Wenn Spieler Memmen sind und Schönwetterfußballer sind:
Urteilstext:
Fall 597: C-Junioren Verband-Spiel JFG H. - SG VFL K. am 09.05.07. Meldung des Schiedsrichters vom 09.05.07.
Urteil:
I. VFL K. wird gemäß § 74 Abs. 1 RVO wegen Verschulden eines Spielabbruches mit einer Geldstrafe in Höhe von € 70,00 belegt. Das Spiel wird gemäß § 74 Abs. 3 RVO i.V.m. § 40 Abs. 1 SpO mit x:0 für VFL K. als verloren gewertet.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt VFL K. Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
III. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
Spielabbruch laut SR-Meldung in der 20. Minute beim Stand von 6:0 für die JFG H. Das Spiel sollte wegen starken Regens unterbrochen werden. Danach konnten laut Stellungnahme die Verantwortlichen der SG Krombach ihre Mannschaft nicht zum Weiterspielen motivieren.