Turnier - Pausierende SR sehen Vergehen

  • Hallo Kollegen,

    heute habe ich beim Blitzturnier des SV Eichede mit Mannschaften vom HSV, St. Pauli, Holstein Kiel und TeBe Berlin gepfiffen. Insgesamt waren wir vier SR, die nun alle eine gespaltene Meinung zu folgender Situation haben:

    Der SR steht mit dem Rücken zu zwei Spielern, einem von St. Pauli und einem vom HSV (also "Derby"). Der eine Spieler spuckt nun seinem Gegenspieler ins Gesicht, der beschwert sich zwar nicht, weil der SR nicht sehen konnte, aber scheint auch nicht begeistert.
    Diese Situation fand nun direkt neben der Seitenlinie statt, wo die Zuschauer standen, unter anderem auch zwei SR, ich auch, die an diesem Turnier beteiligt waren.
    Da der SR das Vergehen nicht gesehen hat und wir keine Assistenten waren, haben wir den Vorfall sofort der Turnierleitung gemeldet, welche auch mit dem Trainer sprechen wollte. Der SR konnte ja keine rote Karte, auch keine nachträgliche aussprechen.
    Dennoch sind wir zwei, die die Situation gesehen haben, der Meinung, dass der Spieler auf Grund unserer Meldung, da wir offizielle SR des Turnieres waren, vom Turnier ausgeschlossen werden kann. Die anderen beiden meinen, dass wir zu der Zeit nur die Rechte normaler Zuschauer besitzen.

    Zudem, aber das ist nebensächlich, meinte ein Kollege, dass es sich ja um ein Freundschaftsturnier handelt und man dort nicht so knallhart durchgreifen muss... Bei Fouls sehe ich es in gewissem Maße noch ein, aber doch nicht beim Spucken?!?!

    Nun also die Frage: Wenn ich als angesetzter Turnier-SR gerade Pause habe und ein Spiel anschaue, dabei ein Vergehen, das eine rote Karte oder Ausschluss erfordert sehe, bin ich dann berechtigt, dies der Turnierleitung zu melden mit entsprechenden Folgen?

    Ich meine: Ja!

    Abgesehen davon bin ich von dem Turnier echt enttäuscht. Das liegt an vielen Faktoren, vor allem an dem, dass wir zwei SR von dem anderen Kollegen, der zehn Jahre länger pfeift als wir (allerdings in tieferen Klassen), so vor allen Leuten gesagt bekommen haben, wir sollten nicht so übertreiben und uns beruhigen => Wir wurden von ihm wie kleine Kinder behandelt... Kritik ja, aber das fand ich unkameradschaftlich, das hat mich enttäuscht. :(

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Ob Schiedsrichter oder Zuschauer, wenn die Tunierleitung so etwas gemeldet bekommt, sollte sie tätig werden, und den Spieler von Tunier ausschließen. Das ist meine Meinung!


    Dem "Kollegen" hätte ich einfach gesagt, dass ich sein Verhalten nicht in Ordnung finde.

  • Der Spieler gehört vom Turnier ausgeschlossen und es muss ein Bericht an den Verband zur weiteren Sperre geschickt werden. Ein weiterer Bericht sollte an den SR-Obmann gehen, damit der Kollege einen Einlauf erhält.
    Wer solche Sachen toleriert und einen Spieler weiterspielen lässt, der bestätigt diesen auch noch in seinem Handeln. Nach dem Motto: Erstens hats der Schiri nicht gesehen und zweitens darf ich das auch noch weiteren Konsequenzen beim Freundschaftsturnier.
    Den Kollegen hätte ich gefragt, wann den ein Ausschluß anfängt: Wenn ein Schiedsrichter angespuckt wird? Wenn ein Schiedsrichter geschlagen wird? Sollte er dann selbst betroffen sein, sollen dann die Kollegen auch nicht eingreifen?!

  • Ich würde es genau so sehen, wie meine Vorredner, der betreffende Spieler gehörte, auf Grund der völlig berechtigten Meldung durch euch, durch die Turnierleitung vom weiteren Turnierverlauf ausgeschlossen.
    Der ältere SR-Kamerad wollte sich sicherlich bloß "aufspielen", weil er meinte, auf Grund seiner längjährigen Tätigkeit mehr Erfahrungen zu haben, vlt. wollte er auch den Platzhirsch spielen oder ist vlt. auch nur schlicht und einfach neidisch auf eure Entwicklung.
    Klärt das am besten mit ihm am nächsten Lehrabend unter wie Erwachsenen und fertig.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Die Eingangsfrage ist doch die:


    Ist die Turnierleitung berechtigt, einen Spieler vom Turnier auszuschließen, wenn seitens des SR´s dieses Vergehen nicht bemerkt bzw. bestraft wurde ?
    Ich denke, die beschriebenen SR-Kollegen sind hier auch nur als "Zuschauer " zu werten. Die Turnierleitung fungiert nicht als Oberschiedsrichter, die einzige Handhabe hat der SR auf dem Platz, wenn er es nicht sieht, kommt der Spieler " leider " ungeschoren davon. Oder gab es in der Turnierausschreibung dafür einen entsprechenden Passus ? Vielleicht sogar landesspezifisch ??


