Unglückliche Freistoßausführung

  • Wer hier einen Strafstoß gibt, hat das Spiel nicht verstanden.


    Was ich hier teilweise an Kommentaren lese, kann ich nicht definitiv nicht mehr ernst nehmen ...

  • Ein von mir konstruierter Fall:


    Der Torwart ist im Ballbesitz und befindet sich im Strafraum. Er nimmt den Ball regelkonform auf, ruft einen Mitspieler und steckt ihm den Ball unter das Trikot. Dieser läuft kurz aus dem Strafraum heraus, sieht dann aber die wütenden Augen des Schiedsrichters und lässt den Ball im Torraum wieder aus dem Trikot heraus. Der Schiedsrichter hat noch nicht gepfiffen. Eine Unsportlichkeit, die mit ind. FS und einer GK zu ahnden ist. Aber wo? Kann auch hier der Grundsatz härteste Spielstrafe angewendet werden und der idF wird auf der Torlinie ausgeführt?

  • Und was passiert, wenn der Ball beim Strafstoß an der Latte festfriert? :hammer:


    Unsportlichkeit da wo sie begangen wurde, also dort, wo der TW dem Spieler den Ball unter das Trikot steckt (ggf. Torraumlinie) und Verwarnung.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich kann echt nicht glauben dass hier von Lehrwarten ein klares absichtliches Handspiel im Strafraum nicht als Strafstoß geahndet würde. Bei andersfarbigem Tape werden die Regeln knallhart umgesetzt, aber wenns einem doch gefällt biegt man es sich zurecht wie man es schön findet. Entweder- oder.

  • Unsportlichkeit da wo sie begangen wurde, also dort, wo der TW dem Spieler den Ball unter das Trikot steckt (ggf. Torraumlinie) und Verwarnung.

    Gut, der Auffassung war und bin ich auch, mich hatte aber irritiert, dass hier gesagt wurde, die "härteste Strafmaß"-Regelung gälte auch bei Verbalvergehen. Demnach sind das also die einzigen Ausnahmen, zumindest im Hinblick auf Unsportlichkeiten.

  • Ich kann echt nicht glauben dass hier von Lehrwarten ein klares absichtliches Handspiel im Strafraum nicht als Strafstoß geahndet würde. Bei andersfarbigem Tape werden die Regeln knallhart umgesetzt, aber wenns einem doch gefällt biegt man es sich zurecht wie man es schön findet. Entweder- oder.


    Das Handspiel wird vor dem Strafraum begangen!
    Ich kann wirklich nicht glauben, wie man eine solche Regelauslegung vertreten kann. Hier geht es einzig darum den Mannschaften eine reinzuwürgen. Da muss man sich nicht wundern, dass es ständig Zirkus auf den Sportplätzen gibt.


    Und wenn mittlerweile drei Lehrwarte klar einer Meinung sind, kann es so falsch wohl nicht sein. Vielleicht sollte man sich dann mal Gedanken über die eigene Regelauslegung machen.
    Ich kann eben nicht in jedem Fall den Hardliner spielen und und Gründe suchen, in denen ich schön auf die Vereine/Spieler hauen kann.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Also ist Ball in der Hand tragen für dich kein absichtliches Handspiel? Dann gehe ich als Torwart nach der ersten gefangenen Flanke locker mit dem Ball in den gegnerischen Strafraum und werf ihn ins Tor. Ich hab ja mein Handspiel im eigenen Strafraum begangen, also ist völlig egal was ich sonst noch mache, da mein erstes Handspiel im eigenen Strafraum war kann ich nur die Strafe dafür (gar keine) kriegen.


    Wenn er was weiß ich den Ball am Arm aus irgendeinem Grund festgeklebt hätte könnten wir darüber reden. Aber er kann jederzeit das fortlaufende Vergehen beenden in dem er den Ball wegschmeißt. Wenn einer fortlaufend am Trikot greift klarer Strafstoß, wenn einer fortlaufend am Ball greift klar kein Strafstoß? Erkläre mir mal die Logik? "Reinwürgen" hat jetzt damit nichts zu tun, Regeln sind halt Regeln. Angenommen auf der Gegenseite fängt dann ein Verteidiger eine Flanke vor dem Strafraum mit der Hand, Momentum des Sprunges führt ihn im Ballbesitz in den eigenen Strafraum. Pfeifst du da Frei- oder Strafstoß?

