Unsere ach so tolle Schmuckregel!!!

  • Zitat von Christoph;25217

    ...Dann dürft ihr auch nicht unter die Stutzen gucken, ob sich Schienbeinschoner darunter verbergen?


    Na ja ... Das sieht man doch meistens, oder??

  • Ich denke du hast rechtlich gesehen keine Handhabung dagegen, denn du kannst nicht einfach eine Leibesvisitation ohne Einverständnis durchführen. Aber man sieht doch wirklich ob jemand Schienbeinschoner trägt oder nicht.

  • Zitat von djjayb;25258

    Ich denke du hast rechtlich gesehen keine Handhabung dagegen, denn du kannst nicht einfach eine Leibesvisitation ohne Einverständnis durchführen. Aber man sieht doch wirklich ob jemand Schienbeinschoner trägt oder nicht.


    Nicht unbedingt! In meiner Aktivenkarriere +hust+ hatte ich auch mal welche, die man kaum wahrgenommen hat!

  • Hallo.
    Nein, falsch, habe ich die Vermutung, daß er keine Schützer trägt, darf er wegen unvollständiger Ausrüstung am Spiel nicht teilnehmen. Daher muß der Spieler der Aufforderung nachkommen. Tut er dies nicht, bleibt er solange vom Spiel ausgeschlossen, bis er mir durch Zeigen der Schützer an seinen Beinen bewiesen hat, daß er sie wirklich trägt. Ich habe aber keine Berechtigung, ihn per körperlichen Kontakt zu kontrollieren.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Zitat von BFC_Dynamo_Kevin;25260

    Nicht unbedingt! In meiner Aktivenkarriere +hust+ hatte ich auch mal welche, die man kaum wahrgenommen hat!


    Wieso, hast du dir Biskuit-Stäbchen in die Stutzen gesteckt ?? :D:D

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Ich hatte mal meine Schoner vergessen und mir Zeitungen rein gesteckt!


    Gut das keiner kontrolliert hat!:rolleyes:

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Wie definiert man denn einen Schienbeinschoner? Manche tragen ja Größe XXS. Andere haben schon andere Dinge darin gehabt, wo zieht man also die Grenze.

  • Hallo.
    Diese Diskussion hatten wir schon mal und ein richtiger Konsenz ist da nicht rausgekommen, wenn ich mich richtig erinnere.
    Schienbeinschützer sollten der Länge des Schienbeins angepasst sein, so daß sie dieses möglichst großflächig abdecken und somit einen Tritt gegen selbiges gut verteilen können. Nun gibt es aber einige Spieler, die entweder zu knickig sind, die knapp 10,- €, für die man schon brauchbare bekommt, zu investieren und daher ihre Jugendschützer weiter benutzen. Daneben gibt es aber auch welche, die der Meinung sind, daß sie mit ausreichend großen Schützern in der Beweglichkeit eingeschränkt sind, weshalb sie eigentlich viel zu kleine tragen. Was in meinen Augen Schwachsinn ist, wenn der Schützer richtig sitzt, ist das Gelenk (sowohl Knie als auch Knöchel) in keinster Weise in der Beweglichkeit eingeschränkt und mit der Wahl der richtigen Beferstigung am Schützer wird auch die Muskulatur nicht behindert.
    Wichtig ist aus rein regeltechnischer Sicht, daß es sich um einen aus einem geeigneten Material gefertigten Schützer handelt (dieses gibt die Regel 4 vor: müssen aus einem geeigneten Material bestehen (Gummi, Plastik oder ähnlichenSubstanzen), müssen einen angemessenen Schutz vor Verletzungen bieten., ergo: Pappe / Papier gehören nicht dazu), der weder für den Spieler noch für den Gegenspieler eine Gefahr darstellt. Hier könnte man natürlich wieder einschreiten und sagen, daß aus meiner Sicht als SR ein nicht ausreichender Schutz gegeben ist, da die Größe nicht stimmt. Hier greift aber aus meiner Sicht wiederum der Punkt Selbstgefährdung. Diese ist nun eindeutig auf den speziellen Spieler anzuwenden und die Selbstgefährdung ist nicht so gravierend, daß somit ein Gegenspieler in seinem Einsatz gegen diesen Spieler behindert würde (sieht man mal ab von einer Verweigerung des Rechtes, den Gegenspieler gegen das Schienbein zu treten;)).Also kann man außer dem Hinweis auf die potentielle Verletzungsgefahr nichts weiter unternehmen, wenn der Spieler der Meinung ist, daß die Schützer groß genug sind.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Stoi. Andere Baustelle.
    Der Spieler trägt Schützer, also ist seine Ausrüstung komplett. Nur wegen zu kleiner Größe der Schützer jemanden draußen lassen - Das wäre in etwa, wenn Du einem Spieler auf nassem Rasen das Spielen verbieten willst, weil dieser mit Noppenschuhen spielen will. Er setzt sich einer erhöhten Verletzungsgefahr aus - denn durch das geringe Profil könnte er ja ausrutschen und sich was verrenken.
    Ich wage zu bezweifeln, daß der Verein, der hiervon betroffen ist, keinen Einspruch gegen die Spielwertung einlegen und diese Entscheidung in den sportrechtlichen Instanzen Unterstützung finden wird. Falsches Material oder Gefährdung der Gegenspieler durch abstehende Kanten sind wieder ein anderes Thema.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Zitat von jambala;25262

    Hallo.
    Nein, falsch, habe ich die Vermutung, daß er keine Schützer trägt, darf er wegen unvollständiger Ausrüstung am Spiel nicht teilnehmen. Daher muß der Spieler der Aufforderung nachkommen. Tut er dies nicht, bleibt er solange vom Spiel ausgeschlossen, bis er mir durch Zeigen der Schützer an seinen Beinen bewiesen hat, daß er sie wirklich trägt. Ich habe aber keine Berechtigung, ihn per körperlichen Kontakt zu kontrollieren.


