwie eingreifen könnte). Aber wie begründet man eine solche Entscheidung? Wodurch will man eine rote Karte rechtfertigen? Gibt er eine klare Vorlage - sicher rot! Aber bei einem kleinen Reklamieren sofort rot? Oder bei einem kleinen Foulspiel?
    Wenn man da dann überlegt, dass man gleiches gleich ahnden soll, die Kontinuität also wahren soll sowie die Verhältnisse wahren soll wie soll das im Spiel möglich sein, ohne sofort nur rot ziehen zu müssen?

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Wenn man in der Situation wäre, dann wäre einem (glaube ich) bei diesem speziellen Spieler die Verhältnismäßigkeit egal...
    Würde ich zumindest jetzt spontan zu sagen...

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Ich bin der Meinung (und das kläre ich bei der nächsten Pflichtbelehrung), daß dieser Spieler, ohne :rote_karte: zu zeigen, vom Spiel ausgeschlossen wird und im SB nur vermerkt wird. Natürlich ziehe ich, wie bei uns vorgeschrieben, den Paß ein und schicke ihn an die SK.

  • Der Spieler darf nicht an diesem Spiel teilnehmen, wenn der SR dieses Vergehen mitbekommt. Es reicht eine Meldung im SB ohne Zeigen der roten Karte. Das Team des fehlbaren Spielers darf dennoch zu 11t auflaufen; AW- Kontingent wird auch nicht berührt.

  • Auf welcher Grundlage willst Du dem Spieler die Teilnahme am Spiel verbieten?


    Der Spieler hat einen gültigen Spielerpass!
    Es gab ein Vorkommnis, das Du nicht mit einer persönlichen Strafe ahnden kannst, da Du noch keine Strafgewalt über diesen Spieler hattest.


    Von daher würd ich beide Hände davon lassen, dem Spieler die Teilnahme am Spiel zu untersagen. Und ebenso beide Hände von seinem Pass lassen!


    LeGue: Auf welcher Grundlage würdest Du so vorgehen???!!!

  • Zitat von LeGue;73352

    Der Spieler darf nicht an diesem Spiel teilnehmen, wenn der SR dieses Vergehen mitbekommt. Es reicht eine Meldung im SB ohne Zeigen der roten Karte. Das Team des fehlbaren Spielers darf dennoch zu 11t auflaufen; AW- Kontingent wird auch nicht berührt.


    Du römischer Nachtschwärmer :D, das ist so wohl nicht ganz richtig ...


    Die Strafgewalt des SR beginnt mit dem Betreten des Spielfeldes, vorher kannst Du keinen Spieler von der Teilnahme vom Spiel ausschliessen. Allerdings kannst Du natürlich einen Meldung machen, wenn es vor dem Spiel (z.B. bei der Passkontrolle oder im Kabinentrakt) schon zu irgendwelchen groben Unsportlichkeiten etc. kommt. Und dann ist es ja am elegantesten, wenn man den entsprechenden Trainer/Betreuer vor dem Betreten des Platzes noch über die drohende Meldung informiert. Der wird sich dann schon genau überlegen, ob er den Spieler noch einsetzt oder nicht ....

  • Ich ziehe meinen Einspruch hiermit zurück; sorry!


    Da gibt es sogar eine Regelfrage meine ich zu... Meldung im SB ja, Teilnahme am Spiel auch ja. Zum Glück hatte ich das noch nicht ;-))

  • Naja, aber wir dürfen uns ja wehren, denn das Spiel hat ja noch nicht begonnen...:D

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Solange man nicht auf dem Spielfeld steht, kann man keine rote Karte ziehen. Selbst nicht möglich wenn man eine Gesichtskontrolle auf dem Feld im Jugendbereich macht. Sondern erst, wenn das Aufstellen zum Spielbeginn erfolgt ist und dann eine Tätlichkeit erfolgt ist. Meines Erachtens ist dann auch der Ort des SR entscheidend und nicht der des Spielers. Auch finde ich es falsch dem Spieler dann bei einer Kleinigkeit eine rote Karte zu zeigen. Einfach die Meldung schreiben, dann wird er schon die entsprechende Strafe für den Vorfall vor dem Spiel erhalten. Schließlich soll man doch objektiv, gerecht und neutral in ein Spiel gehen und diese Grundsätze wären sonst verletzt.