  • Also ist Ball in der Hand tragen für dich kein absichtliches Handspiel? Dann gehe ich als Torwart nach der ersten gefangenen Flanke locker mit dem Ball in den gegnerischen Strafraum und werf ihn ins Tor. Ich hab ja mein Handspiel im eigenen Strafraum begangen, also ist völlig egal was ich sonst noch mache, da mein erstes Handspiel im eigenen Strafraum war kann ich nur die Strafe dafür (gar keine) kriegen.


    Nein, ist es nicht.
    Beim TW ist der Verstoß in dem Moment, in dem er mit dem Ball in der Hand den Strafraum verlässt.


    Wenn er was weiß ich den Ball am Arm aus irgendeinem Grund festgeklebt hätte könnten wir darüber reden. Aber er kann jederzeit das fortlaufende Vergehen beenden in dem er den Ball wegschmeißt. Wenn einer fortlaufend am Trikot greift klarer Strafstoß, wenn einer fortlaufend am Ball greift klar kein Strafstoß? Erkläre mir mal die Logik? "Reinwürgen" hat jetzt damit nichts zu tun, Regeln sind halt Regeln. Angenommen auf der Gegenseite fängt dann ein Verteidiger eine Flanke vor dem Strafraum mit der Hand, Momentum des Sprunges führt ihn im Ballbesitz in den eigenen Strafraum. Pfeifst du da Frei- oder Strafstoß?


    Dann pfeife ich Freistoß, weil er das Vergehen vor dem Strafraum begeht.


    Ich werde aber aus der Diskussion an dieser Stelle aussteigen. Es sind nun genügend Lehrmeinungen vorhanden und ich habe auf deine negativen Spielereien keine Lust mehr.
    Deine einzige Aufgabe in deinen Posts ist es alles schlecht und negativ zu reden. Egal wieviel Pro es irgendwo gibt, du haust einem immer nur Contra um die Ohren.
    Wenn das deine Art ist, okay. Meine ist es eben nicht. Ich kann nicht immer aus jedem Fall das Regelheft so lange drehen und wenden, bis ich irgendetwas finde, was ich zu Lasten der Beteiligten auslegen kann, nur damit ich nochmal draufschlagen kann.
    Wenn wir SR auf dem Platz so agieren, wundert mich dann eben nicht, dass wir als Arogant gelten und ständig Zirkus auf den Sportplätzen haben. So ein wenig kann ich die Vereine dann auch verstehen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Der Torwart bekommt also beim Verlassen den Freistoß gegen sich - da stimme ich überein.
    Das bedeutet: Das Handspiel muss ein fortlaufender Akt sein, von dem Moment wo er den Ball fängt bis zum Rauslaufen begeht er die ganze Zeit ein absichtliches Handspiel, das ihm nur außerhalb des Strafraums nicht mehr erlaubt ist - daher Freistoß. Ist es da punktweise erst beim Fangen und dann beim Rauslaufen ein absichtliches Handspiel oder die ganze Zeit? Natürlich die ganze Zeit, es gibt keinen Unterschied zwischen dem Handspiel innerhalb und außerhalb - außer dass es innerhalb eben für ihn erlaubt ist.



    Warum ist es dann für die Feldspieler kein fortlaufender Akt, der sich auch an der "Grenze" vom Freistoßvergehen zum Strafstoßvergehen wandelt? Wir können nicht es einmal als so, einmal als so definieren - Auslegungen müssen konsistent sein, auch wenn uns die Spielstrafe danach nicht gefällt.


    Und ob du mich als immer negativen Schlechtmacher oder sonstwas bezeichnest ist mir ehrlichgesagt schnuppe. Ich versuche hier logisch und schlüssig zu argumentieren, alle Gegenargumente sind "so was ist völlig überzogen" (sind viele regelkonforme Dinge), "ist so" und das Totschlagargument "ist so, weil wir Lehrwarte sind".


    Wenn ich Lust auf Dogmas hätte würde ich der katholischen Kirche beitreten.


    PS: Wenn mir jemand mit schlüssigen Argumenten erläutert warum das andauernde Handspiel als ein "punktuelles" und nicht als "fortlaufendes" Vergehen geahndet werden soll ist meine "Contra"-Position sofort hinfällig. Bis dahin betrachte ich aber ein fortlaufendes Handspiel als fortlaufendes Vergehen, alles andere wäre unlogisch - und das mit allen Konsequenzen eines fortlaufenden Vergehens.

