Ein Jahr Sperre fürs Spucken

  • ja das ist klar, sieht ja auch nicht aus mit Spucke im Gesicht:p, aber Spaß bei Seite, weiß jemand wie da zu verfahren ist?

  • Das Bespucken ist wie ein Wurfvergehen. Da kann der SR natürlich das Spiel abbrechen oder auch das Spiel gemäß Spielunterbrechung fortsetzen.

  • Zitat von Alex.Rösch.B-W;68799

    Ich würde weitermachen! DER bekommt seine :rote_karte: und ich mach weiter, das wär ja noch das -Beste wenn die Mannschaft dann wieder zu 11 spielen darf nächstes Mal!!



    Selbst wenn ich abbreche, geb ich ihm vorher noch :rote_karte: und nehm seinen Pass mit.

  • Tschuldigung, spucken ist doch wohl das letzte. Das Spiel wird abgebrochen, und das Sportgericht wird sicher das Spiel für den Gegner als gewonnen werten. Das da überhaupt jemand weiterspielen will, kann ich nicht verstehen.

  • Sorry, anspucken ins Gesicht kann nur :rote_karte: und Spielabbruch bedeuten. Alle anderen Antworten lasse ich jetzt einfach nicht mehr gelten.


    Spucken aufs Trikot hängt sicherlich vom Spiel und den Umständen ab, allerdings tendiere ich hier auch zu Abbruch.

  • Wie war das, alle Möglichkeiten ausschöpfen.
    Also wenn er dir aufs Trikot spuckt, kann man durchaus weitermachen.
    Ins Gesicht bin ich auf eher für Abbruch.


    Der SR bei Olympia hat ja wohl nicht abgebrochen.

  • Machen wir es doch ganz einfach.


    Wird der Schiedsrichter angespuckt, wobei hier auch der Versuch zählt, ist das Spiel nach Aussprechen des Feldverweises für den schuldigen Spieler abzubrechen.

    Ein Abbruch reicht also auch aus, wenn wir nur am Trikot getroffen wurden oder ein Versuch bestand, uns zu treffen.

  • Meine Meinungen zu dem Thema:
    1. Rote Karte
    2. Spielabbruch
    3. Die Sperre finde ich zu hoch; da es sich bei dem Jugendnationalspieler wahrscheinlich um einen (zukünftigen) Berufssportler handelt, ist er (zu) massiv in seiner Berufsausübung eingeschränkt.
    Als Sebastian Kehl vor einigen Jahren SR Aust umgestossen hat, nahm die SR-Zeitung Stellung zum Thema Tätlichkeiten gegen den SR. Dort wurde in einem Artikel beschrieben, dass Berufssportler auch bei Tätlichkeiten gegen den SR nur so zu bestrafen sind, dass Ihnen Ihre Berufsausübung weiter zu ermöglichen sein muss, wenn das Vergehen nicht so sportwidrig ist, dass ein kompletter Ausschluss aus dem Sporverband bevorstehen würde.

  • Spucken auf den SR ist eine Tätlichkeit gegen den SR und somit ein hinreichender Grund für einen Spielabbruch.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Es kann NICHTS anderes geben, als den Spielabbruch.


    Eventuell sogar noch mit anschließender Strafanzeige wegen Körperverletzung. Ggf. auch Anzeige wegen Verstoß gegen Art. 1 GG "Würde des Menschen".


    Jemand, der einen anderen Schlägt, bespuckt oder anders demütigt hat im Fussballsport nichts zu suchen.

  • ich muss mich der Meinung von Sven anschließen!


    Sicherlich ist das Verhalten, dass der Knabe an den Tag gelegt hat das allerletzte!


    Von mir aus soll die Fifa ihn für alle Länderspiele seines Landes für die Dauer von xx-Jahren sperren.


    Das sie ihn für ein Jahr für sämtliche Spiele - also auch für den Ligabetrieb in England sperren kann stelle ich in Abrede. Das käme einer Geldstrafe in Höhe von ca. 1 Million Euro gleich - soviel soll er angeblich verdienen.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Ja, das ist schon ein harter Eingriff in die Berufsausrüstung des jungen Spielers. Allerdings hat er natürlich sich das selbst zuzuschreiben. Aber ein 1 Jahr komplette Sperre ist schon heftig. Denke hier wäre eine Strafe für die Nationalmannschaft verbunden mit einer Geldstrafe angemessen gewesen.


    Zum Thema Spucken auf Schiedsrichter:
    Hier kann es nur den Spielabbruch geben, egal wo oder ob der SR überhaupt getroffen wird. Da macht man es sich doch nur selbst schwer. Ich habe jetzt erst wieder Urteile gelesen wo der Spieler nach FaD ein viertel bis halbes Jahr gesperrt wird nach Tätlichkeit auf den SR, aber das Spiel nicht abgebrochen wurde. Das kann es doch nicht sein.

  • Wenn jemand vorm ordentlichen Gericht zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, ist dies auch ein massiver Eingriff ins Berufsleben.
    Auch eine Sperre nur für den entsprechenden Wettbewerb ist kein geeignetes Mittel um Nachahmungstätern von solchen Sachen abzuhalten. Dies sehen die Sportgerichte ähnlich, siehe zuletzt Grafite.
    Auf ein konkretes Strafmaß will ich mich jetzt gar nicht festlegen, allerdings könnte ich mir eine Strafe von x Monaten + eine Bewährungsstrafe ausgesetzt auf 2 Jahre gut vorstellen. Zusätzlich noch eine Auflage (Jugendtrainer, Sr-Lehrgang, etc.) Mit dem Mittel der Bewährung wird aus meiner Sicht eh zu wenig gearbeitet.

  • Also die Diskussion um Spielabbruch ist ja berechtigt, habe heute mit meinem Lehrwart gesprochen und der meint, in jdem Fall Spielabbruch, egal ob Gesicht oder sonst wo, da die Autorität aufs Letzte untergraben wurde.