quizzo...

  • Letztendlich zählt aber nur das Regelheft und hier ist es eindeutig geklärt, sodass eine Abweichung eigentlich nicht möglich sein sollte.


    Zeigt der Schiedsrichter-Assistent eine Tätlichkeit an und wird das Zeichen nicht
    sofort gesehen,
    wird das Spiel nach einer Unterbrechung zwecks Disziplinarmaßnahme
    gemäß Spielregeln wieder aufgenommen (Freistoß, Strafstoß usw.).
    Wenn das Spiel bereits fortgesetzt war, kann der Schiedsrichter immer noch
    eine persönliche Strafe aussprechen, aber den Verstoß nicht mehr mit einem
    Freistoß oder Strafstoß ahnden.
    (S.56 unter "Verwendung der Fahne und Zusammenarbeit")

  • Regel 12 – Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen


    Zeigt der Schiedsrichter-Assistent eine Tätlichkeit an und wird das Zeichen erst gesehen, wenn das Spiel schon wieder fortgesetzt ist, kann der Schiedsrichter immer noch eine persönliche Strafe aussprechen, aber den Verstoß nicht mehr mit einem Freistoß oder Strafstoß ahnden.


    Diese Änderung erinnert uns an den 9. Juli 2006 - dem WM-Endspiel in Deutschland.
    Erst nachdem das Spiel bereits fortgesetzt wurde, sah der SR das Fahnezeichen des
    SRA, unterbrach das Spiel und verwies Zidane für seinen Kopfstoß des Feldes.
    Nach unserer bisherigen Auslegung wäre hier keine persönliche Strafe mehr möglich
    gewesen. Dies wurde nun geändert: Der SRA muss nun vor der Spielfortsetzung bereits
    die Fahne gehoben haben, um einen Tätlichkeit anzuzeigen.



    Quelle: http://www.flvw-k34.de/fileadm…tung-Regelaenderungen.pdf


    auf Seite 5


    Es kann sich also nur um eine Rote Karte wegen einer Tätlichkeit handeln.


    Also bei ner Beleidigung darf man dem Spieler die Rote Karte nicht nachträglich noch zeigen.

    "Ich entscheide über die wichtigen Dinge und meine Frau über die unwichtigen.:cool:
    Was aber wichtig bzw. unwichtig ist, entscheidet meine Frau.":p


    Zitat: Uwe Seeler

  • @ Pfeifekopp:


    Haben wir dich immer noch nicht überreden können???

    "Ich entscheide über die wichtigen Dinge und meine Frau über die unwichtigen.:cool:
    Was aber wichtig bzw. unwichtig ist, entscheidet meine Frau.":p


    Zitat: Uwe Seeler

  • Zitat von Arbiter;33758

    Wenn das Spiel bereits fortgesetzt war, kann der Schiedsrichter immer noch
    eine persönliche Strafe aussprechen, aber den Verstoß nicht mehr mit einem Freistoß oder Strafstoß ahnden.


    Wieso überzeugen. In dem Text steht doch ebenfalls, dass es um eine persönliche Strafe geht und nicht um eine rote Karte. :top:

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Na na ... Ganz so einfach sich Halbsätze aus dem Zusammenhang reissen und dann ohne die Bezüge zu zitieren funktioniert nicht!


    Das wenn bezieht sich ziemlich eindeutig auf den Hauptsatz, der davor steht.


    Also meint die persönliche Strafe hier im Zuge einer Tätlichkeit!

  • Ich stimme Pfeifekopp zu, die Rede ist von einer persönlichen Strafe, die in Abhängigkeit vom Vergehen, dann eine Verwarnung oder ein Feldverweis sein kann. So wurde dies bis jetzt bei uns auch ausgelegt.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Hier die interessante (und mich bestätigende:)) Stellungnahme des VSL des NfV zum in der SR-Zeitung dargestellten Fall:
    "Erläuterung:
    Die Frage ist interpretierbar, da sie annehmen lässt, dass der Schiedsrichter die Reklamation eines Spielers während einer Spielunterbrechung, erst nach einer durch ihn zugestimmten Freistoßausführung, in der darauf folgenden Spielunterbrechung sanktioniert. Das ist eindeutig nicht zulässig! Nur bei Vergehen während des laufenden Spiels, darf eine persönliche Strafe in der nächsten Spielunterbrechung erfolgen, wenn der Schiedsrichter, unter Beachtung der
    Vorteilbestimmung, auf eine sofortige Unterbrechung verzichtet. Diese Frage ist nicht mit den Bestimmungen eines nicht erkannten Fahnenzeichens des Assistenten, zum Beispiel aufgrund einer Tätlichkeit, vergleichbar. Also, es bleibt bei der bekannten Regelauslegung!"
    Quelle:http://www.nfv-www.de/download…1107%20Regelauslegung.pdf

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Diese Aussage ist für mich ebenfalls zufriedenstellend :)

    "Ich entscheide über die wichtigen Dinge und meine Frau über die unwichtigen.:cool:
    Was aber wichtig bzw. unwichtig ist, entscheidet meine Frau.":p


    Zitat: Uwe Seeler