  • Ganz einfach, beim Handspiel ist schon die absichtliche Berührung des Balles zu bestrafen (steht so auch im Regelheft)


    Zitat

    Handspiel
    Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem
    Arm absichtlich berührt.


    und somit ist die Spielfortsetzung dort, wo der Ball mit der Hand berührt wurde, das Wegtragen hat somit keine Bedeutung mehr für das Handspiel, sondern höchstens für die Bewertung einer Unsportlichkeit bzw. der persönlichen Strafe.
    Der SR hat also bereits bei der absichtlichen Berührung des Balles mit der Hand zu pfeifen.
    Somit unterscheidet sich das Handspiel auch von Trikotziehen. Somit ist auch die Ballberührung des Torwartes im Moment als er außerhalb des Strafraums ist strafbar, ergo gibt es dort den direkten Freistoß. Beide Vergleiche hinken somit.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich bin grade ehrlich gesagt ein bisschen überrascht, wie so ein harmloses Thema zu einer Grundsatzdiskussion wird. Um mal ganz kurz auf das ursprüngliche Thema zu kommen: Stellt euch das doch einfach mal bildlich vor....


    [Film ab, Take 1]


    Freistoß für Verteidiger im eigenen Strafraum, knapp hinter der Strafraumlinie. Spieler läuft an. In der Nacht hat es geregnet, der Platz ist etwas feucht. Er tritt in eine kleine, schlammige Pfütze. Spieler rutscht beim Schussversuch aus. Aus einem geplanten langen Ball wird ein Kullerball, weit und breit keine Angreifer in Sicht. Der Spieler liegt am Boden. Gelächter rund um den Sportplatz. Mit hochrotem Kopf steht der Spieler auf, nimmt den Ball außerhalb des Strafraums auf und trägt ihn zur erneuten Ausführung in den Strafraum zurück.


    [Uuuuund Cut! Film Ende]


    Ich denke, wir sind uns einig, dass trotz Ausrutschen der Freistoß regelkonform ausgeführt wurde: Ball wurde absichtlich (!) gespielt und gelangt außerhalb des Strafraums. Aber mal ehrlich: Ja, er darf den Ball nicht einfach mit der Hand aufnehmen, da eine Wiederholung des Freistoßes ausgeschlossen ist. Aber will man wegen einem solchen Vergehen einen Strafstoß verhängen? Der Strafstoß ist die härteste Spielstrafe, die das Regelwerk vorsieht. Den wollen wir hier reininterpretieren aufgrund einer Lappalie? Sorry, ich kann mich der Meinung nicht anschließen. Es ist hier kein Fall von Unsportlichkeit oder taktischem Vergehen, das fällt für mich in die Kategorie "Versehen, dumm gelaufen".


    Wenn ein Spieler einen aussichtsreichen Angriff bewusst mit einem Handspiel unterbindet (wie z.B. dieses Flankenbeispiel aus Post #28), dann reden wir doch von einer völligen anderen Absicht dahinter. Und ja, ich bewerte Vergehen danach, welche offensichtliche Handlungsabsicht vorliegt - und in so einem Fall ist es für mich offensichtlich. Ob es jetzt Schreck, Unwissenheit oder simpler Affekt ist, ist mir hierbei egal - Tatsache ist nur, dass ich einem Spieler hier mit Sicherheit keine böswillige taktische Absicht unterstelle und mit ein bisschen Logik sollten wir die Regeln umsetzen.


    Rein regeltechnisch: Im Regelheft steht, dass das strafbare (also absichtliche) Handspiel an der Stelle geahndet wird, an der es begangen wurde. Bei dem Torhüter also ganz klar: Er trägt/hält/führt den Ball mit Händen innerhalb des Strafraums regelkonform, erst beim Verlassen wird es strafbar, also ist das der entscheidende Punkt für die Ausführung. Fakt ist aber: Regeltechnisch gibt es kein "erlaubtes oder unerlaubtes Handspiel". Es ist nur verboten, denn Ball absichtlich mit der Hand zu berühren - nur auf Torhüter im eigenen Strafraum wird die Regel nicht angewandt. Von daher macht es schon einen Unterschied - denn was vorher im Strafraum ist, ist völlig irrelevant. Es ist kein fortgeführtes Handspiel, sondern erst beim Verlassen des Strafraums wird es zu einem absichtlichen Handspiel.


