In Bayern werden alle Urteile nur noch im nichtöffentlichen Bereich publik gemacht. Zum Lesen muss sich ein Vereinsvertreter einloggen. Die länge einer Spielersperre kann weiterhin aber abgerufen werden. Hintergrund ist der Datenschutz.
Bayerische Urteile nur noch im nichtöffentlichen Bereich
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hatte mich eh schon gewundert, dass da keiner drangegangen ist...
stört mich aber nicht weiter, ich habe die Login-Daten
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Zitat von Harald;20281
ich habe die Login-Daten
Lass doch mal hören - dann haben wir alle was davon
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Oder vlt. besser, wenn Du etwas außergewöhnlich Interessantes liest, stell es doch hier rein. Natrülich die Namen unkenntlich machen.
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Zitat von Harald;20281
hatte mich eh schon gewundert, dass da keiner drangegangen ist...
stört mich aber nicht weiter, ich habe die Login-Daten
darf man fragen woher?
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Darf man
Als Mitglied des Vorstandes meines Vereins bin ich für solche Sachen zuständig.
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Leider in Hamburg schon länger so!
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Bei uns im Kreis WW/Wied wurden vor 3 Jahren die Sperrzeiten der Spieler mit Namen veröffentlicht. Aber das hat sich nun auch leider erledigt. Da erfahre ich jetzt nur auf Nachfrage bei dem KSO, wie lange ein Spieler gesperrt wurde. Ich bin jetzt 4 Jahre hier im Kreis und war noch nie vor der Spruchkammer. Die Spieler wurden alle auf meinen Bericht hin gesperrt. Kein einziger Freispruch!
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Die Sperrzeiten sind weiterhin noch öffentlich einsehbar im Bayerischen Fußball-Verband, nur die Urteile samt Urteilstext sind eben nicht mehr für jeden öffentlich zugänglich.