ZitatDer BFC Dynamo e.V. wird wegen nicht ausreichender Wahrnehmung der sich für ihn aus § 16 Ziffer 12. der Spielordnung ergebenden Mitverantwortung für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie das Verhalten seiner Zuschauer im Zusammenhang mit der Austragung des Meisterschaftsspiels der OL Staffel Nord Nr. 234 am 27.05.2007 zu einer G e l d s t r a f e in Höhe von 500,- Euro verurteilt.
Der SV Babelsberg 03 e.V. wird wegen nicht ausreichender Wahrnehmung der sich für ihn aus § 16 Ziffer 8. der Spielordnung ergebenden Verpflichtungen für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie das Verhalten seiner Zuschauer im Zusammenhang mit der Austragung des Meisterschaftsspiels der OL Staffel Nord Nr. 234 am 27.05.2006 zu einer G e l d s t r a f e in Höhe von 200,- Euro verurteilt.
Zum Sachverhalt:
Beim Spiel SV Babelsberg 03 gegen BFC Dynamo wurden im Block des BFC Dynamo Böller geworfen (Augenzeugen berichten von Hallensern, welche unruhe reinbringen wollten).
Nur stellt sich mir hier eine Frage:
Ist nicht der Heimverein für den Ordnungsdienst zuständig? Wenn dem so ist, dann müsste doch der Heimverein die höhere STrafe bekommen, oder etwa nicht?