  • Also wir hatten über die Strafgewalt vor kurzem eine Schulung und dort haben wir folgendes gelernt, bzw. erneuert (kann natürlich Verbandsspezifisch sein):


    Sobald wir aufs Spiel laufen, darf man eine :rote_karte: geben, wenn ein Spieler VORHER (also Kabine, oder wenn man sich noch nicht einmal umgezogen hat) eine Tätlichkeit, Beleidigung o.ä. begeht, gibts nur ne Meldung in den SB und der Spieler darf spielen und der Pass bleibt da, wo er ist!

  • Achtung! Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Frage nicht war:
    "Darf ein Spieler, der vor Spielbeginn eine Tätlichkeit begeht, noch mitspielen?" - die Frage hierauf ist unzweifelhaft festgelegt: Die Strafgewalt beginnt mit dem Betreten des Feldes zur Spielaufnahme. Alles was vorher ist, ist nur für eine Meldung möglich, aber niemals für einen Spielausschluss!


    Hier ist die Frage eindeutig:

    Zitat

    Grundsätzlich halte ich es für verständlich (ähnlich, wie es begrüßen würde, dass man schon vorher irgendwie eingreifen könnte). Aber wie begründet man eine solche Entscheidung? Wodurch will man eine rote Karte rechtfertigen? Gibt er eine klare Vorlage - sicher rot! Aber bei einem kleinen Reklamieren sofort rot? Oder bei einem kleinen Foulspiel?

    Zitat

    Wenn man da dann überlegt, dass man gleiches gleich ahnden soll, die Kontinuität also wahren soll sowie die Verhältnisse wahren soll wie soll das im Spiel möglich sein, ohne sofort nur rot ziehen zu müssen?

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Ich mache mir MEINE Spielleitung nicht dadurch kaputt, dass ich wegen so eines Idioten die Regeln missachte. Für ein harmloses Foul o.ä. schicke ich auch so einen nicht vom Platz - das fällt dann ja (mindestens bei allen Zuschauern, Spielern, Beobachtern usw., die die Vorgeschichte nicht kennen) negativ auf mich zurück.
    Meine Regelauslegung gegenüber diesem Spieler wird allerdings deutlich schärfer sein. D.h. es gibt in Zweifelsfällen eher die härtere Strafe, bei jedem Widerwort sofort :gelbe_karte: usw.
    Wenn irgendwie die Möglichkeit besteht (und davon ist auszugehen, da zwischen dem Vorfall und dem Anstoß ja noch etwas Zeit liegen muss), mache ich den Trainer aber vor dem Spiel darauf aufmerksam - dann wird ein vernünftiger Trainer schon vor mir entsprechend handeln. ;)

  • Wie wäre es denn mit dieser Lösung des Problems:


    Der SR weigert sich wegen Befangenheit dem Spieler gegenüber, das Spiel anzupfeifen. Es fällt aus. Der SR schreibt einen Bericht. Es kommt zu einer Anhörung, warum das Spiel ausgefallen ist.


    Ich stelle mir das so vor: Wenn das, was der Spieler mir als SR da antut, so über die Stränge schlägt (mich vielleicht sogar tritt oder als Arschloch beschimpft), dann hat das nichts mehr mit dem Sport zu tun, den ich ausüben will. Der Sport hat da ja noch nichtmal richtig angefangen. Ich wäre doch auf dem Platz nur noch in der Lage, darauf zu achten, was dieser Spieler macht, um ihm dann vielleicht irgendwann eine Karte geben zu können. Und wenn ich das tue? Was macht der Spieler dann? Schlägt er mich auch auf dem Feld, wenn er es doch vorher schon in der Kanbine getan hat?


