Für mich unverständliche Regelauslegung

  • Hallo Bayernschiri,
    bei einer Tätlichkeit auf dem Platz gegen sonstige (dritte) Personen wird das Spiel doch mit einem SR-Ball dort fortgesetzt,
    wo sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand - Seite 92 im Regelheft 2015/2016 unter Regel 12 - Verbotenes Spiel & unsportliches Betragen.
    Von einem indirekten Freistoß als Spielfortsetzung bei Vergehen gegen *Dritte* steht in den Regeln nichts....
    Man beachte hier auch die Chronologie der Ereignisse - Person betritt das Spielfeld -> erstes Vergehen - Spieler schlägt Person -> zweites Vergehen.
    Hier zählt das erste Vergehen und somit gibt es den SR-Ball dann eben dort, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand.
    Viele Grüße,
    Ernie

  • Ergänzung:
    Wenn aber der Zuschauer außerhalb des Spielfeldes steht und vom Spieler (nicht im Zweikampf und im Spielfeld befindlich) geschlagen wird, wird dies als unerlaubtes
    Verlassen des Spielfeldes gewertet.
    Demzufolge gibt es den indirekten Freistoß dort, wo sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.
    In der Regel und unter *normalen* Umständen, befinden sich *dritte* Personen nicht unmittelbar an der Spielfeldbegrenzung (Außenlinie).
    Viele Grüße,
    Ernie