    Back to topic: Der Freistoßschütze berührt den Ball außerhalb des Strafraums erstmalig und die Frage ist: Ist das weitere Tragen ein fortgesetztes Vergehen? Das Regelwerk definiert es meines Wissens nicht, grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass normalerweise der erste Kontaktpunkt ausschlaggeben sein sollte - aber es ist Auslegungssache. Die Auslegungssache des Schiedsrichters wiederum hängt von folgenden Dingen ab:


    1. Anweisungen zur Auslegung - erst FIFA, dann UEFA, dann DFB, dann Verband/Bezirk/Kreis
    2. Sinn und Geist des Regelwerks
    3. persönliche Interpretation in der jeweiligen Szene


    Auslegungsvorschläge von diversen Lehrwarten haben wir hier bekommen, das sogar von höherer Stelle. Das ist keine Garantie auf Richtigkeit, aber ein sehr deutliches Indiz. Sinn und Geist des Regelwerks möge sich jeder selbst überlegen, meine persönliche Meinung könnt ihr hier lesen. Wenn es jemand anders interpretieren will, ok, ich kann regeltechnisch im Prinzip nichts finden - nur die Feststellung, dass das absichtliche Berühren des Balles mit der Hand strafbar und der Ort dieser Berührung der Freistoßort ist. Ich sehe es aber auch so, dass diese erste Berührung der ausschlaggebende Punkt ist.

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

    Einmal editiert, zuletzt von benny_lu ()

  • Ich dachte nicht, dass ich mit dieser Regelfrage eine solche Diskussion entfache..


    Ich hatte beim Lehrabend "Strafstoß" entschieden, was anscheinend falsch ist. Richtige Antwort war "Freistoß", wobei ich mich leider nicht mehr erinnern kann, ob direkt oder indirekt (letzteres wäre m. E. absurd).


    Nehmen wir mal an der Abwehrspieler ist so geisteskrank, dass er mit dem Ball in der Hand in den Steafraum läuft und den Ball ins Tor wirft. Da würden wir auch auf Vorteil und Tor entscheiden?!


    Meines Erachtens muss die richtige Antwort "Strafstoß" lauten. Bei mehreren Vergehen derselben Mannschaft hintereinander wird das schlimmere bestraft und nicht das erste. Und hier liegen m. E. nacheinander "unendlich viele" Handspiele statt, das schlimmste eben im Strafraum.

  • Aber das Spiel ist nach der ersten absichtlichen Berührung mit der Hand zu unterbrechen. Somit auch in deinem konstruierten Fall, direkter Freistoß außerhalb.
    Was nun, mit Deinem, auch der 4. Lehrwart bestätigt hat, der den Fall kennt. Vielleicht haben die Lehrwarte ja doch etwas Ahnung von der Materie.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Das stimmt so nicht.Handspiel(e) findet nur eines statt und das beginnt außerhalb des Strafraumes. Deshalb dF. Wir dürfen auch nicht den Fehler machen,ein Halten(Foulspiel) mit einem Handspiel zu vergleichen.

  • Ich könnte auch noch einen fünften Lehrwart anbieten, da bei uns auf dem letzten Lehrabend diese Frage Vorbereitungsfrage für die kreisliche Prüfung war und auch bei uns mit dir. FS bantwortet wird.

  • Also das ganze als ein Vergehen zu sehen und deshalb den ersten Ort zu wählen halte ich für nicht begründbar mit den Regeln, wenn ich also den Fehler mache und nicht sofort pfeiffe, dann muss ich in der Situation Elfmeter geben. In den Regeln erkenne ich aber definitiv nicht wie man hier in der Situation auf Vorteil entscheiden sollte, die Mannschaft gegen die das Vergehen begangen wurde ist nicht in Ballbesitz und da der Spieler den Ball festhält ist auch nicht davon auszugehen, dass diese in Ballbesitz kommt also habe ich das Spiel sofort zu unterbrechen.


    Für das Handspiel empfehle ich mal den Gedanken was ist denn wenn ein Verteidiger einen hohen Pass abfängt und die Berührung vor dem Strafraum beginnt und erst im Strafraum endet, da kann es nur Strafstoss geben auch wenn es nur ein Vergehen ist.