    Es tut mir Leid, aber das muss ich mir nicht antun. Ich packe meine Sachen und gehe nach Hause. Den Rest soll das Gericht entscheiden.


    Apropos: Bei solchen Sachen kann man immer auch überlegen, ob man privat- oder strafrechtlich vorgehen kann. Wozu hab ich denn einen Polizisten in meinem Gespann? ;)


    -ae-

    "Denn wir schwören Stein und Bein - auf die Elf vom Niederrhein."

  • Ja, so wie von ae beschrieben würde ich es in gewissen Situationen dann wohl auch händeln, ansonsten muß man halt wohl oder übel neutral versuchen zu bleiben, ist dann aber wohl leichter gesagt als getan...

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Zitat von -ae-;73483


    Ich stelle mir das so vor: Wenn das, was der Spieler mir als SR da antut, so über die Stränge schlägt (mich vielleicht sogar tritt oder als Arschloch beschimpft), dann hat das nichts mehr mit dem Sport zu tun, den ich ausüben will.


    Da sprichst Du aber von etwas anderem als wir.
    Wenn ein Spieler MICH tätlich angreift, findet das Spiel definitiv nicht mehr mit diesem Spieler statt. Je nach Schwere der Attacke vielleicht noch ohne ihn, wenn auch die eigene Mannschaft sich auf meine Seite stellt. Bei heftigeren Attacken ist eine Strafanzeige aber in dem Fall sicher auch vorstellbar.


    Wir redeten aber vom Fall, dass ein Spieler einen gegnerischen Spieler vor dem Spiel im Kabinengang eine watscht o.ä.!

  • Zitat von -ae-;73483

    Der SR weigert sich wegen Befangenheit dem Spieler gegenüber, das Spiel anzupfeifen. Es fällt aus. Der SR schreibt einen Bericht. Es kommt zu einer Anhörung, warum das Spiel ausgefallen ist.


    Guter Ansatz, beim Angriff auf den SR sicherlich auch praktikabel.
    Aber wenn ein anderer Spieler angegriffen wird, kann man das dann auch durchziehen? Da bin ich mir nicht ganz sicher...


    Zitat

    Apropos: Bei solchen Sachen kann man immer auch überlegen, ob man privat- oder strafrechtlich vorgehen kann. Wozu hab ich denn einen Polizisten in meinem Gespann? ;)


    :D
    Nur deswegen? :)

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Zitat von schwarzerhund;73349

    Ich bin der Meinung (und das kläre ich bei der nächsten Pflichtbelehrung), daß dieser Spieler, ohne :rote_karte: zu zeigen, vom Spiel ausgeschlossen wird und im SB nur vermerkt wird. Natürlich ziehe ich, wie bei uns vorgeschrieben, den Paß ein und schicke ihn an die SK.


    Wenn ein Spieler vor dem Spiel sowas macht ist das absolut nicht ok!!!
    Aber ich habe erst beim Anpfiff die Möglichkeit es zu ahnden laut Regelwerk.
    Es kann ja auch sein das der Spieler gar nicht am Spiel teil nimmt(Verletzung ect.) Aber wenn du einen Spielbericht in der Hand hast und erkennen kannst das der Spieler teilnimmt dann ist das so einen Frage......
    Ich bin auch mal gespannt was unser KSO dazu sagt bzw. wie er sowas handhaben würde. Aber ich glaube mal das es so ist erst ab Anpfiff :rote_karte: und davor bin ich mal gespannt.......
    Zum Glück hatte ich sowas noch nicht!!!

    Demokratie heißt: die Spielregeln einhalten, auch wenn kein Schiedsrichter zusieht!!!:top:

  • Es wurde doch nun schon so oft geschrieben. Ab dem Betreten des Spielfeldes dürfen Disziplinarstrafen ausgesprochen werden. Dies ist aber hier auch nicht das Thema.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D