    Zu dem "Kollegen " erspare ich mir weitere Kommentare :flop::rote_karte:


    Edith meldet sich zu Wort:


    In den Turnierbestimmungen des SWFV habe ich folgenden Passus gefunden:


    5. Turnieraufsicht
    a) Eine Turnieraufsicht findet nur noch auf Anordnung des Verbandes statt.
    b) Der Verbandsbeauftragte überwacht die Abwicklung des Turniers und die Beachtung der einschlägigen
    Bestimmungen. Bei Verstößen gegen die Spiel- oder Turnierordnung und Abweichung von Ausschreibungen oder
    Turnierplan ist er zum Einschreiten verpflichtet. Er besitzt jedoch keine Strafgewalt.


    Also wenn selbst der Verbandsbeauftragte keine Strafgewalt hat, dann hat zweifelsohne die Turnierleitung auch keine ! Daher nur eine Meldung möglich !

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Zitat

    Also wenn selbst der Verbandsbeauftragte keine Strafgewalt hat, dann hat zweifelsohne die Turnierleitung auch keine ! Daher nur eine Meldung möglich !


    Als Tunierleitung würde ich ihn vom Tunier ausschliessen. Also spielt er nicht mehr. Ende. Spucken ist ja wohl das allerletzte. Er kann sich dann ja beim Verband beschweren.

  • Hallo.
    Das Vorgehen von Euch, Björn, war soweit korrekt, die schlußendliche Ahndung liegt aber im Ermessen der Turnierleitung. Eine Meldung von Eurer Seite an den Verband würde ich aber dennoch in Erwägung ziehen, vor allem, wenn das Vergehen nicht gebührend verfolgt wurde.


    Ansgar, die Turnierleitung kann sehr wohl über den Ausschluß eines Spielers vom Turnier entscheiden - der Verbandsbeauftragte hingegen nicht, da er nur eine Aufsichtsfunktion inne hat. Die Turnierleitung hingegen übt hier das Hausrecht aus und kann (und sollte eigentlich bei entsprechender glaubhafter Meldung egal von wem) aktiv in das Turniergeschehen eingreifen.


    Gezieltes Spucken mit Besudelung des Gegenspielers ist für mich (und ich denke für die meisten SR) mit das ekelhafteste Vergehen, das man begehen kann, da es grob unsportlich und die bespuckte Person erniedrigend ist. Und ein unverzüglicher Ausschluß sollte hier eigentlich selbstverständlich sein, zumal es sich ja um Freundschaftsspiele handelt. Die Haltung des "erfahrenen" Kollegen kann ich hier nicht verstehen und schließe mich den Vorrednern an.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Einen Sonderbericht an die zuständigen Instanzen und gut ist.


    Erfahrungsgemäß kommt es dann zur Verhandlung. Teilnehmer: der Spieler, Vereinsverantwortliche, der Bespuckte, die Zeugen, also ihr. Dann werden Entscheidungen getroffen und du hast deine Pflicht erfüllt.


    Während des Turniers hast du keine Handhabe.

    Daran sind nur die Schiedsrichter Schuld, da bin ich ganz selbstkritisch.
    (Markus Osthoff)

  • Zitat von Graf Björn;21407


    Nun also die Frage: Wenn ich als angesetzter Turnier-SR gerade Pause habe und ein Spiel anschaue, dabei ein Vergehen, das eine rote Karte oder Ausschluss erfordert sehe, bin ich dann berechtigt, dies der Turnierleitung zu melden mit entsprechenden Folgen?

    Ich meine: Ja!


    Ich meine : Nein!;)


    Die Strafgewalt hat hier eindeutig nur der SR.
    Ob zwei "zuschauende" und somit pausierende SR mit Ihrer Aussage zu einem Ausschluß eines Spielers während des Turniers befugt sind, möchte ich doch arg bezweifeln.


    Fernsehbeweis wird wohl auch nicht erfolgen, oder?:D

  • Aber die Tunierleitung legt doch die Regeln fest. In den Bestimmungen steht doch, dass z. B. nach einer Roten Karte der Spieler vom Tunier ausgeschlossen ist. Und wenn ich als Tunierleitung sage, der spielt nicht mehr, dann ist das so. Er kann sich ja beim Verband beschweren.