  • Handspiel, dir. Freistoß dort wo das Handspiel begangen wird und gut!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Hier kann regeltechnisch nur auf Freistoß entschieden werden. Wohl auch in der Praxis ist das die mMn einzig denkbare Lösung.


    Die Auslegung in casu auf Strafstoß zu entscheiden ist im Regeltext nicht vorgesehen und daher exzessiv. Dazu unten Näheres:


    Zu Beginn sollten wir uns allerdings nocheinmal mit der einschlägigen Regelpassage auseinandersetzen:


    Im offiziellen Dokument der FIFA heißt es auf Seite 117:


    Zitat von Hanspiel

    [...]
    Spielfortsetzung
    • Direkter Freistoss am Ort des Vergehens (siehe Regel 13 – Ort der Freistoss- ausführung) oder Strafstoss.
    [...]


    Ort des Vergehens, nähmlich das absichtliche Handspiel, findet ausserhalb des Strafraumes statt. Aus dieser Tatsache leiten wir ab, dass es einen direkten Freistoß geben müsste.


    Wie sieht es aber mit diesem, "bis in den Strafraum fortgesetztem" Handspiel aus? Liegt da nicht ein Vergehen auch noch im Strafraum vor?


    Nun, das Vergehen wurde mit der ersten Berührung begangen, womit das Spiel unterbrochen werden müsste (auf Vorteil achten). Das Handspiel bleibt allerdings dasselbe Vergehen ob ausserhalb oder innerhalb des Strafraumes. Wenn also durch dieses eine Vergehen "Handspiel" kein Vorteil für die gegnerische Mannschaft eintritt, muss dieses geahndet werden und zwar dort wo es begangen wurde - ausserhalb.


    Die Auslegung schwereres Vergehen ist nicht nur exzessiv sondern rein gar nicht mit dem Regelwerk vereinbar. Das schwerere Vergehen ist nämlich regelmäßig dann zu ahnden, wenn gleichzeitig mehrere Vergehen begangen werden.


    argumentum: Seite 25 FIFA Regelbuch

    Zitat

    • das schwerer wiegende Vergehen zu bestrafen, wenn ein Spieler zur gleichen Zeit mehrere Vergehen beging,


    Hier haben wir ein Vergehen, ein Handspiel, das fortgesetzt wird. Wer hier unendlich viele Handspiele interpretiert, muss übrigens zum gleichen Schluss kommen, da diese Vergehen dann nicht zur gleichen Zeit begangen werden.


    Und nun möchte ich noch auf eine juristische Spitzfindigkeit aufmerksam machen. In der Juristerei darf in der Auslegung von Gesetzen dem Normsetzer im Zweifel nicht unterstellt werden, dass er sinnloses oder überflüssiges anordnet.


    Logisch-systematisch interpretiert wie der Jurist sagen würde, muss man logische Beziehungen zu anderen Regelungsansätzen herstellen.


    Wenn wir das tun, kommt uns möglicherweise sofort das Halten eines Gegners, wie das schon einige angeführt haben, in den Sinn:


    Hier finden wir ein Spezifikum im Regeltext S 115:


    Zitat von Halten eines Gegners

    Wenn ein Verteidiger einen Angreifer ausserhalb des Strafraums zu halten beginnt, ihn jedoch bis in den Strafraum weiter festhält, entscheidet der Schiedsrichter auf Strafstoss.


    Aha, hier haben wir ebenfalls ein Vergehen das sich in die Länge zieht. Die Betonung liegt auf EIN Vergehen. Bei diesem EINEN Vergehen ist der Schiedsrichter angehalten auf Strafstoß zu entscheiden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
    Interessanterweise ist diese Regelung nur für das Halten eines Gegners gesetzt worden. Wenn wir uns nun nocheinmal mit der Seite 117, dem Handspiel beschäftigen, finden wir diese Regel nicht!


    Im Zweifel muss diese Lücke als beabsichtigt verstanden werden, dieses eine Vergehen "Handspiel" muss also, wenn es ausserhalb begangen wird auch mit einem direkten Freistoß geahndet werden. Die Strafstoßentscheidung wäre überschießend und regeltechnisch nicht gedeckt.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Fussballer und einem Fussgänger? - Der Fussgänger geht bei grün, der Fussballer bei rot!