- kann sein das wir das Thema schonmal hatten, aber ich finde es nicht wieder.......
Folgende Frage - vor allem an die Berliner Kollegen.
Manschaft A - gemeldete Vereinsfarben Blau-Weiß-Blau
tritt bei Mannschaft B an.
Die Vereinsfarben von Mannschaft B sind schwarz-schwarz-gelb.
Nun geht der SR in die Kabine der Gäste, und ihm klappt die Kinnlade runter!
Da ziehen die Spieler gerade schwarze Stutzen, schwarze Hosen und gelbe Trikots an. Auf die Frage warum sie nicht in ihren Vereinsfarben spielen wie sie gemeldet worden sind, kam die Antwort: "Keine Lust"
Nun sagt die Spielordnung des Berliner Fussball Verband:
§ 10 Spielkleidung
1. Bei allen Spielen haben die Spieler einer Mannschaft einheitlich die von ihrem Verein gemeldete Spielkleidung zu tragen. Der Torwart muss eine Sportkleidung tragen, die ihn in der Farbe von den anderen Spielern und vom
Schiedsrichter unterscheiden. Spielt eine Mannschaft mit schwarzer
Spielkleidung, so hat diese drei neutrale SR–Hemden bei Heim- und
Auswärtsspielen bereitzuhalten.
2. Ist die Spielkleidung beider Mannschaften gleich oder ähnlich, so
muss die Mannschaft des Platzvereins für unterschiedliche Spielkleidung Sorge
tragen.
Findet das Spiel auf neutralem Platz statt, so entscheidet die spielleitende
Stelle, welche Mannschaft die Spielkleidung zu wechseln hat (in der
Regel die erstgenannte Mannschaft).
Der SR also zur Heimmannschaft - und über die Umstände informiert. Die wollten dann einen anderen Satz Trikots anziehen. Der SR sieht jedoch in der Kabine einen Satz pinkfarbene Leibchen - na die sahen vielleicht Scheiße aus.
Nach Rücksprache mit dem Trainer der Heimmannschaft, zogen die also ihre normalen Trikots an - und gaben dem SR die Leibchen.
Beim Formieren an der Mittellinie, nach Kontrolle der Schienbeinschützer, Kontrolle auf Schmuck - öffnete der SR dann die Plastiktüte - und gab den ersten Spielern der Gastmannschaft ein häßliches pinkfarbenes Leibchen!
Mit einen Lächeln auf den Lippen sagte der SR: " Na Ihr seht ja chick aus - wie Mädchen.... "
Das 3. Leibchen noch garnicht verteilt - da kam der Trainer der Gäste wutentbrannt angerannt: "Das kommt ja garnicht in Frage, der Heimverein hat seine Spielkleidung zu wechseln!"
Als man ihm dann den Wortlaut des §10 Abs. 2 zur Kenntnis gab - der Heimverein hat für unterschiedliche Spielkleidung Sorge zu tragen, und das sie das durch das zur Verfügung stellen ja getan hätten. Es stünde ja nirgends geschrieben, dass der Heimverein die dann auch anziehen müsse........
klappte diesmal seine Kinnlade runter.
.....Zeter und Mordio - er würde sich beim Verband beschweren und spiele nur unter Protest.
Nun denn, mal sehen was daraus wird - zwar haben die rosa Schweinchen gewonnen - aber unter Besondere Vorkommnisse steht auf dem Spielberichtsbogen:
Entgegen §10 Abs 1 der Spielordnung erschien die Mannschaft des 1.FC xxxx nicht in der von ihnen gemeldeten Spielkleidung, sondern in den Farben des Heimvereins...
Nun zur eigentlichen Frage.
Der Satz: Der Heimverein hat für unterschiedliche Spielkleidung Sorge zu tragen läßt ja wieder mal reichlich Raum für Interprätationen.
Während der eine sagt, dass heißt die müssen wechseln - bin ich, wie der SR der Meinung, es reicht wenn der Heimverein diese bereit stellen.
für etwas Sorge zu tragen ist doch nicht gleichbedeutend damit, dass man es auch selber umsetzen muss.
Als Halter eine PKW's habe ich dafür Sorge zu tragen, dass mein Fahrzeug verkehrssicher ist - ich muss es aber doch nicht selber reparieren.
Ich habe dafür Sorge zu tragen, dass die Kiste TÜV hat - muss doch aber nicht selber hinfahren.
Wikipedia: In der eher der Schriftsprache zuzurechnenden Wendung für etwas Sorge tragen lässt sich die Sorge in einer dritten Bedeutung als das willentliche Herbeiführen eines angestrebten Zielzustands auffassen und entspricht dem allgemeinsprachlichen dafür sorgen, dass ... bzw. dem eher umgangssprachlichen sich darum kümmern, dass ...
Wie seht Ihr hier Interprätationsspielraum?