  • Zitat von jambala;21434


    Ansgar, die Turnierleitung kann sehr wohl über den Ausschluß eines Spielers vom Turnier entscheiden - Die Turnierleitung hingegen übt hier das Hausrecht aus und kann (und sollte eigentlich bei entsprechender glaubhafter Meldung egal von wem) aktiv in das Turniergeschehen eingreifen.



    Ich kann mich damit nicht richtig anfreunden.
    Bezieht sich das Hausrecht nur auf das Umfeld des Turniers ( z.B. Aussprache eines Hausverbotes bei Beschädigung der Umkleidekabine ? )
    Ich denke, das ausübende Organ ist der SR auf dem Platz. Er alleine besitzt die Strafgewalt.
    Gerne lasse ich mich eines besseren belehren, dann aber bitte mit den entsprechenden Passus bzw. Niederschriften ( Turnierordnung o.ä. ). Ich habe bisher noch nichts gefunden.


    Zitat

    In den Bestimmungen steht doch, dass z. B. nach einer Roten Karte der Spieler vom Tunier ausgeschlossen ist. Und wenn ich als Tunierleitung sage, der spielt nicht mehr, dann ist das so. Er kann sich ja beim Verband beschweren.


    Das sagt da die Turnierspielordnung aus. Der Spieler bekam in deinem Fall ja die ROTE Karte, somit ist er vom Turnier auszuschließen.
    Aber in dem vom Graf Björn geschilderten Fall hat der SR eben KEINE Rote Karte gegeben.
    Somit sind auch der Turnierleitung die Hände gebunden.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Um hier etwas Klarheit zu verschaffen. Die Turnierleitung kann nur bei Roter Karte eingreifen.


    Zitat

    Aber in dem vom Graf Björn geschilderten Fall hat der SR eben KEINE Rote Karte gegeben.
    Somit sind auch der Turnierleitung die Hände gebunden.


    Das einzige was die Turnierleitung in diesem Fall machen kann, ist diese Tatsache zu melden. Es wird dann zum Sportgericht kommen, der die Sache verhandeln wird. Dort könnt ihr dann die Sache schildern. Und es wird sicher zu einer Bestrafung des Spielers kommen (hatte sowas mal als Sportrichter gehabt).

  • Ich weis nicht wie das bei Euch geregelt ist, aber bei uns gibt es bis auf wenige Ausnahmen nur Privatturniere. Turnierleitung ist der Heimverein. Folglich sind sie "Gott".


    Zitat

    Hallenrichtlinien des BFV


    § 14 (2)


    Über Vorkommnisse - ausgenommen alle Entscheidungen des Schiedsrichters während des Spiels - urteilt ein Schiedsgericht aus drei Personen, das auch ganz oder teilweise aus der Turnierleitung gebildet werden kann. Satzung und Ordnungen des BFV bleiben hiervon unberührt.


    Wenn die jemand ausschliessen, dann ist das so. Und wenn die Mannschaft protestiert, dann sage ich denen: Entweder der Spieler oder die komplette Mannschaft ist ausgeschlossen.


    Ich habe mal als Zuschauer in einem Spiel beoachtet, dass ein Spieler seinen Gegner bespuckte (SR sah es nicht). Der Trainer des bespuckten Spielers bekam dies mit und bat mich dies dem Sportgericht anzuzeigen. Aufgrund meiner Meldung wurde der Spieler gesperrt.

  • Hallo.
    Ohne die genaue Turnierordnung zu kennen, ist es schwer eine wirklich fundierte Aussage zu treffen.
    Ich habe jetzt auf die Schnelle nur folgenden Passus aus der Durchführungsbestimmung des SFV (bezüglich Hallenfußball) gefunden:
    c) Der Veranstalter hat eine Turnierleitung und ein Schiedsgericht von drei Personen zu bilden. DieTurnierleitung kann auch als Schiedsgericht fungieren.Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele.
    Somit hat die Turnierleitung auch sportrechtliche Entscheidungsbefugnis für alle Fälle, die mit diesem Turnier zusammenhängen. Ich schaue aber noch mal, ob diese Formulierung auch bei den Feldturnierordnungen zu finden ist, leider sind unsere diversen Ordnungen in der Formulierung oft recht schwammig. Aber Mr. Nice hat ja schon einen ähnlichen Passus aus Bayern, daher denke ich, daß dieser Passus auch bei uns im Saarland zu finden ist und dieser auch in den Standardausführungen für die Feldturniere zutrifft.
    Wie von Mr. Nice geschrieben, hat die Turnierleitung also sehr wohl die Befugnis, grob unsportliches Verhalten eines Teilnehmers, auch wenn es nicht durch einen amtierenden SR geahndet wird, abzuhandeln und eine Sperre / einen Ausschluß zu entscheiden.
    @ Collina: Sehe ich als unbeteiligter Zuschauer eine Tätlichkeit oder grobe Unsportlichkeit, die einen Feldverweis zu Folg hätte, kann ich diese sehr wohl dem Verband oder der Turnierleitung mitteilen - ob diese dort nun weiterverfolgt wird, sei dahingestellt. Es ging in Björns Feststellung nur um den Fakt, ob er diesen Vorfall melden kann oder nicht. An der Meldung als solcher kann keiner gehindert werden.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Zitat von jambala;21448

