Warum nimmt man solche Einladungen nicht an?
Kundschaft wird bedient und wenn einer mit den Worten "Alter bist du schwul oder was" um die Ecke kommt,
dann kann er zur Selbsterkundung unter die Dusche gehen
Warum nimmt man solche Einladungen nicht an?
Kundschaft wird bedient und wenn einer mit den Worten "Alter bist du schwul oder was" um die Ecke kommt,
dann kann er zur Selbsterkundung unter die Dusche gehen
und wenn einer mit den Worten "Alter bist du schwul oder was" um die Ecke kommt,
dann kann er zur Selbsterkundung unter die Dusche gehen
Richtig:
Man kann es nicht oft genug sagen:
Es gibt keinen "Beleidigungskatalog". Eine Beleidigung ist immer eine individuelle Interpretation der Person, die
Damit ist das Ganze Kontextabhängig (Also hier im Forum Kopfkinoabhängig). Aus diesem Grunde halte ich deshalb nicht viel von Regelfragen zu Verbalvergehen, es sei denn es ist in der Regelfrage mit einem Schlüsselwort klar gestellt.
Beispiel: Je nach Satzbau und Kontext kann das Wort "Trottel" sowohl beleidigend als auch liebevoll herzend gemeint sein. Ohne diesen Kontext ist eine Diiskussion über den beleidigenden Chjarakter dieses Wortes völlig sinnfrei.
Die Aussage:
"Diese Rote Karte wird dir beim Sportgericht aber um die Ohren gehauen" zeugt davon das:
....
"Schirie? Wofür bekomme ich Rot? Ich habe doch nur danach GEFRAGT ob Du Blind bist damit ich Dir nicht im Weg stehe wenn Du angelaufen kommst!"
....
Eine Beleidigung in eine Frageform zu kleiden um eventuellen geht nur bei der Boulevard Presse durch.
Ne, Sixth, ich weiss schon sehr gut, wie man formulieren muss, auch damit das Sportgericht eine der Tat angemessene Strafe verhängt. Dadurch musste ich bisher auch noch kein einziges Mal vors Sportgericht, weil meine Meldung immer vollständig und aussagekräftig war.
Nur von den acht angesprochenen Aussagen, das sagt mir meine Erfahrung mit eigenen solchen Meldungen, sowie aufgrund der Tatsache, dass ich einige der saarländischen Sportrichter persönlich kenne und mich mit denen schon mal diesbezüglich unterhalten hatte, fehlt denen in weiten Teilen der ausreichend unsportliche Aspekt, um einen Feldverweis zu rechtfertigen. Und das sind zum Großteil Leute, die selbst pfeifen bzw. im Beruf Juristen sind, also durchaus ein gesundes Verständnis für das Thema haben und da recht ausgewogene Urteile fällen.
fehlt denen in weiten Teilen der ausreichend unsportliche Aspekt, um einen Feldverweis zu rechtfertigen
Und mir fehlt die Regelgrundlage für diese Auslegung. Meines Wissens ist Unsportlichkeit keine notwendige Bedingung um eine Beleidigung feldverweiswürdig zu machen.
Aber kann eine Beleidigung wirklich nicht unsportlich sein?
Meiner Meinung nach sind Beleidigungen immer unsportlich.
Und danach folgt logisch, dass eine nicht unsportliche Aussage keine Beleidigung sein kann.
Das ist doch der Knackpunkt. Außer explizit 3 und 5, die unauslegbar Beleidigungen sind. Alles andere sind Unsportlichkeiten, die Beleidigung kann man herein interpretieren, es sind aber objektiv betrachtet keine eindeutigen Beleidigungen, die zwingend einen Feldverweis bedingen. Gehe ich mit dem Maßstab heran, müsste bei allen 8 mit FaD geantwortet werden. Genau das meinte einer der von mir angesprochenen Sportrichter, die Beleidigung muss eindeutig sein bzw. eindeutig eine Parteilichkeit oder Bestechlichkeit herauszulesen sein aus dem konkreten Wortlaut, ohne Interpretation.