Es gibt unnatürliche Handhaltungen, die unabsichtlich sind;
Wenn das so ist.. dann muss die sich aber der Körperbewegung erklären lassen und sind damit nicht strafbar. Wenn meine Hand irgendwie unabsichtlich in eine Position kommt, muss das ja vorher durch die Bewegung meines restlichen Körpers passiert sein.
Regeltext und Auslegung passen da im Graubereich nicht mehr zusammen.
Das ist allerdings noch ein vollkommen anderes Problem und ich denke das IFAB wollte das eher weniger gepfiffen wird.
Also nach dem deutschen Text bin ich da erstmal bei 1a, aber nicht bei 1b. Der Umkehrschluss ist da genaugenommen nicht zulässig.
Vielleicht ist gerade schon etwas zu spät aber für mich kommen 1a und 1b aufs Gleiche raus.
War die Hand eng an Körper? ja, weiterspielen. Nein 3.
Wobei man damit trotzdem ein absichtliches Handspiel begehen könnte. Selbst wenn ich mein Arm direkt um meinen Körper "gewickelt" haben, wenn ich dann mit dem Arm absichtlich an den Ball gehe ist das laut Regeltext ein strafbares Handspiel.