    Es ging in Björns Feststellung nur um den Fakt, ob er diesen Vorfall melden kann oder nicht. An der Meldung als solcher kann keiner gehindert werden.


    Da stimme ich dir uneingeschränkt zu ! :top:
    Er kann nicht nur, sondern muss den Vorfall melden.
    Am besten mit einem Sonderbericht, zusammen mit dem SR, der die Spielleitung hatte.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Melden muß man immer !


    Was macht Ihr denn bei einem Turnier, wenn es z.B. in einer Spielpause zu einer Beleidugung durch einen am Turnier teilnehmenden Spieler kommt ?



    Dann geht das Ganze zur sowohl Turnierleitung und auch an den Verband !


    Die Turnierleitung kann dann entscheiden, ob der Spieler weiterhin am Turnier teilnimmt oder nicht, der Verband wird dann in Einklang mit der Strafordnung weitere Schritte einleiten.

  • Zitat von jambala;21448


    @ Collina: Sehe ich als unbeteiligter Zuschauer eine Tätlichkeit oder grobe Unsportlichkeit, die einen Feldverweis zu Folg hätte, kann ich diese sehr wohl dem Verband oder der Turnierleitung mitteilen - ob diese dort nun weiterverfolgt wird, sei dahingestellt.


    Nicht nur das Lesen was du lesen möchte.


    Da steht, daß ich es arg bezweifele, daß eine Meldung eines pausierenden SR´s zu einem Ausschluss des Turniers führen wird.


    Und wenn ich eine Turnierleitung innehabe schliesse ich bestimmt auf Aussage eines Zuschauers (und nichts anderes ist der pausierende SR für mich in diesem Fall) niemanden aus.

  • @ Collina: Ich habe schon verstanden, wie Du es gemeint hast - nur ändert es nix an der Tatsache, daß ein Recht auf die Meldung des Vorfalles gegeben ist, und dies aus zwei Gründen:


    Zunächst einmal, es waren die Aussagen von ZWEI Kollegen, die als unparteiische SR bei diesem Turnier eingesetzt waren. Diese Aussagen haben in meinen Augen eine andere Tragweite und eine andere Basis, als wenn ein Zuschauer unbekannter Herkunft dieses der Turnierleitung zugetragen hat.


    Außerdem, Spucken ist ein zwingend mit dem Platzverweis zu ahndendes Vergehen. Von daher hat die Turnierleitung, die auch die ordnungsgemäße Durchführung des Turniers zu gewährleisten hat (wozu auch die Einhaltung der Spielregeln zählen), aus meiner Sicht die Pflicht, solchen Vorwürfen nachzugehen. Dies war ja offensichtlich in dem geschilderten Falle auch so, da die Turnierleitung die Sachlage durch Befragung des Trainers klären wollte.


    Auch wenn Du bezweifelst, daß die Meldung Wirkung zeigt - dies ändert nichts daran, daß man in solch einem Fall das Vergehen, so man es denn auch unmißverständlich wahrgenommen hat, melden kann und sollte. Einfach die Augen zumachen und sagen, daß es nix bringt, ist in meinen Augen der falsche Ansatz. Was aus meiner Meldung gemacht wird, hat mich nicht zu interessieren, ich habe mit der Ausfertigung der Meldung meine Schuldigkeit getan.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Bei uns hat die Turnierleitung die Möglichkeit einen Spieler vom weiteren Tunierverlauf auszuschliessen.
    Desweiteren ist bei uns immer ein gerade nicht direkt am Spiel beteiligter SR (also bei zwei Kollegen, die sich ein Turnier teilen, der, der gerade nicht pfeift) Mitglied der Turnierleitung.
    Die von Daniel getroffene Pauschalaussage, dass die Turnierleitung nur bei roter Karte eingreifen kann trifft nicht zu.