ZitatAlles anzeigenFall 584: A-Junioren Verband-Spiel SG x - JFG y am 05.05.07.
Urteil:
I. Herr a, JFG y, wird gemäß §§ 47,48 Abs. 1 RVO wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von € 120,00 unter Mithaftung JFG y belegt.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt Herr a unter Mithaftung JFG y (----). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
III. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
Laut Meldung massive verbale Beleidigung und Bedrohung des amt. SR b, SR-Grp. Ochsenfurt durch Betreuer a. Von einer Funktionssperre als Juniorenbetreuer wurde gerade noch abgesehen (keine Vorstrafe). Nachdem Herr a selbst amt. SR (SR-Grp. Ochsenfurt) ist, wird zusätzlich eine Sperre als amt. SR von 21.05.07 bis einschl. 23.09.07 gegen ihn verhängt. Der SR-Ausweis ist zeitgerecht an JSG II, c, Unterer Kirchbergweg 20, 97084 Würzburg, zu übersenden.
SR b wird darauf hingewiesen, dass in der SR-Meldung ein sachlicher Bericht über Vorfälle zu erfolgen hat - Anträge wie in vorliegender Meldung sind zu unterlassen bzw. fallen nicht unter die SR-Kompetenz. Ferner ist die Wortwahl Strafanzeige in vorliegender Meldung und damit im SG-Verfahren deplaziert (Grundlage polizeilicher Ermittlungen).
Mal wieder ein Kollege, der lieber freiwillig den Ausweis für ummer zurückgeben sollte.