Der Eckstoß und seine Tücken?

  • kostruierte Regelfrage.


    Antworten bitte mit Begründung nach Regelwerk.


    Kurz vor der Eckstoßausführung sprintet der Angreifer von der langen Seite aus in den Strafraum richtung 11m-Punkt um dort den zu erwartenden Eckstoß richtung Tor zu köpfen. Kurz nachdem dieser im Strafraum ist wird er von einem Verteiduger regelwidrig im Strafraum zu Fall gebracht.

    Zum Zeitpunkt des Kontakts ist der Ball noch nicht im Spiel - er wird erst unmittelbar nach dem Kontakt als hoher Ball auf dem 11m Punkt geschlagen.


    Wie ist zu entscheiden?


    (Und Bitte nichts in die Frage hineininterpretieren)

  • Da diese Situation im Regelwerk nicht abgedeckt ist, wäre Weiterspielen die regeltechnisch richtige Entscheidung.


    Alternativ (und in der Praxis üblich) kann der SR aber auch im Nachhinein die Freigabe des Eckstoßes zurücknehmen - was dann de facto eine Wiederholung des Eckstoßes zur Folge hätte.

    Dafür finde ich keine direkte Begründung im Regeltext, am besten passt vielleicht 5.3 "Der Schiedsrichter hat ... die Fortsetzung des Spiels zu überwachen..."

  • Wie wäre es mit einer Verwarnung für den foulenden Abwehrspieler wegen Unsportlichkeit und einem indirekten Freistoß an der sich der Ball befand als der Schiedsrichter pfiff?

  • Das ist eine klassische Regelfrage. Es gibt die Verwarnung und Wiederholung. Begründung:


    - Der Ball war noch nicht im Spiel und bei „jedem anderen Vergehen wird der Eckstoß“ wiederholt.


    - Eine (taktische) Unsportlichkeit kann auch in einer Spielruhe bestraft werden.


    Und das wäre doch eine interessante Regeländerung:


    Vergehen, die noch während einer Spielunterbrechung unmittelbar vor der Ausführung begangen werden, können auch mit Freistoß/Strafstoß bestraft werden. Unmittelbar heißt, dass der Ausführende zur Fortsetzung bereit steht und der Ball vom Schiedsrichter freigegeben ist.


    Dann hätte das Gerangel ein Ende.

  • „Bei jedem anderen Vergehen wird der Eckstoß wiederholt“

    Stimmt, das ist wohl die bessere Begründung.


    Allerdings auch ziemlich unpräzise, was damit genau gemeint ist. Die Vergehen aus Regel 17.2 haben ja bereits eine Spielfortsetzung.

    Bezieht sich der zitierte Satz somit nur auf Vergehen aus 17.1 oder auf alle Vergehen, die es geben kann?

    Und warum genau führt dann nach Wortlaut der Regel ein Vergehen nach der Ausführung des Eckstoßes nicht zur Wiederholung...?


    Andere Frage: Wo ist in der Regelfrage die Unsportlichkeit, die zu einer zwingenden Verwarnung führen muss?

  • Wo ist in der Regelfrage die Unsportlichkeit, die zu einer zwingenden Verwarnung führen muss?

    Genau das ist auch ein Sinn der Regelfrage

    Auch wenn wir jetzt laut regelfrage über Abläufe im Zehntelsekundenbereich sprechen. Entscheidend ist trotzdem der Zeitpunklt der Wahrnehmung.

    Und genau da liegt der Schwerpunkt meiner Frage:
    Wenn ich eine Disziplinarstrafe erteilen möchte kann ich die Spielfortsetzung ja immer unterbinden. Aber ich habe absichtlich die Frage ja so gestellt, das zwart eine Regelwidrikeit (Foulspiel) vorliegt, diese aber nicht zwingend zu einer Disziplinarstrafe führen muss.

  • SixthSCTF Ich kenne jetzt nicht den Wortlaut der originalen Regelfrage. Selbstverständlich muss in einer echten Regelfrage schon eindeutig hervorgehen, ob bei einem Foulspiel eine Unsportlichkeit vorliegt oder nicht. Hier wäre z. B. das Wort absichtlich bzw. unabsichtlich angebracht.


    Rein von der Außendarstellung her würde ich einen ausgeführten Eckstoß auch nur dann unmittelbar zurückpfeifen, wenn ich dann auch einen Karton zeige. Der Pfiff sollte aber auch deutlich früher kommen, bevor der Ball vor dem Tor ist. Gott bewahre, wenn unmittelbar danach ein Tor fällt. Noch später zu pfeifen, um erst die Wirkung abzuwarten, geht m. E. dann erst recht nicht mehr.