Versuchte Tätlichkeit - "Opfer" bekannt?

  • hab folgendes Video im Internet gefunden
    guckst du hier


    also der Videotitel ist eventuell etwas irreführend aber davon mal abgesehen, stellt sich mir folgende Frage:


    Kann ich den Torwart wegen versuchter Tätlichkeit des Platzes verweisen, obwohl fraglich ist wem diese Tätlichkeit galt(entweder Stürmer oder SRA) Oder musst diese versuchte Tätlichkeit klar einem "Opfer" zugewiesen werden können, damit ich sie ahnden kann? Ansonsten versteh ich nämlich die gelbe Karte nicht.

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Ich kann hier, außer einer Unsportlichkeit, nichts erkennen. Der TW wirft den Ball, sicherlich mit Wucht, in Richtung Mittellinie, wo das Spiel auch fortgesetzt wird.
    Daraus den Versuch einer Tätlichkeit abzuleiten, halte ich für sehr weit herbeigeholt. Die Verwarnung ist absolut in Ordnung.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • und wie wäre die Antwort für die grundsätzliche Fragestellung?


    Zitat

    musst diese versuchte Tätlichkeit klar einem "Opfer" zugewiesen werden können, damit ich sie ahnden kann?

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Um eine Tätlichkeit zu unterstellen, muss ich dem Spieler eine vorsätzliche Aktion nachweisen können. Wenn ich mich nach der Strafordnung richte, muss ich ihm sogar nachweisen können, dass er seinen Gegner bewusst verletzen wollte. Wie soll ich diesen Beweis führen, wenn ich nicht mal weiß wen er treffen wollte.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Nehmen wir mal an ein Spieler spuckt absichtlich in Richtung zweier direkt nebeneinander stehender Spieler aber trifft keinen von denen weil unzulänglich oder die Spieler können ausweichen. Was nu?

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Wenn ich ihm unterstellen kann, dass er einen der beiden treffen wollte, dann fliegt er raus. Es ist aber ein Unterschied, ob zwei nebeneinander stehen oder meterweit außeinander.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Meterweit auseinander ja; aber in einer Linie(also ungefähr)!


    Ok das ist anscheinend alles Interpretationssache. Hätte der Torwart irgendeinen getroffen wäre er wohl(bei der Wucht des Balles) mit Rot vom Platz gegangen.

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Er hat aus meiner Sicht den Ball aus Frust weggeworfen, Unsportlichkeit und gut. Jemand der sein ganzes Leben Bälle wirft hat halt einen härteren Frustwurf als ein normaler Feldspieler. Da eine versuchte Tätlichkeit ihm nachzuweisen ist nicht drin, daher fällt das weg.


    Orginalfrage: Versuchte Tätlichkeit ist Rot, wenn also klar erkennbar ist dass er einen von mehreren Spielern abwerfen/anspucken/was auch immer wollte dann fliegt er. Wir müssen das "Opfer" nicht kennen, aber es muss klar sein dass es ein Opfer geben sollte.

  • Der TW hat definitv zuviel Adrenalin in sich - :gelbe_karte: ist ok für diese übermotivierte Aktion.


    Warum sollte das Gespann nach einer Abseitsentscheidung überhaupt auf die Idee kommen, dass der TW eine "Tätlichkeit" gegen sie begeht, zumal SR und SRA mindestens 20 Meter entfernt stehen? Und auch der Stürmer hat keinerlei Reaktion gezeigt und war von der Aktion nicht betroffen bzw. beeindruckt...


    Wenn ein Spieler eindeutig in die Richtung zweier Gegenspieler spuckt, habe ich ja einen ganz anderen Sachverhalt, das Ziel der Aktion ist ein Gegenspieler, auch wenn er nicht getroffen wurde.

  • Zur Info: Vorrangegangen war wohl eine Situation in der der SRA eine vermeintliche Abseitsstellung beim 2-0 übersehn hatte.(So ist es den Kommentaren zu entnehmen)

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Die Verwarnung ist in diesem Fall völlig OK, und angebracht. Gibt auch viele Schiedsrichter die ahnen das garnicht, und belassen es nur bei einer Ermahnung