    Jungens! Das mit den Schienbeinschützern war nur ironisch gemeint, weil gesagt wurde, dass wir kein Recht haben, Spielern unter Tapes oder Fingerschützern zu gucken!


    Natürlich haben wir nicht das Recht auf eine Leibesvisitation... und bei Herrenmannschaften kann ich darauf auch sehr gut verzichten!


    Es geht aber darum, dass ich sehr wohl von einem Spieler verlangen kann, mir zu zeigen, was er denn da abgetaped hat! Macht er es nicht, spielt er nicht!

  • Zitat von Christoph;25326

    Es geht aber darum, dass ich sehr wohl von einem Spieler verlangen kann, mir zu zeigen, was er denn da abgetaped hat! Macht er es nicht, spielt er nicht!


    Und was ist mit einem Pflaster? Nehmen wir den dummen Fall an, darunter befindet sich eine Wunde und er hat kein Ersatz dabei, das Orginial klebt nicht mehr.. Schöne Aussichten.


    Ich würde ich auch unter die Tapes schauen, aber der SR-Ausschuß verbietet es uns halt bei Anweisung. Vermutlich deshalb, damit sich die Schiedsrichter nicht mit Endlos-Diskussionen aufhalten. Andererseits wäre eine strikte Anwendung sinnvoller.

  • Hier sollte auch die Unschuldsvermutung gelten!


    Wenn mir der Spieler versichert das er da eine Wunde drunter hat dann glaube ich ihm! Alles andere ist hochgeschaukelt!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zitat von A_Kappi;25106

    Wir haben aktuell einen Einspruch gegen eine Spielwertung bei der Spruchkammer laufen, bei dem der SR-Kamerad genau diesen Sachverhalt des "Runterschickens" nicht beachtet hat.


    Ich halte Euch auf dem laufenden, wie die Geschichte ausgeht.


    Das Urteil ist da. Dem Protest wurde stattgegeben, das Spiel wird wiederholt. Ein Auszug aus der Urteilsbegründung:


    Zitat

    Der Spieler W. war wegen Foulspiel verwarnt. In einer späteren Spielunterbrechung stellte der SR beim Spieler W. einen Ohrschmuck fest. Daraufhin verwarnte er ihn erneut und verwies ihn in der 55 Spielminute mit gelb/rot des Feldes. Bereits ab der 21. Spielminute spielte L. in Unterzahl. In Unterzahl wurde der Ausgleich zum 1:1 erzielt. Bei diesem Spielstand wurde der Spieler W. wegen Ohrschmuck ausgeschlossen.
    Die Regel 4 -Ausrüstung der Spieler- besagt: Stellt der SR fest, dass ein Spieler Schmuck trägt, so muss der Spieler diesen entfernen. Weigert er sich, diesen zu entfernen, oder trägt er ihn erneut, nachdem er aufgefordert wurde, diesen zu entfernen, wird er vom SR verwarnt.
    Da der SR den Spieler nicht aufgefordert hat, den Schmuck abzulegen, handelte er nicht regelkonform. Nach Überzeugung der Kammer hat der so nicht gerechtfertigte Ausschluss des Spielers entscheidenden Einfluss auf das Spielergebnis, das mit 4:1 für A. endete, gehabt und entscheidet auf Neuansetzung des Spieles

  • Dies für alle zur Warnung. Gut finde ich das nicht, aber mich fragt ja keiner. :D

  • Zitat von Udo;27059

    Dies für alle zur Warnung. Gut finde ich das nicht, aber mich fragt ja keiner. :D


    Ich kann diese Entscheidung auch nicht für gut befinden.:flop:

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Ich finde die Entscheidung richtig. In den Regeln ist definiert, wie wir uns bei Schmuck tragenden Spielern zu verhalten haben. Der SR hat hier einen Fehler gemacht, der -nach Meinung des KSG- das Ergebnis beeinflusst hat. Die Wiederholung ist die einzig logische Konsequenz.

  • Da stimme ich zu. Es ist nun mal ein Fehler, der gegen die Regeln verstößt, wodurch eine Mannschaft benachteiligt wurde. Die Vorgehensweise ist mMn vollkommen gerechtfertigt.

  • Da habt ihr mich falsch verstanden. Natürlich ist die Entscheidung richtig, weil es so in den Regeln steht.


    Aber das es da drin steht, das verstehe ich nicht. Wenn ich vor dem Spiel sage, dass kein Schmuck getragen werden soll, was eigentlich unnötig ist, weil es ja in der Regel steht, und der Spieler dann mit Schmuck aufläuft, hat er eigentlich Gelb verdient, und nicht nur die Aufforderung den Schmuck abzunehmen.

  • Tja, manche Regeln kann man nicht verstehen, sondern muss sie eben nehmen wie sie sind.


    Ich bediene mich immer folgender " Erziehungsmaßnahme ":

    Wenn ich einen Spieler mit Schmuck erwische, dann liefert er diesen meist an der Außenlinie an. Ich rufe darauf dem Trainer / Betreuer zu: " Der Spieler zahlt freiwillig 10 EURO ( je nach Spielklasse auch mehr ) in die Mannschaftskasse, damit er es das nächste mal nicht vergisst ! "

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)