Regelfrage zu Thema Abseits

  • Tor !

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Scheinbar war meine Aussage nicht klar. Was ich meine, ist:
    Wenn der Verteidiger den Torschuss auf der Linie mit einem unabsichtlichen, nicht strafbaren Handspiel abwehrt, der Ball dann zu einem beim Torschuss in einer Abseitsposition stehenden Angreifer kommt und dieser dann ein Tor schießt.

    Dann müsste es doch Tor, Anstoß, keine persönliche Strafe geben.

    Oder nicht?

  • Nein, dann bewerten wir das als Abpraller und es gibt idF.


    Die unabsichtliche Ballberührung eines Abwehrspielers ist nicht mit einer unmittelbaren Torerzielung eines Angreifers vergleichbar.

  • Ich denke, ich habe Nr.23 verstanden. :)


    Er bezieht sich auf Regel 11:

    "Eine Torverhinderungsaktion liegt dann vor, wenn ein Spieler einen Ball, der ins oder sehr nah ans Tor geht, mit irgendeinem Körperteil außer mit den Händen/Armen (ausgenommen der Torhüter im eigenen Strafraum) abwehrt oder abzuwehren versucht."


    In seinem Szenario erfolgt die Abwehr durch ein nicht strafbares Handspiel. Somit liegt hier dem Regeltext zufolge weder ein Vergehen noch eine Torverhinderungsaktion vor. Ergebnis wäre dann Tor, Anstoß und keine persönliche Strafe. Ob das vom Regelgeber so gewollt ist, möchte ich nicht beurteilen.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • @ Stefan Dann muss man aber auch auch den entscheidenden Absatz davor mit einbeziehen, wo ganz klar von einer absichtlichen Torabwehrverhinderungsaktion (deliberately saved) die Rede ist. Und eine absichtliche Torabwehrverhinderungsaktion mit der Hand wäre damit wieder ein Handspielvergehen nach Regel 12.


    Was Nr. 23 wahrscheinlich meint, ist ein unabsichtliches Berühren des Balles mit der Hand beim Versuch den Ball mit einem anderen Körperteil zu spielen oder zu blocken. Damit sind wir jedoch bei „von einem Gegner zurückprallt“ und damit idF.


    „Unabsichtlich mit der Hand abwehren“ ist ein regeltechnisches Oxymoron. ;)