Das erste Mal vor Sportgericht: Was gilt es zu beachten?

  • Bin zwar kein Neuling mehr, aber trotzdem wird es für mich eine neue Erfahrung werden, deshalb denk ich, dass ich hier richtig bin:


    Ich hatte vor 3 Wochen ein Spiel in der Kreisliga A, welches eigentlich dankbares Spiel war, da es für beide Team um nichts mehr ging, sie aber trotzdem weit genug aus einander lagen, das es zu einem einseitigen Spiel kommen konnte.


    In der 79 Minute bekam ein Spieler eine Trainkflasche von einem Betreuer gereicht. Als es weiter gehen sollte, kam aus dem Publikum der Zuruf "Du Nazi". Darauf hin warf der Spieler die Hartplastikflasche in die Zuschauerränge.


    Dieser vorfall wurde mit der roten Karte bestraft und wird nun am nächsten Freitag verhandelt. Ich muss als Schiedsrichter auch hin und wollte fragen, auf was ich alles achten muss/was ich mit nehmen muss.


    Sonderbericht war mir klar, aber sonst weis ich nicht. Bekomme ich für die Fahrstrecke eine Vergütung, bekomme ich auch als Schüler/Student einen Lohnausfall, denn die Verhandlung findet um 16 Uhr statt und um das zu schaffen muss ich die letzte Vorlesung weglassen (es sei denn ich finde noch eine schnellere Mitfahrgelegenheit).


    Ich wäre für alle Tipps und Infos dankbar ;)

  • Ich kann dir den Inhalt von Mündliche Verhandlung beim Sportgericht - Ablauf ans Herz legen, wo einiges zu dem Thema drin steht. Wie das bei euch mit Vergütung aussieht, kann ich dir nicht sagen.
    Sofern du deine Notzikarte aufbewahrt hast, könntest du die vielleicht noch mitnehmen, ansonsten gilt, einfach immer bei der Wahrheit bleiben.

  • Eine Entschädigung gibt es. MMn nach einer Staffel + Fahrtkosten. Vom Sonderbericht hast du sicherlich noch eine Kopie, zudem haben beide Mannschaften eine Stellungnahme abgeben müssen. Somit werden diese Punkte nochmals hinterfragt, mehr auch nicht.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Was ich noch vergessen hatte zu erwähnen:


    Das Spiel war ein Austauschspiel im einem Kreis des FLBs, weshalb das Verfahren natürlich nach Brandenburger Statuen durchgeführt werden wird.


    Kennt jemand vllt. i-welche Links wo ich die Statuten finde?

  • Das Finanzielle ist regional unterschiedlich! Im FSA gibt es für Zeugen, d.h. auch SR, nur Fahrgeld, aber kein Tagegeld oder eine sonstige Aufwandsentschädigung.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Grundsätzlich würde ich immer auf den Sonderbericht verweisen, dort steht alles drin. Gezielt kannst du dann auf einzelne Punkte detaiierter eingehen, sofern das vom gericht gefordert wird. Sofern du einen ausführlichen Sonderbericht geschrieben hast, hast du eigentlich nicht viele Fragen zu befürchten, so ist zumindest meine Erfahrung.

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Dem kann ich aus eigener Erfahrung nur Zustimmen.
    Nicht mehr reden, als man gefragt wird. Auf den Sonderbericht hinweisen.
    Meist kommt die Erkenntnis : " Außer Spesen nix gewesen ! "

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)