Auszug aus der:
Jugendspielordnung (JSpO) des WFLV
§ 4 Altersklasseneinteilung
3) Ein Junior kann grundsätzlich in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt
werden. Ist keine B-Juniorenmannschaft vorhanden, so können auch Junio-
renspieler des ältesten C-Junioren-Jahrganges in der A-Juniorenmannschaft
mitwirken. Diese Regelung gilt entsprechend für alle anderen Altersklassen.
Und nun folgende Frage:
- ist eine Jugendspielordnung bindend für alle Vereine unter diesem Verband? (ähnlich der Straßenverkehrsordnung)
- Darf ein 99er Jahrgang, also C-Jugend, in einem Verein der eine B-Jugend hat, überhaupt hat in der A-Jugend (95-96er) spielen, ist er Spielberechtigt oder ist das eine "Kannregelung"?
- Wenn nicht, welche Strafe droht pro Einsatz dem Verein
- Darf ein DFB Jugend-Stützpunkttrainer ggf. diesen Einsatz genehmigen indem er ihn befürwortet?
Bitte nicht fragen was es für einen Sinn macht 99er Kinder gegen 95er (halbe Männer) spielen zu lassen, sonst platz ich. Ich halte das für unverantwortlich, aber... das ist nur meine Meinung.
Vielen Dank und beste Grüße
Gruß