Falscher Schütze beim Strafstoß – Verwarnung?

  • So stehts heute im Lehrbrief von unserem VSA (des Bayer. FV):

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln): Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Leider äußerst unpräzise.


    Es fehlt der Fall, dass der Ball zum Abstoß geht. Dann wird – zumindest bei einer Täuschung durch den Schützen – auf Abstoß entschieden und keine Verwarnung gegeben. Es wäre halt interessant zu wissen, ob das bei einem nicht-identifizierten Schützen ebenfalls gilt…

  • nein, gilt nicht.


    Warum?


    Weil es in der Klarstellung des DFB keine weiterführenden Ausnahmen gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan () aus folgendem Grund: Komplettzitat entfernt, da Folgepost

  • Abstoß oder idF ist eine Frage der Vorteilsauslegung. Beides ist regelkonform. Der kräftig tretende hätte lieber Abstoß, da kein Abseits, der weniger kräftig tretende die paar Meter vorne.

  • Abstoß oder idF ist eine Frage der Vorteilsauslegung. Beides ist regelkonform. Der kräftig tretende hätte lieber Abstoß, da kein Abseits, der weniger kräftig tretende die paar Meter vorne.

    Es gibt eine klare Lehrvorlage des DFB und da steht nicht oder.

  • Bei einem Strafstoß läuft ein anderer als der identifizierte Schütze an. Wir warten die Wirkung des Schusses ab und entscheiden gem. der Schusswirkung auf Wiederholung (wenn der Ball ins Tor geht) auf indirekten Freistoß (wenn der Ball vom TW gehalten wurde) oder auf Abstoß (wenn der Ball neben das Tor geschossen wurde). Neu ist nun, dass dieser Spieler zwingend verwarnt werden muss, egal wie die Wirkung des Schusses war.


    Das ist der Originaltext zur Änderung.


    :!:

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Interessant ist, dass der in Bayern offensichtlich anders veröffentlicht wurde und es sich angeblich um den Original DFB-Text handeln soll.


    Da stellt sich die Frage, ob er Text nun in Bayern oder in Hessen umgeändert/angepasst wurde wurde.


    In Bayern wurde zumindest im Verband die Auslegung so kommuniziert wie ich sie geschrieben habe.


    Kann man die offizielle Veröffentlichung aus Hessen irgendwo abrufen ?